Kur-Antrag abgelehnt / Widerspruch oder Neuantrag ?

  • Ich habe bei der BFA eine Kur beantragt, die abgelehnt wurde. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, weil eine Therapie vom Arzt im Antrag vergessen wurde.
    Nun hat mir die Sachbearbeiterin empfohlen, die Kur neu zu beantragen, das würde schneller gehen als den Widerspruch aufrecht zu erhalten und die Erfolgsaussichten wären höher. Die Frage für mich ist nun, was habe ich für Nachteile dadurch, dass ich die Kur neu beantrage? Ist es besser, doch den Widerspruch aufrecht zu erhalten... ?

  • Hmmm....wenn eine Therapie vom Arzt im Antrag vergessen wurde hat sich ja für die Kasse der Sachverhalt geändert, da würde ich doch auch lieber einen neuen Antrag stellen um da Klarheit zu schaffen...
    Grüßle,
    Kesh!

  • Also, ich würde einen Widerspruch einlegen da die meisten Anträge sowieso erst nach dem erneuten Widerspruch genehmigt werden!
    Bleib dran an der Sache, dann klappt es auch!

    Drück die Daumen..........

  • also ich habe ja schon vor einiger Zeit Widerspruch eingelegt und die BFA will mich nun überreden, dass ich den zurückziehe und Neuantrag stelle.

    ich denke aber mal, es hat einen Grund, warum sie das gerne hätten, und werde wohl den Widerspruch erst einmal aufrecht erhalten.

    Danke für eure Hilfe!

  • also ich habe ja schon vor einiger Zeit Widerspruch eingelegt und die BFA will mich nun überreden, dass ich den zurückziehe und Neuantrag stelle.

    ich denke aber mal, es hat einen Grund, warum sie das gerne hätten, und werde wohl den Widerspruch erst einmal aufrecht erhalten.

    Danke für eure Hilfe!



    Hi!
    Ich würde den Widerspruch auf keinen Fall zurück ziehen! Ich meine irgendwo mal gehört zu haben, dass man damit quasi verzichtet. Bekomme aber den Zusammenhang nicht mehr genau hin.

    Viel Erfolg!

    Lg Fedora

  • Hallo, ich bin Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die BfA gibt es nicht mehr. Eine Kur wirst du von uns nicht bekommen.Diese kannst du nur privat machen. Bei uns kanns du eine Rehabilitation beantragen. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Auch frage ich mich, mit wem du da gesprochen hast.....von wegen neuen Antrag abgeben. So ein quatsch. Kann es sein, dass du da was falsch verstanden hast? Richtig ist es dass du Widerspruch einlegst. Ein neuer Antrag würde EDV-mäßig ach nicht erfasst werden können, da der "alte" ja auch noch läuft. Nach dem Widerspruch kann dir passieren, dass du zu einem Vertrauensarzt musst, den dir die Rentenversicherung nennt. Das ist leider der normale Werdegang.

  • Habe ich beinahe vergessen."Fedora" hat Recht. Wenn du den Widerspruch zurückziehst, heißt es soviel wie, dass du einverstanden bist mit der Ablehnung und der Fall ist für die Rentenversicherung damit erledigt.

  • Hallo, ich bin Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die BfA gibt es nicht mehr. Eine Kur wirst du von uns nicht bekommen.Diese kannst du nur privat machen. Bei uns kanns du eine Rehabilitation beantragen. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Auch frage ich mich, mit wem du da gesprochen hast.....von wegen neuen Antrag abgeben. So ein quatsch. Kann es sein, dass du da was falsch verstanden hast? Richtig ist es dass du Widerspruch einlegst. Ein neuer Antrag würde EDV-mäßig ach nicht erfasst werden können, da der "alte" ja auch noch läuft. Nach dem Widerspruch kann dir passieren, dass du zu einem Vertrauensarzt musst, den dir die Rentenversicherung nennt. Das ist leider der normale Werdegang.


    Hallo,
    eine Kur privat machen ist ja nun Quatsch! Eine Kur beantragt man bei der Krankenkasse und eine Reha bei der Rentenversicherung. So einfach ist das.........ggg
    VG Angelina

  • Habe ich beinahe vergessen."Fedora" hat Recht. Wenn du den Widerspruch zurückziehst, heißt es soviel wie, dass du einverstanden bist mit der Ablehnung und der Fall ist für die Rentenversicherung damit erledigt.



    @ICHBINES: Danke Dir....habe den Zusammenhang nimmer so genau gewusst...:D

    Ciao Fedora

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