Hey Markus,
also im Wesentlichen hängt es davon ab, ob die Stelle im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis besetzt werden soll.
Einen Beamten treffen wesentlich strengere Pflichten als einen Angestellten. So gibt es z. B. für Beamte die sogenannte "Pflicht zur Gesunderhaltung", welche in sämtlichen Bundes- und Landesbeamtengesetzen verankert ist. Dazu wurde bereits in hunderten Fällen vor den Verwaltungsgerichten festgelegt, dass diese Pflicht zur Gesunderhaltung als nicht mehr erfüllt gilt, wenn der BMI über 30 liegt. Für Personen im laufenden Beamtenverhältnis hat der Dienstherr dann das Recht, eine entsprechende Gewichtsreduktion vom Beamten zu verlangen. Für Bewerber ist das hingegen nach Auffassung der Verwaltungsgerichte ein legitimer Ablehnungsgrund.
Wurde die Stelle also im Beamtenverhältnis ausgeschrieben, darf der Dienstherr dich wegen Übergewichts ablehnen. Du kannst zwar sicher versuchen gegen die Ablehnung gerichtlich vorzugehen (du musst dann vor dem Verwaltungsgericht klagen, nicht vor dem Arbeitsgericht!), dürftest aber kaum eine Aussicht auf Erfolg haben.
Anders sieht es dagegen aus, wenn die Stelle im Angestelltenverhältnis ausgeschieben wurde. Da ist Übergewicht weitaus weniger dramatisch bzw. je nachdem was du tun sollst vollkommen egal.
Liegt die von dir angepeilte Stelle im Tiefbauamt im Bürobereich, ist dein Übergewicht vollkommen gleichgültig. Ich wiege noch 15 kg mehr als du und bin schon seit über 15 Jahren im öffentlichen Bürodienst - und ich bin allein in unserer Abteilung bei weitem noch nicht derjenige, mit den meisten Pfunden auf den Rippen.
Willst du im handwerklichen Bereich tätig werden darf der Arbeitgeber dich nur dann ablehnen, wenn er dich aufgrund deines Übergewichts für nicht fähig hält, die zur Stelle gehörenden Aufgaben auszuführen. Dies muss der Arbeitgeber allerdings im Zweifel vor Gericht beweisen, was in der Praxis kaum möglich sein dürfte (schließlich hast du dort ja noch nie gearbeitet). Auch die Begründung, du wärst aufgrund deines Übergewichts bei Bedarf ggf. nicht auf anderen Stellen einsetzbar, ist unzulässig.
Ist die Stelle also im Angestelltenverhältnis ausgeschrieben worden, hast du vor Gericht trotz Übergewicht sehr gute Karten eingestellt zu werden (hier musst du dann aber zum Arbeitsgericht).
Wegen der Zeit würde ich mir an deiner Stelle jetzt erstmal keine Platte machen. Wie Mendi schon sagte, dauert im öD alles etwas länger. Da muss neben dem Tiefbauamt mindestens noch die Personalverwaltung und der Personalrat (=Betriebsrat) zustimmen.
Bei meinem Arbeitgeber tagt der Personalrat z. B. nur alle vier Wochen und Anträge für die Sitzung müssen spätestens eine Woche vorher eingereicht werden. Da kann es allein schon an dieser Stelle zwei Monate dauern, bis diese eine Zustimmung vorliegt. Bei uns dauert eine Neueinstellung im Schnitt 3 bis 4 Monate ... grundsätzlich gilt die Regel: je größer die Verwaltung desto länger dauert es bis zur Einstellung.
Ansonsten frag halt mal bei der Personalabteilung oder beim Personalrat nach, wie weit das Verfahren ist. Ich drücke dir die Daumen, dass es klappt
LG Moritaka