Zu dick für Sozialhilfe

  • gerade sehe ich einen bericht auf rtl (explosiv), dass einem dicken (180kg) die sozialhilfe erst gekürzt und dann gestrichen wurde, weil er zu dick ist. der mensch vom soz.-amt meinte, es sei "eine motivation abzunehmen" - 100kg sollen weg.


    ich finde es zum [Blockierte Grafik: http://www.my-smileys.de/kotz.gif]
    solche briefe sind doch keine motivation, sondern drohbriefe!!

  • dann kann ich ja abzählen, wie lange ich noch alohi kriege, wenn ich nicht abnehme, oder? aber studieren darf ich weiter? oder bin ich dafür auch zu dick? :mad:

  • das kann doch fast nicht sein, man hat unter gegebenen bedingungen doch einen anspruch auf sozialhilfe!
    dann müßte man ja anderen gruppen die sozialhilfe auch verwehren (z.B. Magersüchtigen, die könnten ja auch einfach wieder essen???)
    das kann ich nicht glauben!

  • vor allen dingen müsste diesen *I*D*I*O*T*E*N* (sorry, musste sein) doch klar sein, dass der mann nicht ernährungsbedingt übergewichtig ist. er hat ja kein geld, sich nahrungsmittel zu kaufen - wenn das soz.-amt im recht wäre, müsste er ja schon alleine deswegen abnehmen. *kopfschüttel* ich kanns echt nicht fassen!

  • So, die E-Mail an die Sozialdernentin der Stadt Bonn ist raus:


    Wen's interessiert, hier kann man den Fall nachlesen.


    Schöne Grüße
    Crassa

  • Das ist mal wieder einer dieser Fälle, bei denen ich mich frage, ob das wirklich stimmen kann oder ich mich in einem furchtbaren Paralleluniversum befinde. Wenn das kein Paralleluniversum ist, dann ... *haare-rauf* *kreisch*
    Schlichtweg unglaublich heftig, was so in deutschen Landen abgeht. Da muss man also jetzt auf DIN Standard geeicht sein, um Sozialhilfe zu bekommen?


    Crassa: Super Brief!

  • Ganz abgesehen von der Unverschämtheit und Ignoranz ist es meines Erachtens rechtswidrig, was das Sozialamt da vorhat, und ich bin der Meinung, daß ein Widerspruch des Betroffenen schnell Abhilfe schaffen würde.


    Es gibt nämlich gar keine Rechtsgrundlage für die Streichung. Oder spekuliert das Sozialamt etwa auf "Vernachlässigung der Mitwirkungspflicht"?! (Habe den Bericht nicht gesehen, diese furchtbare Sendung schaue ich mir grundsätzlich nicht an)


    Gruß
    Rascha

  • hi ihrs,
    also gesetzlich ist solch ein Vorgehen eigentlich gar nicht erlaubt - die sozialhilfe steht jedem dessen eigenes Einkommen nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten reicht zu.
    Den Brief von Crassa find ich sehr klasse formuliert *lächel* und ich hoffe das der auch gelesen wird *hoff*
    Einen ähnlichen Fall gabe es vor einigen Monaten schonmal, damals ging es um eine ältere Frau die vom Sozialamt zur "DIÄT" gezwungen wurde, ihr wurde dies Aufgezwungen da sie "so dick wie sie war nicht Vermitlungsfähig wäre und deshalb ihre Mitwirkungspflicht durch - Gewichtsreeduktion - unter Beweis stellen sollte". Leider ist es wirklich so, das man selbst mit Wiederspruch nur sehr wenig bewirken kann, da Wiedersprüche meist mehrere Wochen bis Monate in "bearbeitung" sind.
    Das es einen Gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe giebt, ist leider oft reinste Theorie, da die Mitarbeiter der einzelnen Sozialämter sehr viel Einzelfallentscheidungsbefugniss haben.
    Was übrigens die von Crassa aufgeführte "nicht finanzierbarkeit einer gesunden ausgewogenen Ernährung" betrifft - wer weiß schon das die Regelsätze der Sozialhilfe seit ca anfang der 80iger Jahre feststehen und wenn überhaupt maximal ein teil der jeweiligen "teuerungsrate" bei anpassungen berücksichtigt wurden?
    wobei der als Grundlage dür diese Berechnung genommene Warenkorb tatsächlich keine "gesunde Ernährung" berücksichtigt hat und selbst diese grundlage unter den aktuellen bedingungen nicht mehr "einkaufbar" sind?
    Wobei in den Regelsätzen neben der Enährung auch Energiekosten, Telefon, Fahrgelder ( 25,-€/monat), Körperpflege, Reinigungs- und putz-mittel, Bewerbungskosten, sowie kleinere Anschaffungen zum ersetzen von Hausrat enthalten sein sollen - wer hier versuchen würde alles was enthalten sein soll auch wirklich an zu schaffen, wird feststellen das er in etwa das "doppelte" des tatsächlich erhaltenen Regelsatzes bräuchte.
    Liebe grüße,
    cailly *die weiß wovon sie redet*

  • Das dürfte wohl ein Bluff des Sozialamtes sein. Ich vermute, daß das Sozialamt in seinen bisherigen Mitteilungen keine Rechtsgrundlagen für ihr Handeln angegeben haben, da wohl keine vorhanden sind.


    Sobald irgendein Bescheid ergeht, sollte der gute Mann _sofort_ einen Rechtsanwalt aufsuchen. PKH sollte unproblematisch sein.


    Möglicherweise ist aufgrund der bisherigen mutmaßlich rechtswidrigen "Drohbriefe" (ich zitiere http://www.rtl.de/tv/tv_834958.html ) auch ein Art von vorbeugendem Rechtsschutz möglich.


    Nichtsdestotrotz würde es mich nicht wundern, wenn das ganze eine Zeitungsente ist.

  • Anliegend die Grundlagen für die Einschränkung von Sozialhilfe. Offenbar trifft davon nichts zu.


    BSHG § 25


    --------------------------------------------------------------------------------

    (1) Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten oder zumutbaren Maßnahmen nach den §§ 19 und 20 nachzukommen, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Hilfe ist in einer ersten Stufe um mindestens 25 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes zu kürzen. Der Hilfeempfänger ist vorher entsprechend zu belehren.


    (2) Die Hilfe soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerläßliche eingeschränkt werden


    1. bei einem Hilfesuchenden, der nach Vollendung des 18. Lebensjahres sein Einkommen oder Vermögen vermindert hat in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Hilfe herbeizuführen,
    2. bei einem Hilfeempfänger, der trotz Belehrung sein unwirtschaftliches Verhalten fortsetzt,
    3. für bis zu zwölf Wochen bei einem Hilfesuchenden,
    a) dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Eingliederungshilfe ruht oder erloschen ist, weil das Arbeitsamt den Eintritt einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch festgestellt hat, oder
    b) der die in dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch genannten Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit erfüllt, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Eingliederungshilfe begründen.


    (3) Soweit wie möglich ist zu verhüten, daß die unterhaltsberechtigten Angehörigen der in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen oder andere mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfeempfänger durch die Versagung oder die Einschränkung der Hilfe mitbetroffen werden.

    [ 13-11-2003, 10:46: Beitrag editiert von: Pirate ]

  • @pirate,


    ich denke, das hauptproblem in vorliegendem fall wird nicht unbedingt das fehlen jeglicher gesetzlicher grundlage sein. aus eigener erfahrung weiß ich, wie schnell man sich von solchen amtlichen bescheiden ins bockshorn jagen lassen kann. früher haben mir solche briefe, deren inhalt ich nicht einmal verstand, auch angst gemacht. wenn man jetzt noch jemand ist, der sich ohnehin (schriftlich) nicht so gut ausdrücken kann UND zudem noch zu einer randgruppe gehört, in die man uns power-leute immer noch einteilt, verliert man sämtlichen mut. meist haben soz.-hilfe-empf. auch keine rechtsschutzversicherung und der gang zum anwalt ist noch einmal eine hürde.


    ich finde es schrecklich, dass offensichtlich einige behörden auf dieser masche zu reiten scheinen.


    ich persönlich kenne auch einen ähnlichen fall: ein bekannter von mir, verwitwet, absolut kein kaufmännisches geschick, legastheniker, hoch intelligent, hat aber durch die legasthenie angst zu schreiben, bekommt auch oft solche briefe. ich schreibe dann in seinem namen und die reaktion der behörden ist rundweg positiv (von wegen: tschuldigung missverständnis). er hätte schon eine menge geld zu unrecht zahlen müssen, wenn er keine hilfe gehabt hätte! ich finds ne sauerei!

  • hallo crassa,
    ich hab mal ne frage, der ebenfalls im protestbereich aufgeführte Fall vom november 2001 beruhte ja auf fast identischen (etwas andere formulierungen, inhalt aber gleich) Annahmen, ist da nochmal irgendwas zu gekommen? Wurde damals dieser Frau wieder die normale sozialhilfe ausgezahlt?
    Ich meine, das die Sozialämter solche "Kürzungen bis zu völligen Versagung der Sozialhilfe" versuchen ist ja nun anscheinend etwas das häufiger vorkommen kann...übrigens, war es damals nicht auch explosiv die diesen Fall an die öffentlichkeit brachten?
    liebe grüße
    cailly

  • SPAREN, SPAREN, SPAREN!!!!!


    DAS und NICHTS anderes steckt dahinter! Der Staat versucht doch nur, Geld zu sparen, wo es eben geht....


    Mir wurde ja auch schon nahe gelegt, dass ich mit meiner Figur keinen Job finde und man mir eigentlich die Arbeitslosenhilfe kürzen müsse! :o
    Ich kenne den Fall einer Altenpflegerin, der sie auch alles kürzen wollte, weil sie wegen ihrer Figur ihren Job verlor (konnte sich nicht bewegen, Knie und Rücken kaputt, oft krankgeschrieben).
    Das ging auch lange hin und her, aber letztendlich mußte das Arbeitsamt ihr eine Umschulung finanzieren und das gekürzte Geld zurückzahlen.


    Da sollen die mir erstmal nachweisenm, dass ich meinen Job nicht erledigen kann und das sie einen für mich haben, wenn ich abnehme! :mad:


    Nur weil die Arbeitgeber heute so bescheuerte Vorstellungen haben, sehr ich nicht ein, dass ich abnehme! MICH fragt auch keiner, ob MIR Der arbeitgeber gefällt oder die Kollegen! Da sag ich ja auch nicht, die sollen mal zunehmen, den Bart abnehmen, sich anders kleiden, Haare verändern oder was weiß ich....
    Es war mein größter fehler, immer FÜR ANDERE abnehmen zu wollen, weil es mir eingeredet wurde, DANN klappt das und das....! Nichts klappte.... :rolleyes: :( Außer, dass ich noch Hunger hatte und es mir körperlich und seelisch schlecht ging!


    Ich habe bei der Arbeitslosenberatung gefragt, ob man mich zum Abnehmen zwingen kann und die sagten "Nein, Ihre Figur ist Ihre Privatsache".


    Das ist vielleicht der nächste Streich, den unsere glorreiche Politik vorhat, wer weiß... :rolleyes:


    Das wird nicht durchkommen mit dem Sozialamt! Wie gesagt nur ein Versuch, den Armen wieder ans Geld zu gehen! Immer denen, die eh schon gestraft sind...! :o "TOLLER" Sozialstaat, echt...


    Zu mir haben auch schon Leute gesagt "So schlecht kann es Dir nicht gehen, sonst wärst Du ja nicht so fett!" Das man gerade von BILLIGER Nahrung fett wird und es im übrigen viele Faktoren gibt, gilt als "Ausrede". Oder dann soll ich zur Kur gewzwungen werden mit den Worten "Dann siehst Du mal, wie schön das Leben ist, wenn man schlank ist!" :mad:
    Abgesehen davon, dass ich auch schlank war, sind ja wohl nicht alle schlanken Leute glücklich und nicht alle Arbeitslosen dick...! Aber das ist es halt, was in unserer Scheiß-Gesellschaft suggeriert wird! :o

  • @ Pirate:


    Gegen die Theorie von der Zeitungsente spricht, dass der Leiter des Bonner Sozialamts, Dieter Liminski, das von der Motivation zur Gewichtsreduktion in die Kamera gesagt hat. Den Namen habe ich mir während des Berichts notiert. Dass er der Leiter des Sozialamts ist, weiß von der Website der Stadt Bonn. Kann jeder nachsehen.


    @ Cailly:


    Biggerman hatte damals über den Patientenschutz Strafantrag gegen den zuständigen Sachbearbeiter gestellt. Leider antwortet biggermann auf eMails nicht mehr. Ich hatte ihn vor einigen Monaten schon mal deswegen angeschrieben, um zu erfragen, was daraus geworden ist.


    @ Cleopatra:


    Ich fürchte, Du hast vollkommen Recht mit dem, was Du schreibst. Umso wichtiger ist es, dass wir alle immer wieder die Öffentlichkeit suchen und dafür sorgen, dass die wahren Fakten zum Übergewicht endlich Allgemeingut werden.


    Crassa

    [ 13-11-2003, 12:16: Beitrag editiert von: Crassa ]

  • .


    wie heute im Kölner Express zu lesen war, ist für mich der Gipfel der Frechheit das sie ihm zuerst den Teil der Sozialhilfe der für Ernährung gedacht ist streichen wollen.


    .

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!