Zitat
Ich bin jetzt abolut am Boden zerstört, wie gesagt fühle ich mich sehr unwohl an dem Platz, sitze auch den ganzen Tag ganz alleine in einem geschlossenen Raum und hör und seh quasi nix und das belastet mich sehr. Geht schon soweit, dass ich zwischendurch Heulatacken auf der Arbeit bekomme, weil ich so verzweifelt bin, dazu geh es mir auch körperlich nicht gut, muss ich mich auf der Arbeit mehrmals täglich übergebebén, obwohl es mir an den Wochenenden und zu Hause sehr gut geht.
Ich finde es schlimm wie mit dir umgegangen wird, die müssten doch Rücksicht auf dich nehmen.
Wenn du es gar nicht mehr aushälst an deinem Arbeitsplatz, dann ergreif die Initiative , geh zu deinem Frauenarzt und frage ihn mal ob du wegen der psychischen Probleme, di ja die Gesundheit des Kindes auch belasten kann, nicht mehr an deinem bisherigen Arbeitsplatz arbeitren darfst. Der Frauenarzt kann ein Beschäftigungsverbot für einen bestimmten Arbeitsplatz verhängen, so dass du nicht länger da arbeiten musst, und der Betrieb muss dir dein Gehalt weiter bezahlen.
Einige Frauenärzte kenne diese Regelung aber nicht, die schreiben dich dann evtl. einfach krank.
Auszug aus der Zeitschrift "Eltern"
ZitatGenerelle Beschäftigungsverbote werden im Mutterschutzgesetz genau aufgeführt und benannt. Neben diesen generellen Verboten gibt es jedoch noch einen weiteren Schutz für werdende Mütter - das individuelle Beschäftigungsverbot für den Einzelfall nach Paragraph 3.
Nach diesem Verbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest - die Bescheinigung einer Hebamme genügt nicht. Durch das individuelle Beschäftigungsverbot soll gewährleistet werden, dass eine werdende Mutter sofort aufhört zu arbeiten, wenn auch nur das kleinste Risiko für sie oder das Kind auftritt. Schwangere sollen nicht wegen des finanziellen Verlustes durch das geringere Krankengeld sich oder ihr Baby in Gefahr bringen, indem sie weiter ihrer Tätigkeit nachgehen.
Bei uns im Betrieb hatten wie dieses Beschäftigunsverbot schon öfter. Es musste akzeptiert werden.
Der Chef war nicht glücklich, hatte aber keine Wahl.
So wie sich dein Chef verhält ist dies Mobbing.dazu gibts sogar ein Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts..
BAG Urt. v. 21.03.2001 Az.: 5 AZR 352/99
Mobbing kann ein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz sein.