Treppe gekracht

  • Hallo,

    ich habe gerade eine ziemlich peinliche Vorstellung gehabt.
    Wir wohnen in einem EFH. Der Dachboden ist über eine Klapptreppe erreichbar. Die war wohl bei Einbau vor 11 Jahren schon gebraucht. Heute ist es dann passiert. Ich habe beim Absteigen eine Stufe zerbrochen. Abgesehen davon dass ich mit einem Bein hinten runter hing und der Rest von mir irgendwo vorne versucht Halt zu finden, ist die Treppe hin. Die Seitenstreben sind gesplittert als die Stufe brach.

    Mein Mann meint ich soll den Vermieter anrufen, weil die Treppe alt war und eben verschlissen ist.
    Ich denke es ist eher eine Sache der Haftpflicht weil ich das Ding ruiniert habe, bin eben zu schwer dafür.
    Nur zahlt die HP am Ende überhaupt eben weil ich zu schwer bin? Läuft das unter Fahrlässigkeit? Mir konnte alleridngs auch niemand sagen für welches Gewicht die zugelassen sind :confused:

    Wen rufe ich denn nun an? Peinlich wird es so oder so.

  • Also ich kenn mich da jetzt nicht so aus, aber ich würde es auch über die Haftpflicht laufen lassen.


    Die haftpflicht zahlt ja bei solchen fällen ausser es wäre mutwillig und das war es ja nicht...
    Als mein mann noch zu den Rauchern gehörte, ist ihm irgendwie an sylvester mal ein Brandloch in den Teppich unserer nachbarn gekommen. Die versicherung das den Schaden komplett übernommen
    und als er letztens beim anbringen eines Regalbretts die Wasserleitung getroffen hat :rolleyes: hat sie auch den kompletten schaden übernommen. Obwohl er es hätte ja vorher überprüfen müssen...


    Also gehe ich mal davon aus dass sie es übernehmen. Schließlihc hast du ja keine klausel in deinem Vertrag di Unfälle aufgrund körperlicher unpässlichkeiten ausschließt??? :D


    Könnte natürlich nur sein, dass sie aufgrund des alters der Treppe nur einen entsprechenden Betrag bezahlen. Dann wäre dein Vermieter mit im Boot
    Also nur mut! Das wird schon!


    LG Lavendelzwerge

  • Mir konnte alleridngs auch niemand sagen für welches Gewicht die zugelassen sind.


    Also wenn da jetzt drauf gestanden hätte, dass die Leiter bis 100 kg belastbar ist und Du sie mit deutlich mehr Gewicht benutzt hättest wäre das vielleicht etwas anderes, aber wenn da nichts draufsteht und Dir niemand was dazu sagen kann, dann trifft Dich doch eigentlich keine Schuld.


    Mit dem Alter der Treppe weiß ich nicht ... ich denke eine solche Treppe müsste eigentlich schon 20-25 Jahre halten.


    Anrufen würde ich den Vermieter und erst mal gar nicht dazu sagen bei wem die Treppe kaputt ging, sondern nur dass sie kaputt gegangen ist.


    Ich würde auch versuchen ein bisschen zu bluffen, peinlich wäre es mir auch, aber versuche das nicht so zu zeigen, letztendlich muss eine Treppe auch etwas mehr Gewicht aushalten.



    Bei unserer Treppe steht übrigens 150 kg als maximale Belastung drauf.


    Wenigstens ist Dir nichts passiert, Du hättest ja auch schwer stürzen können.

  • Sag doch einfach sie ist bei deinem Mann gebrochen...

    (falls der leichter / normalgewichtig ist)

    Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch hängt - jeden Tag kommt einer und läuft AUFRECHT unten durch.

  • Danke für eure Antworten. Ich werde mal bei der Versicheurng anfragen. Mein Mann wiegt 100kg, das muss sie halten können und dann war er es eben. Wir sind ja eh zusammen versichert.

    Ich habe einige heftige Hämatome mitgenommen sonst ist nichts passiert, zum Glück.

  • Deine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn du die Schuld an dem Unfall trägst.


    Normalerweise liegt die Schuld beim Vermieter, wenn seine Treppe nicht stabil genug ist, und dann muss er für den Unfall, also die Treppe und insbesondere auch deinen Schaden (z.B. Verletzungen) zahlen. Falls er eine Hauseigentümer-Haftpflichtversicherung hat, dann würde die deinen Schaden übernehmen, so dass er's nicht aus eigener Tasche zahlen muss.


    Ob die Schuldfrage bei besonderem Körpergewicht anders zu beurteilen ist, weiß ich nicht. Da müsste mal ein(e) JuristIn etwas dazu sagen.


    Vielleicht kannst du auch mal bei einem Mieter-Verein anfragen.

  • Also so eine Klapptreppe ist auch letztens bei meiner Schwiegermutter in spe kaputt gegangen und sie wie wiegt nur 50Kg. Muss also nicht unbedingt was mit deinem Gewicht zu tun haben, die Treppe hatte vielleicht auch einfach ihre Zeit hinter sich :)
    Und wenn auf der Treppe nicht draufstand wie viel Maximalgewicht sie aushält, ist das keine mutwillige Beschädigung deinerseits und das zahlt die Haftpflicht.

  • Hallo Viviane,


    ich würde es über Eure HP laufen lassen. Wenn die Treppe älter ist, kann das jedem passieren, egal, bei welchem Gewicht.


    Ein Glück, dass Du nur mit einigen Blessuren davon gekommen bist.


    LG
    Emmily

  • Haftpflicht-natürlich nur wenn du Mietschäden in deiner HP drin hast.

    Und lass bitte die Lügerei bei deiner Versicherung,sonst hast du nachher noch ne Anzeige wegen Versicherungsbetrug an der Backe. Wo ist das Problem zu sagen dass du es warst?

    Meinst du da kommt einer rausgefahren und stellt dich auf die Waage?:rolleyes:

  • Ich würd das unter Verschließ oder Konstruktionsfehler laufen lassen.


    So eine Treppe muss schon mehr als eine Fliege aushalten können. Ich rege mich auch immer auf, dass handelsübeliche Leitern meistens für max. 150kg ausgelegt sind, da passen dann mal 2 Fliegen drauf, aber für mich reichts immer noch nicht.

    Wer Knuddel austeilt oder vermehrt, oder ausgeteilte oder vermehrte Knuddel in Verkehr bringt, wird mit Gegenknuddel nicht unter zwei Knuddeleinheiten belohnt ...


    Ich bin nicht dick, ich bin flauschig!

  • Also mir ist das vor Jahrzehnten in einer Mietwohnung passiert. Da ist die Kellertreppe zusammengekracht.

    Mein Gewicht und 2 x 10 l Katzenstreu war dann für die vorletzte Sprosse zuviel. Ich hing plötzlich eine Etage tiefer. Gott sei Dank ist auch mir nur wenig passiert.

    Erst mal Schild an die Kellertür, da wir mit 2 Parteien in Haus wohnten.

    Dann die Wohnungsgenossenschaft angerufen. Die haben mir einfach eine Fallnummer und einen Schreiner genannt, den ich anrufen kann. Der kam nach 2 Tagen, hat die Treppe ausgebessert und gut war es.

    Ich würde da wirklich den Vermieter zur Verantwortung ziehen. Solltest Du das wirklich über die Versicherung laufen lassen, dann bitte bei der Wahrheit bleiben. Alles andere finden deren Gutachter sowieso raus. Dann die Treppe ausbessern bzw. erneuern lassen, Rechnung einreichen und gut ist.

    Wie gut, daß Dir nicht viel passiert ist.

    Gute Besserung!

  • Wir haben es jetzt ganz anders gelöst:
    Mein Mann hat die unterster Sprosse ( schwebt 5cm über dem Boden und ist überflüssig) raus genommen und sie oben eingesetzt. Das Ganze hat er mit Metallschienen irgendiwe so zusammen geschraubt dass er gerade nur meinte: Wenn das Haus mal zusammen kracht, bleibt diese Treppe stehen! :D
    Jetzt ist sie wirklich stabil und ich frage mich wieso er das nicht eher gemacht hat weil ich den Dachboden so weit ich konnte gemieden habe.
    So kommen wir aus der Nummer raus ohne irgendwen zu belästigen.
    Mein Hämatom hat 16cm im Durchmesser und tut gut weh, aber das vergeht auch wieder.

    Ich denke die Schuldfrage kann man da nicht eindeutlig klären. Bei Einzug in das Haus wog ich an die 30kg weniger ( und rauchte 50 Ziggis am Tag mehr) und er meinte die Treppe sollte mich halten.
    Jetzt tat sie es eben nicht mehr. Der VM trägt da eher keine Schuld, die Treppe auch nicht, die hat mich ja tapfer 11 Jahre geschleppt.....

  • Ich denke das war die beste Lösung.


    Den Vermieter dafür zur Verantwortung ziehen, wie hier geraten wurde, halte ich schon für etwas sehr grenzwertig.


    Wir sind nunmal nicht die dünnsten und wer dick ist kann doch nicht immer alles auf die anderen schieben.
    Irgendwo hat doch jeder ein wenig Eigenverantwortung, indem er sich selber eingesteht, sorry für den Stuhl, die Treppe, usw usw usw bin ich einfach zu schwer, kann ich nicht benutzen.
    Oder muss mir vor Benutzung halt selber eine Verstärkung einbauen.


    Du wirst eine ganz normale Wohnung mit handelsüblicher Ausstattung angemietet haben.
    Und wenn unser Gewicht die Benutzung nicht zulässt, gibt es meineserachtens nur drei Möglichkeiten:
    Nicht benutzen
    in Eigeninitative ändern
    oder eine dickengerechte (gibt es sowas??) Wohnung anmieten


  • Sorry, aber diese Haltung finde ich grenzwertig. :rolleyes:


    Eine Treppe zum Dachboden ist kein Stuhl.


    Eine Treppe zum Dachboden, die man benutzen können muss, um die Mietsache voll nutzen zu können, sollte etwas mehr aushalten.
    Sollte ein Höchstgewicht angegeben sein, dann kann ich mir aussuchen, ob ich anmieten möchte oder nicht.


    Auf einer Treppe können mehr als eine Person hoch- oder runtergehen. Oder einer etwas Schweres transportieren wollen.
    Da ist schnell die 100 Kilo- Marke überschritten.


    Ich möchte nicht, nur weil ich dick bin, verschämt einen Schaden auf eigene Kosten reparieren müssen, wenn ich jetzt nicht fahrlässig gehandelt habe. Der Vermieter bekommt ja Geld vom Mieter, und es kann sich ja auch um Verschleiß oder einen Materialschaden handeln.


    Und von dickenfreundlicher Wohnung möchte ich schon gar nichts hören! Barrierefrei - gerne.


    goldfisch



  • was bist du den für eine?

    bei mir in der abstellkammer sind mal paar dielen eingeknackt...ich hab den vermieter bescheid gesagt und in null-komma-nix hatte ich nen neuen fussboden drin...da gabs keine schuldfrage! wär ja noch schöner, gibt ja auch sowas wie materialverschleiß.

    im übrigen steht kaum auf gemieteten wohnungen die mindestbelastbarkeit drauf...klo höchstens bis 80kg, treppe max bis 70kg, böden bitte nur einzeln betretten und dann max 65kg!!!
    tja, wird man wohl in zukunft seine wohnung nur noch kilo-weise betreten dürfen :rolleyes:

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    Was deinem Partner lieb und teuer, ergibt das schönste Osterfeuer.Wenn Blumen Nachbars Beete zieren, musst du es mit Gift probieren.:cool:

  • Also ich muss ehrlich sagen... wenn auf so einer Treppe max 100kg draufstehen würde, würde ich auch gar nicht auf den Gedanken kommen diese zu benutzen... eben schon weil ich Angst hätte ich würde samt Treppe runterkrachen. Dann schick ich halt jemand anderes hoch, würde mich nicht stören...

    Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch hängt - jeden Tag kommt einer und läuft AUFRECHT unten durch.

  • Also ich muss ehrlich sagen... wenn auf so einer Treppe max 100kg draufstehen würde, würde ich auch gar nicht auf den Gedanken kommen diese zu benutzen... eben schon weil ich Angst hätte ich würde samt Treppe runterkrachen. Dann schick ich halt jemand anderes hoch, würde mich nicht stören...



    Stand das denn auf der Treppe?

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