Private Krankenversicherung

  • Hallo,

    kann man eigentlich aus einer privaten Krankenversicherung "fliegen" wenn man zu teuer ist oder werden könnte?

    Als ich eingetreten bin, war ich normalgewichtig. Mittlerweile bin ich stark übergewichtig und habe psychische Probleme. War auch schon 3x in Behandlung und einmal in einer Kurklinik für Psychoth. und somatik.

    Ich muss selber sagen, dass ich auch der Meinung bin, dass ich in den letzten Jahren der Krankenkasse viel Geld gekostet habe.

    Jetzt bieten die mir an, weil ich ja in so einer Klurklinik war, eine 1jährige "Nachbehandlung". DAs ist irgendso ein begleitendes Projekt, was mich im Alltag unterstützen soll. Das brauch ich gar nicht ! Habe mir jetzt schon eine Selbsthilfegruppe rausgesucht.

    lg
    Carolina

  • Hallo,


    das hier hab ich auf einer Info-Seite über die private KV gefunden:


    Zitat

    Die Versicherungsgesellschaft kann Ihren Vertrag nicht kündigen, wenn Sie ernsthaft krank sind und hohe Kosten verursachen. Der Versicherer kann vom Vertrag lediglich dann zurücktreten, wenn Sie Ihre Beiträge nicht regelmäßig bezahlen oder wenn Sie vor Vertragsabschluss wissentlich falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung durch den Versicherer gemacht haben.


    Vllt. hilft das ja weiter?!

  • Carolina

    Will Dir Deine Krankenkasse vielleicht so eine Art Reha-Programm zu Hause anbieten?

    Das hat meine gesetzliche Krankenkasse bei mir nach meiner Reha auch gemacht, ich habe ein Jahr lang Rehasport gemacht und konnte mir sogar aussuchen, was ich machen wollte. Ich hatte mich für ein Jahr Aquagymnastik nach meinem doppelten Bandscheibenvorfall entschieden. Auch eine Gesprächstherapie und weitere Hilfsmittel sind mir angeboten worden.

    So ein Angebot muß nicht immer was schlechtes sein. Und ansonsten halte ich es mit dem Zitat von Suki, solange Du Deine Beträge zahlst kann man Dich sicherlich nicht rauswerfen.

  • Hallo
    Ich bin Paula.:)


    Ich kann meinen beiden Vorrednern nur beipflichten.
    Es sei denn es liegt ein ähnlicher Fall vor wie der, der in 2011 am BGH entschieden wurde. Zusammengefasst wurde es dem Versicherer "gestattet" den Vertrag vorzeitig zu kündigen, da der Versicherte falsche Beträge eingereicht und damit den Versicherer getäuscht hatte. Dem Versicherten konnte diese Kündigung zugemutet werden, da er durch den Basistarif bei einem anderen Versicherer eine ausreichende Absicherung und Versorgung erhält.


    Da die Information schon 1 Jahr alt ist, lasse ich mich gern auf den neuesten Stand setzen.;)

  • Zitat

    kann man eigentlich aus einer privaten Krankenversicherung "fliegen" wenn man zu teuer ist oder werden könnte?

    Nein, das kann man nicht. Allerdings könnten deine Beiträge erhöht werden, um dich quasi freiwillig zur Kündigung zu "überreden". Wenn du dich in einem solchen Fall tatsächlich zur Kündigung entschließt, musst du natürlich die vorgegebenen PKV Kündigungsfristen einhalten.


    Wirklich kündigen kann dir deine PKV nur, wenn du sie nachweislich getäuscht hast, etwa weil feststeht, dass du bei der Gesundheitsprüfung bzw. den Gesundheitsfragen abssichtlich die Unwahrheit gesagt (geschrieben) hast oder du irgendeine andere Form von Versicherungsbetrug begehst.

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