Frage zu Sorgerecht

  • Hallo,


    ich weiß nicht recht wo ich mit der Frage soll.
    Und zwar haben wir einen Freund, der hat sich von seiner Freundin getrennt (eher anders rum). Sie haben beide zwei Kinder. Sie waren nicht verheiratet.
    Hat der Vater absolut keine Rechte? Und nur Pflichten?
    Er hat damals die Vaterschaft angenommen als sie noch glücklich vereint waren.
    Sie ist jetzt vor 2 Jahren weit weg gezogen und er sieht seine Kinder so selten und leidet.
    Was kann man machen das er auch das Sorgerecht bekommt?


    LG Anna

  • naja, besser wär es gewesen, wenn sie zu glücklichen zeiten, dass gemeinsame sorgerecht gehabt hätten! ob seine ex sich jetzt noch darauf einlässt, schwer zu sagen! es ist halt die entscheidung der mutter ob sie dem zustimmt oder nicht aber was will er jetzt mit dem sorgerecht? wenn sie weit wegwohnen ist es doch eher hinterlich für die entwicklung der kinder! die mutter müsste sich bei allem, naja zumindest bei den meisten dingen, die zustimmung des vaters einholen und ich weiß nicht, ob nach 2jahren trennung und weiter entfernung der vater noch opjektiv weiß was für die kids das beste ist?!
    fängt doch damit an, wenn sie mit den kindern umziehen möchte, da braucht sie auf dem einwohnermeldeamt die schriftliche zustimmung (war zumindest bei mir so)! bei einschulung und schulwechsel das gleiche. op, kontoeröffnung usw.

    mit den besuchen hat er zumindest schonmal mehr von seinen kindern wie andere väter in so einer situation! an seiner stelle würd ich versuchen mit der mutter gut auszukommen damit er die chancen mal hat, dass ihn seine kinder vielleicht einmal im jahr in den ferien besuchen, für nen längeren zeitraum. hat er mehr davon als vom sorgerecht!

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    Was deinem Partner lieb und teuer, ergibt das schönste Osterfeuer.Wenn Blumen Nachbars Beete zieren, musst du es mit Gift probieren.:cool:

  • hallo...
    Ich kram morgen mal in meinen Unterlagen, haben im Zuge der Ausbildung vor einigen Wochen noch darüber gesprochen.

    Es kommt drauf an, ob beide bei der Geburt eine Sorgerechtserklärung abgegeben haben. Wenn das der Fall ist, hat er ein Recht darauf, seine Kinder zu sehn, (Normalfall jedes 2 Wochenende,und einen Teil der Ferien und Feiertagen aber da kann man sich ja bestimmt einigen, bei so einer Entfernung), dann würde auch das eintreffen, was Kerstin erwähnt hat, sie müsste sich bei vielen Dinge eine Einverständnisserklärung von ihm holen.

    Wenn er bzw. beide diese Sorgerechtserklärung damals nicht abgegeben haben, dann hat er leider Pech. Dann müsste er das so mit der Ex klären, denn dann liegt das komplette Sorge und Umgangsrecht bei der Mutter!

    Soweit das, was mir vom Referat noch im Kopf ist, aber ich mach mich morgen, wenn ich Zeit hab nochmal in meinen Unterlagen schlau.

    Frag ihn doch mla bitte wegen der Sorgerechtserklärung. (Gibt man beim zuständigen Jugendamt ab)

    LG
    Savi

    LG Savi

    "Blödsinn klappt nur dann besonders gut,wenn man ihn konsequent durchzieht."

    "Bereue NIEMALS etwas, was du getan hast, wenn du im Moment des Geschehens glücklich warst!"

  • Auch wenn in den sog. glücklichen Zeiten von der Mutter der Kinder keine Sorgererklärung zugunsten des Vaters der Kinder abgegeben wurde, steht dies einem Umgang zwischen Vater und Kind(ern) nicht entgegen.


    Der Umgang mit dem Elternteil, mit das Kind nicht zusammenlebt, gilt seit der Familienrechtsreform 1998 als hochwertiges Rechtsgut, an dessen Realisierung alle Beteiligten zusammenwirken müssen. Kinder haben das Recht auf Umgang und Eltern die Pflicht und das Recht zum Umgang, wobei es Aufgabe des Sorgerechtsinhabers ist, stellvertretend für das Kind dessen Recht auf Umgang einzufordern. Umgang kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er zum Nachteil des Kindes wäre und dem Kind schaden würde.


    Das Recht auf Umgang kann beim zuständigen Familiengericht (richtet sich nach dem Wohnsitz des Kindes) notfalls eingeklagt werden. Die Jugendämter sind gesetzlich verpflichtet, Eltern bei der Lösung dieser Probleme Hilfestellung zu leisten.


    Es empfiehlt sich, vor der (kostenpflichtigen!) Einschaltung des Gerichtes im Vorfeld zu versuchen, mit dem Elternteil, der die Kinder betreut, Kontakt aufzunehmen und mit ihm Absprachen zu treffen und hierbei ggf. das zuständige Jugendamt ( richtet sich auch nach dem Wohnsitz des Kindes) um Vermittlung zu bitten.


    stübbken

  • naja stübbken, umgang hat er doch...hier gehst ums sorgerecht!

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  • Danke für die schnelle Antwort,


    also, die Kinder kann er schon sehen aber zwischen denen liegen 500 km entfernung.
    Die Kinder leiden und weinen wenn es ums verabschieden geht.
    Die Kinder sind ungefähr in dem Alter zwischen 10-14 Jahren. Da könnten sie ja ohne Probleme mal auch mit dem Zug allein kommen,aber sie möchte das nicht.

    Zu der Sorgerechtserklärung.
    Nee, ich weß das es sowas nicht gab.

    Aber was ich nicht verstehe, wieso die Männer nichts zu sagen haben, obwohl sie 11 Jahre zusammen waren und es seine Kinder sind hat er nix zu melden.
    Zahlen darf er aber mitbestimmen wie es den Kindern geht nicht. Das ist doch verrückt.
    Es gibt ausnahmefälle da sag ich nichts, aber was ist mit den Männern die in Ordnung sind.

    Und richtig gut haben es die Kinder auch nicht bei ihr, ich kenne die Zustände die da herschen.

    Er hat aber ein neutrales Verhältnis zu ihr (auch wenn er sich ein Teil denkt) , die streiten sich nicht.

    Anna

  • kinder leiden immer bei einer trennung aber wenn er für sie da ist, ihnen das gefühl vermittelt, sich um sie zu kümmern isses doch auch viel wert oder?!


    vielleicht kann er ja doch noch die mutter überzeugen, dass die kids ihn in den ferien mal für länger besuchen können. braucht halt alles seine zeit und man muss halt zugeständnisse machen können! oder ein familienanwalt aber damit könnte man öl ins feuer gießen!!!

    wie gesagt, im gegensatz zu anderen vätern hat er doch schon ne menge mehr, er kann sie regelmäßig besuchen!
    nen sorgerecht wird er nich bekommen, wenn die mutter das nicht will! weil unterschrieben is das teil schnell, wenn man das aber nicht mehr möchte, muss man vor gericht gehn!

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  • Zitat von KerstinN

    naja stübbken, umgang hat er doch...hier gehst ums sorgerecht!


    Die Frage war meiner Einschätzung nach auch im Hinblick auf häufigere Kontakte gestellt, dear Kerstin!


    Es ist definitiv so, dass gegen den Willen der Mutter bei nichtverheirateten Eltern keine Übertragung des Sorgerechtes auf den Vater möglich ist.
    Möglich ist allenfalls, dass dem Vater die Vormundschaft übertragen wird, wenn der Mutter das Sorgerecht unter den Voraussetzungen des § 1666 BGB (Mißbrauch der elterlichen Sorge) entzogen wird.


    stübbken

  • Hallo,

    1. Schritt: Beratung beim Jugendamt
    2. Schritt: Antrag auf Regelung des Besuchsrechts beim zuständigen Amtsgericht (Wohnort der kinder ist maßgeblich). Es ist kein Anwalt nötig. Kann beim Rechtspfleger gestellt werden (der hilft!!!)
    3. Schritt: Beantragung eines Verfahrenspflegers. Ein Verfahrenspfleger ist der Anwalt des Kindes (darauf achten, dass es sich um jem. mit päd. Ausbildung handelt), der den WILLEN der Kinder vor gericht postuliert. D,h, Er/Sie wird Kontakte mit den Kindern und Eltern haben, wenn er/sie gut ist, eine Einigung zwischen den Eltern versuchen um dann einen Bericht dem Gericht vorzulegen. Danach wird meiner Erfahrung nach auch meistens beschlossen.
    Dann hat derjenige einen Beschluss mit dem Besuchsrecht. Wenn die Mutter weiterhin verweigert, bleibt nur ein weiterer Gang zu Gericht.
    Ätzend aber wahr!!!
    Übrigens nehmen die Umgangsrechtsstreitigkeiten mit Umgangsverweigerung dramatisch zu. Es ist wahnsinn, was diesen Kindern angetan wird!!!
    Gruß flamingo

  • Ach ja, zur Ergänzung:

    Der Antrag auf Verfahrenspflegschaft wird nach §50 FGG gestellt:

    §50:
    (1)Das Gericht kann dem minderjährigen Kind einen Pfleger für seine Person betreffendes Verfahren bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.

    (2)Die Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn

    1. das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen vertreter in erheblichem Gegensatz steht.....

    das reicht schon aus! Punkt 2 und 3 treffen hier (wahrscheinlich nicht zu.)

    Also eigentlich MUSS hier ein verfahrenspfleger eingesetzt werden. Nur leider sehen viele Richter den Nutzen noch nicht.
    Um welchen Amtsgerichtsbezirk handelt es sich denn?

    Gruß flamingo

  • Entschuldigt, da fällt mir nochwas ein: Es gibt PKH (Prozesskostenhilfe). D.h., wenn der Vater nicht gerade gut betucht ist, hilft der Staat aus. und sollte er gut betucht sein, dann kann er sich ein solches verfahren ja leisten.


    Gruß flamingo

  • Zitat von flamingo

    Liebe stübbken,
    lies mal im 1666 nach, hier liegt kein Missbrauch im Sinne des § 1666 vor!


    Vielleicht solltest Du genauer lesen, Flamingo -


    ich habe nicht gesagt, dass in dem beschriebenen Fall die Voraussetzungen für gerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 vorliegen!
    Ich wies lediglich darauf hin, dass der Entzug des Sorgerechtes der Mutter die einzige Möglichkeit für einen nichtverheirateten Vater ist, im Rahmen einer ihm dann ggf. übertragenen Vormundschaft das Sorgerecht auszuüben, wenn ihm die Mutter dies nicht aus freien Stücken einräumt!


    Im Übrigen danke ich Dir für die Ergänzung meines Beitrags von 1.08 Uhr.


    stübbken

  • Hallo stübken,

    ich muss zugeben, ich habe es nur überflogen! :o :o :o Sollte auch nur eine Feststellung sein!!!:) Also nicht, dass Du es lesen sollst, sondern dass hier kein 1666 vorliegt.:rolleyes: Ich meine, eigentlich ist es absoluter Missbrauch am Kinde, wenn Elternteile Umgänge vereiteln.:mad: :mad: :mad: Normalerweise meine ich natürlich. Ausnahmen sind und bleiben Gewalt und Missbrauch!
    Was machst Du denn? Studierst Du?
    Gruß flamingo

  • Hei, flamingo!


    Umgangsvereitelung ist mit Sicherheit gegen die Interessen eines Kindes - nicht umsonst gibt es die Gerichtsentscheidungen, mit denen in einem solchen Fall dem/r Vereitler/in das Sorgerecht entzogen wurde (wenn auch bislang nur bei geschiedenen Eltern). Ein Kind braucht seine Wurzeln.....
    Die Fälle, in denen Umgang dem Kind zum Nachteil gereicht, sind relativ selten.
    Ich war sehr froh, dass die Gesetze 1998 im Interesse von Kindern und Vätern (die nicht mit der Mutter verheiratet waren) geändert worden sind -. auch wenn es eine Menge Mehrarbeit für mich bedeutet.


    Ich arbeite seit 32 Jahren im allgemeinen Sozialdienst eines Jugendamtes und habe deshalb recht viel mit dieser Problematik zu tun.


    LG


    stübbken

  • Ja, ich gebe dir recht. ein Kind hat ein Recht auf seine Wurzeln, auf seinen Vater (in diesem fall) und dessen familie. Ich bin froh, dass der Wille des kindes gestärkt wurde, ebenso wie das Recht der Unverheirateten Eltern. Trotzdem sieht die Realität recht düster aus. umgangsvereitelungen kann recht wenig entgegengesetzt werden. Da reicht auch oft ein beschluss (leider) nicht aus. Schade, aber wahr!
    Hast Du mein oberflächliches Gelese mit entsprechend unakzeptabler Antwort verziehen?:o :o :o Naja, gerade in Hinblick darauf, dass ich mich in einem thread so darüber ärgere, dass nicht richtig gelesen wird und ich mich wirklich unverstanden fühle. Da hast Du auch was geschrieben.
    Gruß flamingo

  • @ flamingo


    Gibt's da was zu verzeihen????


    Nach meiner Einschätzung - basierend auf meinen eigenen Fällen und denen meines Teams - ist echte Umgangsvereitelung relativ selten, jedenfalls wesentlich seltener als die Seiten der zornigen Väter glauben machen. Wir (8 Kollegen, die jeweils etwa 12 mal pro Jahr mit der Problematik konfrontiert werden) hatten im Verlauf des letzten Jahres genau 1 Fall - und der ist noch nicht ausgestanden!


    stübbken

  • "also, die Kinder kann er schon sehen aber zwischen denen liegen 500 km entfernung.
    Die Kinder leiden und weinen wenn es ums verabschieden geht.
    Die Kinder sind ungefähr in dem Alter zwischen 10-14 Jahren. Da könnten sie ja ohne Probleme mal auch mit dem Zug allein kommen,aber sie möchte das nicht."


    Also ich würde Kinder in dem Alter auch nicht 500km alleine fahren lassen. Ich finde, dass das Veranwortungsbewußtsein zeigt. Viel eher könnte doch der Vater die Kinder abholen und mit ihnen zu sich fahren.

  • Also ich bin schon mal als KInd mit meinem Bruder mit der Bahn gefahren! Ich war 9 und er war 11 - von Koeln nach Muenchen. Meine Eltern hatten uns Tickets gekauft und wir wurden beim Schaffner einquartiert - wir fanden es toll! Die Bahn macht so was aehnlich wie beim fliegen ... und das Alter 10 - 14 Jahre .... hmmm also ich denke, dass man mit 14 schon ein wenig Verantwortung tragen kann! Viele fangen mit 14 an fuer Geld auf Kinder aufzupassen - wenn das nicht Verantwortung ist! Naja und die Aussage von Schwarze bezog sich auf die Mutter, die nicht moechte, dass die Kinder mit dem Zug kommen.


    Natuerlich denke ich das der Vater sie abholen koennte - aber bei einer 500 Kilometer reise und er muesste diese dann 4x and diesem Besagten Wochenende machen!!! Das geht schon ordentlich ins Geld. Wer hat das heute noch???

  • Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um einen längeren Zeitraum als ein WE handelt. Man könnte sich in diesem Fall auch fragen, ob man Kinder 1000 Kilometer in zweit Tagen fahren lässt. Außerdem wird eine Zugkarte plus Hotel für den Vater auch nicht mehr kosten als die Bahnreise für die Kinder.

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