wer erteilt Beschäftigungsverbot

  • Hallo zusammen,
    habe da mal ein Problem.
    Bin nun in der 11. Schwangerschaftswoche und absolut Leistungsunfähig. Das heisst, ich bin einfach nur noch müde und die kleinste Anstregung überfordert mich maßlos.
    Mein Hausarzt hat mich erstmal für 3 Wochen krank geschrieben und meinte ich müsste mich an meinen FA wenden wegen dem Beschäftigungsverbot.
    Das habe ich dann heute getan und die Arzthelferin meinte ich müsste mich an den Betriebsarzt wenden.
    Zur Info, ich arbeite in einem Altenheim und habe einen Zeitvertrag der im Dez ausläuft. In der Firma weiss noch niemand von der Schwangerschaft.
    Wie komme ich an dieses Beschäftigungsverbot?
    So, nun hoffe ich mal auf zahlreiche Antworten

  • Eigentlich sollte Dir Deine Gyn dieses Attest ausstellen.

    Wenn Du das dann allerdings vorlegst, ist Schluß mit lustig, dann must du auch gleich Deinem Arbeitgeber mitteilen, daß Du schwanger bist und seit wann ungefähr.

    Wieso sollte ein Betriebsarzt Dir ein Beschäftigungsverbot erteilen? Der kann doch gar nicht beurteilen, wie es um Dich in Deiner Schwangerschaft steht? :confused::confused:

  • Von einem Beschäftigungsverbot weiß ich nix, aber dass Leute, die in der Pflege arbeiten, nicht mehr mit Arbeiten beschäftigt werden dürfen, die mit irgendwelchen Ausscheidungen zu tun haben, also keine Grundpflege, keine Hygieneübernahme, keine Behandlungspflege oder zum Beispiel auch Insulinversorgung mit irgendeiner Spritze. Essen eingeben, wenn klar ist, der Bewohner spuckt nicht usw.
    Keinen Nachtdienst mehr, keinen Spätdienst der über 20 Uhr geht.
    Du musst aber auch deinem Arbeitgeber, so bald als möglich deine Schwangerschaft melden, damit er entsprechend planen kann.

  • Huhu!
    Es gibt da mehrere Möglichkeiten.
    Entweder dein FA, wenn er es für nötig hält,"nur" müde ist da evtl kein Grund..es müßte quasi schon eine Gefahr für Mutter und/oder Kind ausgehen(hoffe ich hab es richtig ausgedrückt)
    Aber Du solltest deinen AG schon unverzüglich informieren!
    In der Pflege gibbet da ja kleine Besonderheiten, wie SoKu ja schon geschrieben hat.
    Bestimmte Arbeitszeiten- keine Nachtarbeit (erst ab 6 Uhr und nur bis 20 Uhr) Für jeden gearbeiteten SOnntag einen Ausgleichstag frei, innerhalb einer Woche.
    GP und auch Ausscheidungen meine ich darf man mit entsprechendem Schutz weiterhin durchführen, aber Pat heben etc sollst du ja auch nicht mehr, keine Injektionen, kein BZ messen. Fernhalten von infektiösen Patienten.
    Dein Ag hat genaue Richtlinien, an die er sich halten muß, und wird dir dann entsprechende andere Arbeit erteilen, sprich evtl mehr Büro oder so.
    Kann er dir keine entsprechende Arbeit anbieten, so kann er ein Beschäftigungsverbot aussprechen (So bei uns in der ambulanten Pflege).


    Bestehe ruhig auf deine Rechte als Schwangere.


    Achso, alles Gute zur Schwangerschaft!
    Genieße das Glück

  • Erst mal Glückwunsch zu deiner Schwangerschaft :)


    Jetzt nichts gegen dich Jollyfreya, aber ich frag mich immer, warum sehr viele wegen einem Beschäftigungsverbot fragen. Ich hab damals wegen diese Sch.... Symphyse fast nicht mehr laufen können, bin auf Krücken gegangen, aber hab selbst da kein Besch.verbot bekommen, da laut Arzt keine Gefahr für das Kind ausging. Ganz ehrlich, Müdigkeit sehe ich da auch nicht grad als Grund.
    Es kann öfter mal vorkommen, daß man in den ersten 3-4 Monaten der Schwangerschaft hundemüde wird, war bei mir auch so, ich hätte fast den ganzen Tag schlafen können, selbst bei der Arbeit. Aber im 4. Monat ging das von ganz alleine weg :) (Also bitte nicht persönlich nehmen!)
    Und ich frage mich grad, warum du so lange zögerst, deinem Chef über deine Schwangerschaft zu berichten. Weil 11. Woche finde ich persönlich schon sehr weit. Ich hab es damals gleich gesagt, falls irgendwas gewesen wäre, hätte er wenigstens bescheid gewusst. Und wie andere schon sagten, dir stehen ja da bestimmte Dinge zu (Keine Nachtarbeit, kein schweres Heben von Patienten, usw...). Ich würde es dem Arbeitgeber bald sagen, auch zum Schutze deines Babys!!!


    LG, Wunschmama

  • Frohe Ostern!


    Vielen Dank für eure Antworten. Nein, ich nehme nichts persönlich, alles im grünen Bereich :)


    Ok, dann mal zu den Einzelheiten.
    Ich bin dort für den Nachtdienst angestellt, weil ich noch zwei kleine Firmen habe die ich tagsüber ausführe. Komme anders nicht über die Runden. Zu lange Vorgeschichte.
    Müsste ich jetzt also in den Tagdienst, dann könnte ich meine Firmen dicht machen. Das ist mein grösstes Problem.

  • Ich hatte ein halbes Besch.Verbot, durfte also nur noch halbe Tage arbeiten. Dies wurde natürlich von der Gyn. ausgestellt. Könnte zwar jeder Arzt (und Dein Arbeitgeber), allerdings weiß nur Dein FA, ob es notwendig ist. Da er an den Betriebsarzt verwiesen hat, sah er wohl keine Veranlassung?!
    Richtig, Müdigkeit ist keine Grund.
    Frage: Du möchtest gern ein Besch.Verbot, aber in Deinen beiden Firmen weiterarbeiten?



  • du hast 2firmen in denen du tagsüber arbeitest und dann gehst du noch in den nachtdienst?
    du bist nicht durch die schwangerschaft leistungsunfähig sondern weil du deinen körper zuviel abverlangst!

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    Was deinem Partner lieb und teuer, ergibt das schönste Osterfeuer.Wenn Blumen Nachbars Beete zieren, musst du es mit Gift probieren.:cool:

  • Hihi, bei meiner ersten Antwort ging mir noch durch den Kopf "müde ist kein Grund, und man muß selber für geregelte Ruhezeiten für sich sorgen.....aber so ist das sicher nicht möglich......

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