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Alt 01.03.2023, 10:05   #1
Markus1981
Ein neues Gesicht
 
Registriert seit: 01.03.2023
Beiträge: 0
Standard Einstellung im Öffentlichen Dienst

Hallo Community,
Ich hätte vor Kurzem einen neuen Job im Öffentlichen Dienst. Ich hatte eine Zusage und einen Termin beim Betriebsarzt.Während dieses Termines hatte ich von der Ärztin ein Bedingt Einstellbar bekommen. Die Ärztin hat gesagt wegen meines Gewichtes.Aber ich mir keine Sorgen machen brauche, dass wenn das Tiefbauamt Probleme und die Personalabteilung Probleme machen sollte.So würde die Ärztin nach Aufhebung der Ärztliche Schweigepflicht mit dem Tiefbauamt und der Personalabteilung in Verbindung gehen.Nun ist es aber so, daß ich bis heute noch nix gehört habe. Meine Größe ist 175cm und mein Gewicht 120kg.Kann ich da etwas dagegen tun,denn ich finde das ganz schön Diskriminierung.
Markus1981 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2023, 07:49   #2
Dirpi
Moderatorin
 
Benutzerbild von Dirpi
 
Registriert seit: 01.10.2004
Beiträge: 2.422
Standard

Hallo Markus1981,


wie lange ist das Alles denn jetzt schon her?



Was hält Dich davon ab einfach mal freundlich nach dem aktuellen Stand zu fragen? Es geht ja schließlich um etwas Wichtiges.
__________________
Dirpi
Dirpi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2023, 21:49   #3
Markus1981
Ein neues Gesicht
 
Registriert seit: 01.03.2023
Beiträge: 0
Standard

Das ist jetzt erst vor 2 Wochen gewesen. Ich finde es echt schade.Ich habe mich so auf den Job gefreut.
wie lange ist das Alles denn jetzt schon her?



Was hält Dich davon ab einfach mal freundlich nach dem aktuellen Stand zu fragen? Es geht ja schließlich um etwas Wichtiges.[/QUOTE]
Markus1981 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2023, 21:50   #4
Markus1981
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Registriert seit: 01.03.2023
Beiträge: 0
Standard

Das war erst vor 2 Wochen. Das ist echt schade.Ich habe mich so sehr auf den Job gefreut.
Markus1981 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2023, 14:20   #5
Mendi
Lebende Legende
 
Benutzerbild von Mendi
 
Registriert seit: 25.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 1.884
Standard

Hallo Markus,

im öffentlichen Dienst laufen die Uhren langsamer, weil dort niemals ein einzelner entscheidet und das dauert in der Regel.

Nachfragen kannst du ja trotzdem mal. Ich drück dir die Daumen, dass es klappt.
__________________
Liebe Grüße Mendi

"Wer eine schöne Stunde verschenkt, weil er an Ärger von gestern denkt oder an Sorgen von morgen, der tut mir leid. Mein Name ist Hase, ich weiß Bescheid." (Bugs Bunny)
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Alt 07.03.2023, 18:48   #6
Martha
Viele Gedanken - viele Worte
 
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Registriert seit: 08.11.2020
Ort: bei Stuttgart
Beiträge: 134
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Ich würde auch mal nachfragen. Dies ist ja Dein gutes Recht und nach 2 Monaten sicher nicht unverschämt.
Um welche Arbeit handelt es sich denn im Öffentlichen Dienst ?
Martha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2023, 18:50   #7
Moritaka
Ein neues Gesicht
 
Registriert seit: 13.03.2023
Beiträge: 1
Standard

Hey Markus,


also im Wesentlichen hängt es davon ab, ob die Stelle im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis besetzt werden soll.


Einen Beamten treffen wesentlich strengere Pflichten als einen Angestellten. So gibt es z. B. für Beamte die sogenannte "Pflicht zur Gesunderhaltung", welche in sämtlichen Bundes- und Landesbeamtengesetzen verankert ist. Dazu wurde bereits in hunderten Fällen vor den Verwaltungsgerichten festgelegt, dass diese Pflicht zur Gesunderhaltung als nicht mehr erfüllt gilt, wenn der BMI über 30 liegt. Für Personen im laufenden Beamtenverhältnis hat der Dienstherr dann das Recht, eine entsprechende Gewichtsreduktion vom Beamten zu verlangen. Für Bewerber ist das hingegen nach Auffassung der Verwaltungsgerichte ein legitimer Ablehnungsgrund.
Wurde die Stelle also im Beamtenverhältnis ausgeschrieben, darf der Dienstherr dich wegen Übergewichts ablehnen. Du kannst zwar sicher versuchen gegen die Ablehnung gerichtlich vorzugehen (du musst dann vor dem Verwaltungsgericht klagen, nicht vor dem Arbeitsgericht!), dürftest aber kaum eine Aussicht auf Erfolg haben.


Anders sieht es dagegen aus, wenn die Stelle im Angestelltenverhältnis ausgeschieben wurde. Da ist Übergewicht weitaus weniger dramatisch bzw. je nachdem was du tun sollst vollkommen egal.
Liegt die von dir angepeilte Stelle im Tiefbauamt im Bürobereich, ist dein Übergewicht vollkommen gleichgültig. Ich wiege noch 15 kg mehr als du und bin schon seit über 15 Jahren im öffentlichen Bürodienst - und ich bin allein in unserer Abteilung bei weitem noch nicht derjenige, mit den meisten Pfunden auf den Rippen.
Willst du im handwerklichen Bereich tätig werden darf der Arbeitgeber dich nur dann ablehnen, wenn er dich aufgrund deines Übergewichts für nicht fähig hält, die zur Stelle gehörenden Aufgaben auszuführen. Dies muss der Arbeitgeber allerdings im Zweifel vor Gericht beweisen, was in der Praxis kaum möglich sein dürfte (schließlich hast du dort ja noch nie gearbeitet). Auch die Begründung, du wärst aufgrund deines Übergewichts bei Bedarf ggf. nicht auf anderen Stellen einsetzbar, ist unzulässig.
Ist die Stelle also im Angestelltenverhältnis ausgeschrieben worden, hast du vor Gericht trotz Übergewicht sehr gute Karten eingestellt zu werden (hier musst du dann aber zum Arbeitsgericht).


Wegen der Zeit würde ich mir an deiner Stelle jetzt erstmal keine Platte machen. Wie Mendi schon sagte, dauert im öD alles etwas länger. Da muss neben dem Tiefbauamt mindestens noch die Personalverwaltung und der Personalrat (=Betriebsrat) zustimmen.

Bei meinem Arbeitgeber tagt der Personalrat z. B. nur alle vier Wochen und Anträge für die Sitzung müssen spätestens eine Woche vorher eingereicht werden. Da kann es allein schon an dieser Stelle zwei Monate dauern, bis diese eine Zustimmung vorliegt. Bei uns dauert eine Neueinstellung im Schnitt 3 bis 4 Monate ... grundsätzlich gilt die Regel: je größer die Verwaltung desto länger dauert es bis zur Einstellung.
Ansonsten frag halt mal bei der Personalabteilung oder beim Personalrat nach, wie weit das Verfahren ist. Ich drücke dir die Daumen, dass es klappt


LG Moritaka

Geändert von Moritaka (13.03.2023 um 18:56 Uhr)
Moritaka ist offline   Mit Zitat antworten
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