Beiträge von Moritaka

    Für mich klingt das eher, als wenn deine Mum mit IHREM Leben nicht klarkommt. Und da es immer einfacher ist vor anderen Haustüren als vor der eigenen zu kehren, löffelt sie dich halt voll.


    Ich glaube kaum, dass sie dir diese Sachen aus Sorge um dich sagt, sondern weil sie mit sich selbst schon überfordert ist und Angst davor hat, du könntest irgendwann auch noch Hilfe gebrauchen (von daher der Spruch mit dem Pflegen). Das hat nichts mit Kindesliebe sondern mit Egoismus zu tun.




    Meine Mutter hat das einmal bei mir versucht und ich hab ihr gleich geantwortet, wenn sie Probleme mit mir hat dann kann sie diese gern mit ihren Küchenschränken besprechen. Ich rufe sie dann zu Weihnachten wieder an.


    Ich hätte an deiner Stelle definitiv kein Verständnis für solch übergriffiges Fehlverhalten. Von deinem Freund würdest du dir solche Sprüche ja auch nicht anhören, oder?



    Und im Übrigen - so wie du schreibst scheinst du mit dir selbst im Reinen zu sein. Das ist der entscheidende Punkt und nicht die Meinung irgendwelcher anderer Menschen, selbst wenn es die Eltern sind. Mir scheint es nach deiner Beschreibung auch wesentlich wahrscheinlicher, dass du deine Mutter wirst pflegen müssen und nicht andersherum.


    Ein Teil deines Übergewichts wird darüber hinaus eh auf Muskeln entfallen (selbst wenn du nicht mehr aktiv trainierst) und die abzubauen wäre irgendwie auch blöd, oder? Ich finde, du bist auf einem super Weg. Das verdient keine Kritik sondern Respekt! :D

    Hey Markus,



    also im Wesentlichen hängt es davon ab, ob die Stelle im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis besetzt werden soll.



    Einen Beamten treffen wesentlich strengere Pflichten als einen Angestellten. So gibt es z. B. für Beamte die sogenannte "Pflicht zur Gesunderhaltung", welche in sämtlichen Bundes- und Landesbeamtengesetzen verankert ist. Dazu wurde bereits in hunderten Fällen vor den Verwaltungsgerichten festgelegt, dass diese Pflicht zur Gesunderhaltung als nicht mehr erfüllt gilt, wenn der BMI über 30 liegt. Für Personen im laufenden Beamtenverhältnis hat der Dienstherr dann das Recht, eine entsprechende Gewichtsreduktion vom Beamten zu verlangen. Für Bewerber ist das hingegen nach Auffassung der Verwaltungsgerichte ein legitimer Ablehnungsgrund.
    Wurde die Stelle also im Beamtenverhältnis ausgeschrieben, darf der Dienstherr dich wegen Übergewichts ablehnen. Du kannst zwar sicher versuchen gegen die Ablehnung gerichtlich vorzugehen (du musst dann vor dem Verwaltungsgericht klagen, nicht vor dem Arbeitsgericht!), dürftest aber kaum eine Aussicht auf Erfolg haben.



    Anders sieht es dagegen aus, wenn die Stelle im Angestelltenverhältnis ausgeschieben wurde. Da ist Übergewicht weitaus weniger dramatisch bzw. je nachdem was du tun sollst vollkommen egal.
    Liegt die von dir angepeilte Stelle im Tiefbauamt im Bürobereich, ist dein Übergewicht vollkommen gleichgültig. Ich wiege noch 15 kg mehr als du und bin schon seit über 15 Jahren im öffentlichen Bürodienst - und ich bin allein in unserer Abteilung bei weitem noch nicht derjenige, mit den meisten Pfunden auf den Rippen.
    Willst du im handwerklichen Bereich tätig werden darf der Arbeitgeber dich nur dann ablehnen, wenn er dich aufgrund deines Übergewichts für nicht fähig hält, die zur Stelle gehörenden Aufgaben auszuführen. Dies muss der Arbeitgeber allerdings im Zweifel vor Gericht beweisen, was in der Praxis kaum möglich sein dürfte (schließlich hast du dort ja noch nie gearbeitet). Auch die Begründung, du wärst aufgrund deines Übergewichts bei Bedarf ggf. nicht auf anderen Stellen einsetzbar, ist unzulässig.
    Ist die Stelle also im Angestelltenverhältnis ausgeschrieben worden, hast du vor Gericht trotz Übergewicht sehr gute Karten eingestellt zu werden (hier musst du dann aber zum Arbeitsgericht).



    Wegen der Zeit würde ich mir an deiner Stelle jetzt erstmal keine Platte machen. Wie Mendi schon sagte, dauert im öD alles etwas länger. Da muss neben dem Tiefbauamt mindestens noch die Personalverwaltung und der Personalrat (=Betriebsrat) zustimmen.


    Bei meinem Arbeitgeber tagt der Personalrat z. B. nur alle vier Wochen und Anträge für die Sitzung müssen spätestens eine Woche vorher eingereicht werden. Da kann es allein schon an dieser Stelle zwei Monate dauern, bis diese eine Zustimmung vorliegt. Bei uns dauert eine Neueinstellung im Schnitt 3 bis 4 Monate ... grundsätzlich gilt die Regel: je größer die Verwaltung desto länger dauert es bis zur Einstellung.
    Ansonsten frag halt mal bei der Personalabteilung oder beim Personalrat nach, wie weit das Verfahren ist. Ich drücke dir die Daumen, dass es klappt :)



    LG Moritaka