Hier sind doch sicher Studenten oder Eltern studierender Kinder , die mir weiterhelfen können :
- wenn man sich für Studiengänge einschreibt und das Studium aufnimmt , bekommt man doch sicher eine Bescheinigung der Universität , hat dieser Beleg einen besonderen Namen ?
- ist es üblich , das BaföG-Bewilligungen für ein ganzes Jahr (also zB von März 2011 bis März 2012) ausgestellt werden , obwohl das Studium erst im September 2011 aufgenommen wird ?
- wird BaföG gezahlt , obwohl ein Studium noch nicht begonnen wurde ?
Lieben Dank im voraus für eure Antworten , Rosengarten
Fragen zu Studium und BaföG
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Das Ding, womit man sich einschreibt, also immatrikuliert, heißt Immatrikulationsbescheinigung.
Dass man Baföganträge fürs ganze Jahr ausfüllt, ist meines Wissens nach normal (weil der Bedarf fürs ganze Jahr ausgerechnet wird), ausgezahlt wird ab Studienbeginn (so hofft man, mitunter später, wenn man ihn zu spät abgibt, aber es wird ab dem ersten Monat des Studiums gezahlt oder die Zahlung einen Monat später mit nachgeholt).
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Ich danke dir , das bestätigt mir das was mir mein Menschenverstand schon vorher selbst sagte . Denke der junge Mann wollte uns ein bißchen reinlegen , er möchte nämlich eine Nachzahlung ab März , da soll er uns erstmal beweisen , das er seitdem studiert .
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Na ja...man kann sich auch im März immatrikulieren (beziehungsweise April). Da beginnt das Sommersemester, das käme schon hin. Die Immatrikulationsbescheinigung liefert da aber alle nötigen Informationen.
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Er hatte uns im Februar angeschrieben , das er ab September studieren wolle ...
Ganz lieben Dank für deine Infos !!! -
Hi, ich hätte da auch mal eine Frage..., und zwar habe ich jetzt einen Zulassungsbescheid fürs Studium bekommen und muss auch Bafög beantragen. Nebenbei mache ich einen 400 Euro Job, wird der Bafög Zuschuss als festes Einkommen dazugerechnet und bekomme ich dann kein Kindergeld mehr wenn ich im Jahr über einen gewissen Satz komme oder kriege ich das Kindergeld zu Bafög und Nebenjobgeld dazu?
Lieben Gruß, Tanja -
Hey, das Kindergeld bekommst du weiter solange du nicht mehr als 400 Euro dazuverdienst. Das Bafoeg wird da nicht mit eingerechnet.
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Ok das hört sich ja gut an, also egal wieviel man an Bafög dazu bekommt ja?
Dankeschön für die Antwort!
Lg
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