GDB 30 beantragen ?? Überwiegen die Vor oder Nachteile ??

  • Ich hab so einiges was sich summiert hat Gesundheitlich an Defiziten so das Ich einen GDB 30 beantragen und woll kriegen würde.
    Wo sind die Vor und Nachteile ??
    Würdet Ihr ihn beantragen oder nicht ??

  • Ich würde es machen, ich habe selbst wegen einem Problem (das mit Dicksein gar nichts zu tun hat) behindert und besitze einen Schwerbehindertenausweis.


    Mit einem GdB von 30 bist Du nicht schwerbehindert und bekommst keinen Ausweis. Du kannst bei der Steuererklärung ein paar Mücken absetzen, aber abgesehen davon bekommt man keinen Nachteilsausgleich. Bei einem GdB von 30 kannst Du Dich aber vom Arbeitsamt gleichstellen lassen, falls Dein Arbeitsplatz eines Tages in Gefahr geraten sollte. Wenn Du gleichgestellt bist, dann hast im Arbeitsleben (aber nur da) die Rechte eines Schwerbehinderten und kannst z.B. technische Arbeitsmittel beantragen, die auf Deine Behinderung zugeschnitten sind. Du musst aber dem Arbeitsgeber gegenüber Deine Behinderung nicht offenbaren, wenn Du nicht möchtest. Bzw. wenn Du keine Probleme am Arbeitsplatz hast, würde ich es auch nicht unbedingt erwähnen. Ebensowenig musst Du bei Vorstellungsgesprächen etwas sagen, weil Du ja mit einen GdB von 30 gar nicht schwerbehindert bist! Nur bei Problemen auf der Arbeit würde ich mit dem Arbeitsamt Rücksprache halten und eine Gleichstellung erwirken.



    Gruß
    C

  • Hallo,

    für mich ist der Status "Schwerbehindert" so ungefähr das Schlimmst was jemandem passieren kann, der eine Arbeit sucht. Damit hat man bei 90 % der Unternehmen keine Chance auf einen Arbeitsplatz. Gerade Kleinunternehmen können sich damit, dass sie jemanden mit Behinderung einstellen, echt einen Strick um den Hals binden. Ich finde das entsprechende Gesetz komplett kontraproduktiv und halte jeden, der sich freiwillig auf dieses "Spielchen" einläßt, für verrückt. Es sei denn, man ist Beamter...

    Panama

  • Hallo Panama,
    inwiefern sollte das ein solches Problem für ein Unternehmen sein?


    Abgesehen davon ist das dann ein Teufelskreis - ohne Schwerbehinderung keine Umschulung auf Reha basis also nicht arbeitsfähig - aber mit keinen Job?
    Also ich hab dazu anderes gehört.
    Aber nun bin ich neugierig was du zu sagen hast.


    Fragende Grüße,
    Cailly

  • Hallo,


    1.) mit GdB 30 ist man NICHT schwerbehindert, das ist man erst ab GdB 50!
    2.) Wenn man schwerbehindert wäre, so braucht man es dem Arbeitsgeber nicht sagen bzw. man darf im Vorstellungsgespräch lügen (genau wie bei der Frage nach Schwangerschaft). Man kann natürlich dann auch die Nachteilsausgleiche nicht in Anspruch zu nehmen. Ob es sinnvoll ist, so etwas auf Dauer zu verschweigen, sei dahin gestellt.
    3.) Um mal mit den Vorurteilen aufzuräumen. Der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte ist nur unwesentlich höher als für jemand Nichtbehinderten. Sprich, wenn es eine Sozialauswahl gibt, dann kommt der Schwerbehinderte noch hinter dem Familienvater und dem älteren Arbeitsnehmer. Verhaltensbedingte Kündigungen sind auch bei Schwerbehinderten genauso möglich wie bei Nichtbehinderten.


    Ob man die Schwerbehinderung enerkennen lassen sollte, ist immer sehr von den persönlichen Umständen abhängig: Wenn man gerade auf Arbeitssuche ist, ist es vielleicht nicht ganz so günstig. Wenn der Arbeitsplatz wackelt, kann die Schwerbehinderung vielleicht helfen, den Arbeitsplatz zu sichern. Wenn man auf der anderen Seite wieder Rehamaßnahmen oder eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen braucht, dann ist es unvermeidbar, sich um den Ausweis zu kümmern.


    Ich habe im Übrigen auch als Schwerbehinderte und Übergewichtige mit einem GdB von 100 einen Job in der freien Wirtschaft gefunden, nachdem ich zuvor ein paar Jahre im öffentlichen Dienst tätig war. Eine Schwerbehinderung ist nicht unbedingt ein KO-Kriterium. Ich habe die Schwerbehinderung in meiner Bewerbungsmappen natürlich nicht angeggeben, sondern mich erst im Vorstellungsgespräch geoutet. Das hat mir auch keiner übel genommen.


    So muss jetzt weiter arbeiten.


    Gruß
    C

  • Wenn man das nicht angeben muß beim Arbeitgeber und wie bei Schwangerschaften "lügen" darf werd Ich den beantragen.
    Sehe jetzt eigentlich nur Vorteile außer natürlich das man nicht 100% Fit ist wenn man halt 30 kriegt.

  • Für Kleinunternehmen ist die Kündigung von Schwerbehinderten eine riesen Hürde. Ohne Zustimmung des Integrationsamtes geht das zum Beispiel in Niedersachen überhaupt nicht. Und die Zustimmung ist bei uns sehr schwer zu bekommen. In Großbetrieben besteht da sicher kein so riesen großer Unterschied im Kündigungsrecht, für Kleinunternehmen schon. Man bindet sich damit echt einen Klotz ans Bein. Eine Bekannte von mir ist "erkennbar" schwerbehindert, hat eine schulische Ausbildung im Bereich Grafikdesign gemacht und hat Null Chancen auf einen Arbeitsplatz, da es sich in der Regel um kleinere Unternehmen (Agenturen, etc.) handelt, die Mitarbeiter suchen.

  • Hallo Panama,


    ich wohne auch in Niedersachsen und es nicht schwer die Zustimmung vom I-Amt zu bekommen. Wie gesagt, wenn man als Schwerbehinderte trinkt oder sonstige Mist am Arbeitsplatz macht, ist man genauso schnell draußen wie ein Nichtbehinderter. Aber auch bei betriebsbedingten Kündigungen schaut das I-Amt wegen der Sozialauswahl schon genau hin, aber wie gesagt, eine Schwerbehinderung kommt in der Sozialauswahl nach Familie und Alter, d.h. als junger Schwerbehinderter ohne Familie kannst Du den Kündigungsschutz aufgrund der Schwerbehinderung vergessen.


    Viele meiner Bekannten haben dieselbe Behinderung wie ich, die meisten haben auch Arbeit, etliche davon auch in Kleinbetrieben. Und es gab in meinem Freundeskreis auch schon Betriebs- und verhaltensbedingte Kündigungen, bei denen das I-Amt auch ohne Probleme zugestimmt hat, es gibt eine Anhörung durch das I-Amt und schon ist der Behinderte draußen. Einige haben sich da zugegebermaßen auch in falscher Sicherheit gewiegt. Meine Bekannten und ich sind in allen möglichen Schweregraden hörbehindert, d.h. wir sind köperlich genauso leistungsfähig wie andere, nur mit der Kommunikation haben wir alle Probleme. Einige davon sind in der Kommunikation sogar sehr stark beeinträchtigt.


    Das Problem ist doch, dass kleine Betriebe keine Behinderten einstellen ist doch, dass permanent falsch informiert wird. Es ist unwahr, dass man einmal eingestellte Behinderte nie wieder los wird.

  • Zitat von Jörn

    Sehe jetzt eigentlich nur Vorteile außer natürlich das man nicht 100% Fit ist wenn man halt 30 kriegt.




    vorteile???? welche den???

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    Was deinem Partner lieb und teuer, ergibt das schönste Osterfeuer.Wenn Blumen Nachbars Beete zieren, musst du es mit Gift probieren.:cool:

  • Hallo Clarion,

    ich persönlich habe da ganz andere Erfahungen gemacht. Ich bin eine "betroffene" Arbeitgeberin. Vor drei Jahren hing meine ganze Existenz davon ab, ob das Integrationsamt der Kündigung einer schwerbehinderten Mitarbeiterin zustimmt. Sie war permanent krank und absolut renitent, hat sich zum Beispiel nicht an ihre Arbeitszeiten gehalten. Ich bin schließlich aus der Sache nur rausgekommen, weil sie sich gegenüber dem Vertreter des I-Amtes genauso merkwürdig verhalten hat. Das ganze Verfahren ist aber schon sehr aufwendig und nervenaufreibend. Freiwillig würde ich mich nie wieder auf so etwas einlassen und würde auch jedem Kleinunternehmer davon abraten.

    Für mich ist es absolut bedenklich, dass Schwerbehinderte durch diese Regelung für mich nicht als Arbeitnehmer in Frage kommen. Ich finde das Gesetz kontraproduktiv.

    Panama

  • Hallo Panama,


    also meine Erfahrungen mit dem I-Amt in Hildesheim sind wirklich anders. Da muss der Behinderte schon sagen, warum sich das I-Amt für ihn einsetzen soll. Ich habe teilweise den Eindruck gewonnen, die arbeiten eher für den Arbeitsnehmer als für die Behinderten. Ich habe mal gehört, wie eine Vertreterin des I_Amt nach einer Info-veranstaltung zu einem Arbeitsgeber gesagt hat, wir arbeiten nicht für die Behinderten sondern sind auf einen Interessenausgleich bedacht.


    Einer der Bekannten ist Alkoholiker und als er erst mal angefangen hatte, am Arbeitsplatz zu saufen, war verständlicherweise ruckzuck finito. Als Tischler wäre er sonst auch eine Gefahr für sich und andere geworden.


    Wie lange hätte es denn gedauert, einen nicht Behinderten loszuwerden, der sich so verhält wie die Mitarbeiterin? Soweit ich weiß wird man die auch nicht einfach so los, oder?


    Und längst nicht alle Schwerbehinderte verhalten sich nicht so wie Deine ehemalige Mitarbeiterin!

  • Hallo Clarion,

    natürlich sind nicht alle Schwerbehinderten so wie meine ehemalige Mitarbeiterin. Nur, wenn man jemanden anstellt, weiss man letztendlch nicht, wie sich das Verhältnis später entwickelt. Das ist eben genauso wie mit Nichtbehinderten. Ich habe nur ein Mini-Unternehmen, daher kann ich eigentlich jedem Mitarbeiter "nach Bedarf" kündigen. Der Kündigungsschutz greift erst ab 10 Mitarbeiter. Nur bei einer schwerbehinderten Person ist das eben anders.

    Und Du hast recht, das I-Amt vertritt nicht einseitig die Interessen des Behinderten, sondern bemüht sich um einen Interessenausgleich zwischen den Parteien. Wenn in meinem Fall das I-Amt nicht zugestimmt hätte, wäre ich heute nicht mehr selbständig und hätte einige Schulden "an der Backe". Trotzdem war es ein schwieriger Weg für mich, meine Interesse durchzusetzen. Das Problem können Kleinunternehmen nur vermeiden, indem sie keine Schwerbehinderten einstellen.

    Ich finde das für die Betroffenen aber total unglücklich. Wie gesagt, ich habe selber eine Bekannte, die zu 80% schwerbehindert ist und keinen Job findet. Ich selber würde auch gerne Behinderte einstellen, aber nicht bei der momentanen Gesetzeslage.

  • Ich stehe auch auf der Arbeitgeberseite und kann dazu nur sagen, dass ich genau wie Panama denke.

    Es geht nicht darum, Schwerbehinderte Menschen über einen Kamm scheren zu wollen, ich gehe auch davon aus, dass 99,9 % ihre Arbeit bestens erledigen, wie alle anderen auch. Aber wenn in einem Kleinbetrieb jemand aus welchen Gründen auch immer seine Arbeit nicht macht, dann kann man als Arbeitgeber nicht anders, als die Kündigung auszusprechen. Eine Kündigung ist bei einem nichtbehinderten Menschen kein Problem. Die wird ohne Begründung und mit ordentlicher Frist ausgesprochen. Bei einem behinderten Menschen braucht man aber die Zustimmung des Integrationsamtes und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Diese Zustimmung ist wie ein Glücksspiel. Man kann als Arbeitgeber nie sicher sein, ob man die bekommt oder nicht und wie lange sich das hinzieht. Und im Zweifel hat man dann einen Angestellten, für den man monatlich Lohn, Lohnnebenkosten... u.s.w. zahlen muss, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Und so groß sind die Gewinnspannen heutzutage einfach nicht mehr. Manchmal kann sowas das gesamte Unternehmen kaputt machen.

    Die I- Ämter sind im allgemeinen bemüht, sowas schnell zu klären und denen ist die Problematik in Kleinbetrieben durchaus geläufig. Behinderte Menschen haben absolut keinen 100 % Schutz, was den Arbeitsplatz angeht, dennoch bleibt für den Arbeitgeber ein gewisses "Risiko".

    Aus der Sicht von Jörn kann ich nur sagen: beantrage den GdB. Du musst es nicht angeben, wenn es Nachteile bringen könnte und kannst trotzdem die paar Vorteile genießen (mir fallen da jetzt aber auch nur steuerliche Vorteile ein... und ich glaube, das Anerkennen als chronische Krankheit, wegen der Zuzahlungsbefreiung im Krankheitsfall ist leichter).

    Viele Grüße, Suza.

  • Mich würden dann auch die Voraussetzungen intresieren um mit GDB 30 sich gleich stellen zu können mit Personen ab GDB 50.
    Das währe sicherlich sinvoll um wieder einen anständigen Kündigungsschutz zu genießen wenn man wieder Erwerbsarbeit findet um langfristig planen zu können was Anschaffungen, Familie ect. angeht.
    Gut die Arbeitgeber mögen diese Überlegungen nach mehr Sicherheitsbedürfnis überlesen ;)
    Aber Mich intresierts als kleine, ersetzbare Nummer durch einfache verlagerung ins Ausland wo Leute für weniger noch mehr leisten halt.

  • Ich kenne jemand sie hat die Diagnose MS bekommen, hat aber keine Ausfälle. Arbeitete im Büro und es machte ihr Spaß.
    Die Chefin hat ihr vorsorglich gekündigt, weil ihrer Meinung nach sie die arbeit eh bald nicht mehr erledigen könnte und sie dann eine behinderte bürokraft hätte.
    Da geht mir die Hutschnur!!!!:mad:
    Nur weil die Chefin zu blöde ist sich mal über die Krankheit zu informieren und sie Probleme sieht wo noch garkeine sind wird einfach mal gekündigt.
    Das dies aber fatale Folgen haben kann hat sie nicht bedacht. Streß und Ärger bei MS sind echt schlimm. Aus dem Arbeitsumfeld rausgerissen zu werden und beim nächsten Job die Krankheit mit angeben zu müssen tragen nicht zu einer Besserung bei.
    Es gibt MSler die noch jahrelang ihre Arbeit machen, mit der richtigen Therapie noch lange beweglich bleiben. Man kann von Vollzeit nach Jahren auf Teilzeit gehn.MS verläuft immer anders, es muß nicht gleich der rollstuhl sein.
    Ein positves Umfeld mit netten Menschen und eine Aufgabe sind dinge die ihnen mehr helfen als Mitleid und zuhause zu sitzen.

    lg
    yin

    Ich bin des Lebens immer froh,


    was kommen soll kommt sowieso!!!


    Viele Menschen lassen sich lieber durch Lob ruinieren,
    als durch Kritik verbessern.

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