Vielleicht hätte man vor der allgemeinen Empörung das Urteil mal lesen sollen:
ZitatDie Frage der Rechtmäßigkeit von Knabenbeschneidungen aufgrund Einwilligung der Eltern wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet. Es liegen, wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, Gerichtsentscheidungen vor, die, wenn auch ohne nähere Erörterung der wesentlichen Fragen, inzident von der Zulässigkeit fachgerechter, von einem Arzt ausgeführter Beschneidungen ausgehen, ferner Literaturstimmen, die sicher nicht unvertretbar die Frage anders als die Kammer beantworten.
Quelle: http://adam1cor.files.wordpres…s-169-11-beschneidung.pdf
Die Sache ist nicht eindeutig geregelt, diese Kammer sieht es so, eine andere würde der Argumentation nicht unbedingt folgen. Damit ist nur klar, dass hierzulande keine Rechtssicherheit bzgl. Beschneidungen besteht und dass diese Rechtssicherheit zu schaffen ist.