Hallo ela,
hast Du bereits Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI beantragt?
Das bieten auch viele Pflegedienste an - wird mit jährlich ca. 1500EUR bezuschusst. Die Genehmigung dürfte eigentlich gar kein Problem sein, eine Pflegebedürftigkeit Deiner Tochter ist ja gegeben.
Ich kenn das noch von meiner Pflegeausbildung und meinem damaligen Arbeitseinsatz bei der Caritas.
Da habe ich mich dann eben stundenweise um einen Herrn gekümmert, diesen natürlich soweit notwendig versorgt (Inkontinenzversorgung, Mobilisation etc.) und die Freizeitgestaltung übernommen, solange die Tochter in der Stadt war zum Einkaufen oder Ihre Termine wahrgenommen hat.
Alternativ könntest Du bei der Pflegekasse noch nachfragen, ob eine Anspruch auf Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI vorliegt.
Diese sind für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, also für geistig behinderte und psychisch oder demenziell erkrankte Menschen vorgesehen. Je nach Einstufung wird ein Betrag von 100,00 oder 200,00 Euro pro Monat geleistet.
Für eine stundenweise Betreuung steht dieser Betrag als Sachleistung zur Verfügung.
Drück Dir die Daumen, dass die Vorstellungsgespräche gut laufen