Sagt mir mal...

  • sunshine_81
    Allerdings ist es auch komisch das sie bei einem Bandscheibenvorfall Morphin und Tramadol bekommt :confused: Sicher das es nicht was schlimmeres ist?

    Nein, bin ich nicht. Aber ich muss mich im Moment auf die Aussage eines Arztes verlassen. Sie war auch im Krankenhaus, die haben sie nach 4 Std. nach Hause geschickt, weil a) zu alt und b) nicht schlimm genug und c) kein Bett frei. So saß ich wieder da mit meinem Talent ;)


    Nun, viele Antworten. Leider nicht das, was ich so erhofft hatte. Eine Pflegestufe kann nur sie beantragen, nicht ich. Und über ihren Kopf hinweg kann und vor allem will ich das nicht machen.


    Seien wir mal ganz ehrlich: letztendlich ist sie "nur" meine Vermieterin. Das heisst nicht, das ich sie im Stich lassen würde, niemals. Dann eben für umsonst. Dafür komme ich in den Himmel :)
    Es gibt ja auch noch andere Verwandte hier im Dorf. Leider kümmern die sich nicht wirklich, haben ja auch Familie und Haushalt (wie ich ja auch...). Aber egal.
    Vielen Dank für eure Antworten!


    Bis bald


    Lieben Gruss


    Maxmama

    Und meine Seele spannte weit ihre Flügel aus.
    Flog durch die stillen Lande als flöge sie nach Haus.

  • Zitat von Maxmama

    sunshine_81
    Allerdings ist es auch komisch das sie bei einem Bandscheibenvorfall Morphin und Tramadol bekommt :confused: Sicher das es nicht was schlimmeres ist?

    Nein, bin ich nicht. Aber ich muss mich im Moment auf die Aussage eines Arztes verlassen. Sie war auch im Krankenhaus, die haben sie nach 4 Std. nach Hause geschickt, weil a) zu alt und b) nicht schlimm genug und c) kein Bett frei. So saß ich wieder da mit meinem Talent ;)



    Das finde ich echt dermassen unverschämt, aber das ist typisch für manche Ärzte. Wenn jemand alt ist macht es eh nix mehr woran er letztendlich leidet, weg ist weg :mad:

    Zitat von Maxmama

    Nun, viele Antworten. Leider nicht das, was ich so erhofft hatte. Eine Pflegestufe kann nur sie beantragen, nicht ich. Und über ihren Kopf hinweg kann und vor allem will ich das nicht machen.



    Über Ihren Kopf sollte man das eh nicht machen, wenn sie Dich allerdings offiziell als Pflegeperson einsetzt kannst Du sehr wohl was regeln, natürlich nur wenn die Dame dem schriftlich zustimmt.

  • Wenn ein Mensch, der es nicht schafft, in die Pflegestufe 1 eingestuft zu werden aber trotzdem Hilfe braucht und auch "bedürftig" ist (Anlehnung an Sozialhilfe), dann kann das Sozialamt "Hilfe zur Pflege bzw. zur Weiterführung des Haushaltes" auf Antrag gewähren.


    Bei der diskutierten alten Nachbarin scheint das aufgrund der Grundstücke und Häuser wohl nicht der Fall zu sein. Vielleicht muß sie sich dann von was trennen, so bitter wie es sein mag.

  • Moin,

    kann mich nur den meisten hier anschliessen! Meine Grossmutter ist jetzt
    fast 85 Jahre und geistig noch sehr fit...nur ihre Beine wollen nicht mehr so! Seit einiger Zeit ist sie jetzt auf den Rollstuhl angwiesen und in der 'Wohnung auf ihren Rollwagen! Wir hatten nun schon drei Mal ein Ärztin vom Medizinschen Dienst im Hause...........und jedes Mal fehlten nur drei Minuten zu Pflegestufe Eins! So etwas macht einen sehr traurig und fertig, könnt ihr mir echt glauben!

    Nun kaufen wir uns eben privat die Leistungen wie Ankleiden und Waschungen
    von einem Pflegedienst dazu. Gott sei Dank kann meine Familie dies tun weil wir alle zusammen legen. :o

    Aber wie sieht es mit den alten Leuten aus die dieses Geld eben nicht #
    haben oder deren Familie dieses Geld nicht aufbringen kann!???? Und ich denke von diesen alten Menschen gibts nee ganze Reihe !:(

    Trauriges Deutschland!

    und nun zu Deiner Frage wieviel Stundenlohn! Ich würde sagen so um die 7 -8 Euro! Das bekommt hier in Hamburg jede Putzfee!

  • Hallo ihr Lieben,


    mittlerweile denke ich so an 5 Euro. Und das nicht in bar, sondern ich lasse mir das anrechnen auf unsere Wasser-Nachzahlung. So ist uns beiden erst mal geholfen - sie braucht kein Bargeld ausgeben und ich muss nichts nachzahlen. Wenn die Rechnung allerdings abbezahlt ist, weiss ich auch nicht weiter. Und viel ist es nicht, was ich "abarbeiten" kann....


    Gestern war übrigens der Doc da. Sie bekommt - auf mein Drängen hin - alle drei Tage eine Spritze, entzündungshemmend und abschwellend. Hilft auch ganz gut. Zudem ist die Dosierung des Tramadols jetzt etwas erhöht worden. Und ich habe auf Tabletten gepocht, Tropfen sind schwierig für sie zu nehmen, denn sie sieht nicht so gut und verzählt sich daher schnell, wenn ich mal nicht da bin.
    Ich habe den Doc dann gefragt, was ich noch tun könne und wie lange sie sich damit noch rumquälen muss. Klare Antwort: lange. Das wird nicht mehr besser, die Wirbel sind hin (sie hat wohl früher oft Rückenleiden gehabt, keine Ahnung). Unser Ziel müsste es jetzt sein - meint er - sie soweit schmerzfrei zu bekommen wie möglich. Und wir (?) sollten uns Gedanken machen, wie es weitergehen soll. Ihre Kräfte würden ja jetzt nachlassen und die Pflege immer aufwändiger werden. Ob sie schon eine Pflegestufe beantragt hätte. Ha ha. Sie glaubt ja immer noch, das wäre alles vorübergehend. Und ich werde den Teufel tun ihr etwas anderes zu sagen!


    Ich bin keine ausgebildete Altenpflegerin. Ich weiss nicht, was da alles auf einen zukommen kann. Einen Vorgeschmack habe ich bekommen als sie von einem Medikament Durchfall bekam und nicht schnell genug aus dem Bett konnte. Ehrlich, das war nicht schön. :o


    Nun ja, wir werden sehen. Heute habe ich erst mal sauber gemacht, für Ostern. Es geht ihr ein wenig besser, etwas weniger Schmerzen. Ich lasse mich überraschen, was noch so kommt.


    Liebe Grüsse
    Maxmama

    Und meine Seele spannte weit ihre Flügel aus.
    Flog durch die stillen Lande als flöge sie nach Haus.

  • 5 Euro pro Stunde sind meines Erachtens recht wenig, aber wenn beide Seiten das so akzeptieren, dann ist es ja gut :) . Ich finde es eine schöne Regelung so Zug um Zug zu verrechnen, denn das Geld für eine Nachzahlung reißt meist doch ein ganz schönes Loch in die Kasse. Aber sichere Dich irgendwie ab, daß das auch wirklich verrechnet ist, denn sollte die alte Dame mal versterben mußt Du nachweisen können (insbesondere vor der Erbin), daß ihr diese Vereinbarung hattet und alles abgegolten ist.

    Jemanden zu pflegen ist kein leichter Job - weder körperlich noch seelisch, aber Du packst das ganz gewiß! (Du hast ja schließlich schon andere Sachen gemeistert ;))


    Lieben Gruß

  • Es ist schön wenn Du da eine vorübergehende Lösung gefunden hast, aber meinst Du nicht es wäre besser der alten Frau mal vorsichtig klar zu machen das sie wohl langsam planen sollte wies weiter geht wenn sie nicht mehr so fit ist? Alte Menschen werden manchmal von einem Tag auf den anderen zum Pflegefall und Du darfst dann zusehen wie die Tochter wirklich macht was sie will, die ist nämlich für sie zuständig wenn nichts anderes vermerkt wurde. Ist nur so ein Gedanke, sie scheint Dir ja nicht egal zu sein.

  • Zitat von sunshine_81

    Es ist schön wenn Du da eine vorübergehende Lösung gefunden hast, aber meinst Du nicht es wäre besser der alten Frau mal vorsichtig klar zu machen das sie wohl langsam planen sollte wies weiter geht wenn sie nicht mehr so fit ist? Alte Menschen werden manchmal von einem Tag auf den anderen zum Pflegefall und Du darfst dann zusehen wie die Tochter wirklich macht was sie will, die ist nämlich für sie zuständig wenn nichts anderes vermerkt wurde. Ist nur so ein Gedanke, sie scheint Dir ja nicht egal zu sein.



    naja, ganz so einfach ist das mit der "zuständigkeit" auch wieder nicht! ich denk mal, wenn die frau jetzt wirklich immer mehr auf hilfe angewiesen ist, wird sie einen betreuer bekommen, der alles für sie regelt. falls die tochter als betreuer eingesetzt werden sollte, schaut man ihr ganz genau auf die finger! sie muss sämtliches vermögen von der frau offen legen und das gericht bestimmt dann wie es weiter geht. einfach mal was verkaufen is nicht! die tochter wird zu lebzeiten von der frau, keinen anspruch auf irgendwas aus deren vermögen haben! das wird dann nämlich vom gericht "eingeteilt" und zwar zu gunsten von der dame!

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    Was deinem Partner lieb und teuer, ergibt das schönste Osterfeuer.Wenn Blumen Nachbars Beete zieren, musst du es mit Gift probieren.:cool:

  • Deswegen sag ich ja, wenn sollte sie vorher - also jetzt wo die Frau noch in guter geistiger Verfassung ist- mit der Frau schriftlich festlegen lassen das Maxmama sich um alles kümmern soll. Das geht, haben wir bei uns auch machen müssen weil dieTochter meiner Urgroßmutter und ihr Mann auch raffig sind.


    Aber wie gesagt, natürlich nur wenn Maxmama das will.

  • Zitat von KerstinN

    naja, ganz so einfach ist das mit der "zuständigkeit" auch wieder nicht! ich denk mal, wenn die frau jetzt wirklich immer mehr auf hilfe angewiesen ist, wird sie einen betreuer bekommen, der alles für sie regelt. falls die tochter als betreuer eingesetzt werden sollte, schaut man ihr ganz genau auf die finger! sie muss sämtliches vermögen von der frau offen legen und das gericht bestimmt dann wie es weiter geht. einfach mal was verkaufen is nicht! die tochter wird zu lebzeiten von der frau, keinen anspruch auf irgendwas aus deren vermögen haben! das wird dann nämlich vom gericht "eingeteilt" und zwar zu gunsten von der dame!


    Das hab' ich auch mal angenommen-bis dann in meiner Familie eine Person meine Großmutter derart ausgenommen hat, dass am Ende nicht mal mehr genug für ein anständiges Pflegeheim übrig blieb, als es so weit kam. Das Gericht hat sich überhaupt nicht gekümmert, derjenige konnte machen, wonach ihm gerade war. Meine zu der Zeit schon stark demente Großmutter hat immer nur gelächelt und genickt, wenn man sie fragte, ob alles in Ordnung sei. Das mag ein Einzelfall gewesen sein, trotzdem glaube ich auch, dass Vorsorge besser als Nachsicht ist...

    An áit a bhfuil do chroí is ann a thabharfas do chosa thú - The place where your heart is, is where your feet will take you







  • Bei gesetzlichen Betreuungen wird unterschieden zwischen ehrenamtlichen Betreuern und Berufsbetreuern. Für Ehrenamtler, das sind meistens die direkten Angehörigen und Menschen, die wenige Betreuungen haben, gelten weniger Auflagen und Nachweispflichten (bes. bei der Vermögenssorge) als für Berufsbetreuer. Wirklich geschäftsunfähig gilt man bei einer Betreuung aber nur, wenn ein Einwilligungsvorbehalt für den Bereich Vermögenssorge vorliegt.


    Die Vermieterin von Maxmama könnte eine Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht erstellen, in der sie bestimmen kann, wer betreuen / vertreten soll, wenn sie es nicht mehr selbst kann.
    In der Regel gibt es in jedem Kreis / jeder Stadt eine Betreuungsbehörde / Betreuungsverein, der dazu beraten kann.


    :)

  • Zum Begriff der Pflegebedürftigkeit. dies ist im SGB XI geregelt. Googelst Du nach SGB. Guckst dann unter SGB XI. Die Definition für Pflegebedürftigkeit findest Du unter §14 die Deifinition für die Pflegestufen unter §15. Vielleicht hilft das ja weiter dahingehend ob es sich lohnt einen Antrag zu stellen. Viel Glück.

    LG

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