ZitatZum Beispiel indem man Arbeitnehmern Einzelvertäge aufzwingt - oder zumindest wird es versucht.
Eben. Versucht. Wenn die Gegenseite nicht mitspielt, hat er schlechte Karten. Es gehören eben zwei dazu.
ZitatDarf eine Putzfrau in einem Krankenhaus sich wehren, wenn sie 12 Tage hintereinander schichten muss?
Wenn solche Schichten in dem Unternehmen üblich sind, wohl nicht. Für so etwas gibt es aber auch gesetzliche Regelungen. Auf jeden Fall sind Arbeitszeiten und auch die Freizeiten geregelt, aber ich bin kein Anwalt.
ZitatWas wenn der Arbeitnehmer einen Unfall mit gesundheitlichen Folgen hat?
Da gibt es ja Krankenversicherung, Berufsgenossenschaften, Berufsunfähigkeits- und Arbeitsunfähigkeitsversicherungen bzw. Renten..... Für einen Arbeitgeber bleibt da kaum noch Fürsorgepflicht übrig.
ZitatWas ist Deine Meinung zum Thema Dauer-Praktikanten?
Gar nicht. Da kenne ich die aktuelle gesetzliche Lage nicht. Das ist dann auch eher ein politisches Thema, wenn hier die Grundlagen zugunsten der Arbeitgeber etwas gelockert werden.
Bei uns ist es jedenfalls so, daß natürlich immer eine gewisse Anzahl an Praktikanten im Unternehmen ist. Das sind Schüler für kurze Zeit zur Berufsfindung, größtenteils aber Studenten. Sicher werden die auch zu "produktiven Arbeiten" herangezogen und mit eingeplant. Sie müssen da aber auch betreut werden, denn das Ergebnis der Arbeit muß im Endeffekt stimmen. Ziel ist, gute Leute nach dem Studium auch ins Unternehmen zu bekommen. Und weniger gute werden auch kein zweites Praktikum bei uns machen können...
Es gibt bestimmt auch Unternehmen, die damit wirklich eine Stelle besetzen. Aber das ist eh nur mit Arbeiten drin, die keine große Ausbildung voraussetzen. Wer sein Unternehmen auch mit einem gewissen Qualitätsniveau führt, wird mit festen Mitarbeitern besser fahren.
ZitatEntschuldige aber Kinder und Altenpflege sind nicht unbedingt Privatsache, denn eine Gesellschaft ist gesamtverantwortlich.
Das ist ja nun ein ganz anderes Thema. Hier ging es um Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und da ist ein Arbeitgeber nicht verantwortlich für die Kinderbetreuung seiner Arbeitnehmer, das müssen die schon selbst regeln. Er kann sich auch nicht um den Pflegedienst der Eltern kümmern. Und er kann auch die Zeitplanung im Unternehmen nicht immer darauf abstimmen, daß jeder Mitarbeiter das bequem geregelt bekommt. Das kann nicht klappen, sorry.
ZitatIch will nicht sagen, dass die halb legalen Zustände überall anzutreffen sind, aber im Einzelhandel ganz sicher.
Das mag sein. Dann gibt es da aber auch keine Front, die etwas daran ändert. Die ganzen Regelungen, Arbeitsgesetze, Tarife etc. gäbe es nicht, wenn sie nicht zumindest ein großer Teil auf der Arbeitnehmerseite durchgesetzt hätte.
Ich weiß schon, daß es immer wieder Mißstände gibt. Aber man muß sich auch wehren können. Für einzelne ist das nicht immer einfach, in der Gruppe geht das schon. Wenn aber jeder seelenruhig zusieht, wie die Kollegin niedergemacht wird, der darf sich auch nicht wundern, wenn es ihn selbst mal erwischt und keiner hilft. Die Leute schreien meist nur dann, wenn es sie selbst betrifft. Und so ändert sich da kaum etwas.