patientenverfügung!!!

  • Hallo leute,
    wenn ich so den beitrag von Floischkichle lese und höre oder lese von der Koma-Patientin Terri Schiavo wird einem angst und bange ,sollte es mir auch mal so gehen?Das hat wie wir sehen nichts mit dem alter zu tun ,da überlege ich echt demnächst zum doc zu gehen und eine pateintenverfügung zu machen.Weil ich möchte nicht "gequält" werden.Wie seht ihr das ?
    Was haltet ihr von einer patientenverfügung ???

    liebe grüsse beana

  • Wieso willst Du dazu zum Doc gehen??? Der Weg führt zum Notar, meine Liebe! Das kann zwar u.U. auch ein Doc sein, aber eben ein Doc iur. ;)

    Eine Patientenverfügung ist meines Erachtens in der heutigen Zeit ein Muss, speziell wenn man in nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft ist. Da sollte man sich dann auch gleich gegenseitig eine Generalvollmacht geben. Das ist dann allerdings schon fast wie Heiraten.

    Crassa

  • Zitat

    Eine Patientenverfügung ist meines Erachtens in der heutigen Zeit ein Muss

    Das sehe ich auch so. Ich trage seit Jahren eine handschriftliche Patientenverfügung mit mir herum, die ich in regelmäßigen Abständen erneuere, um meinen jeweils aktuellen Willen zum Ausdruck zu bringen.

  • Hi
    Zum doc deswegen weil letztens im fernsehen gesagt wurde ,das ein doc am besten entscheiden kann ob zu dem zeitpunkt alles ok ist.Denn der arzt sollt das am besten mit unterschreiben weil es dann im notfall mehr gewicht hat ,wenn von einem arzt eine unterschrift drunter ist,denn er wird ja nie unterschreiben wenn nicht bei erstellen der patientenverfügung alles ok wäre.So wurde es im fern. von einem fachmann gesagt.Und der arzt weiss genauer bescheid was da alles rein sollte,mit wenn man selber nicht mehr entscheiden kann ,mit auch wirklich die verfügung durchgesetzt werden kann.

    liebe grüsse beana

  • Dieser Argumentation kann ich nicht ganz folgen. Ich muss doch wissen, was im Notfall passieren soll und nicht mein Doc. Selbst wenn ich jetzt unter irreparablen Krankheiten leide, und selbst wenn diese mich irgendwann in eine Situation bringen könnten, in der ich nicht mehr entscheiden kann: jetzt kann ich es doch. Und jetzt muss ich entscheiden, was im Falle eines Falles mit mir geschehen muss. Der einzige, der neben einem Notar evtl. noch mitreden könnte, wäre ein Psychiater, der mir geistige Zurechnungsfähigkeit bescheinigt. Aber ich glaube, meinem Hausarzt wäre es wahrscheinlich schnarchegal, wenn ich im Koma liege, und ob man die Geräte in 15 Monaten oder 15 Jahren abstellt. Mit bestehenden körperlichen Krankheiten hat so eine Verfügung auf jeden Fall nichts zu tun.

  • Stimmt. Das ist totaler Blödsinn. Ich habe damals bei meinem Hausarzt angerufen und ihn gefragt, was man überhaupt tun muss, um eine Patientenverfügung zu machen. Hintergrund war die Tatsache, dass mein Lebensgefährte und ich beide Hunderte von Kilometern von unseren Familien entfernt wohnten und wir gerne wollten, dass er jeweils andere für den jeweils einen ungehindert eintreten kann. Mein Hausarzt wusste NICHTS darüber.

    Wir haben das dann bei einem befreundeten Notar gemacht. Das hat zwar was gekostet (orientiert sich an Deinem Vermögen), aber zum einen sind die Formulierungen wasserdicht. Zum anderen muss man das nicht ständig erneuern und zum dritten, was ich wirklich wichtig finde, hat er Zugang zum Patientenverfügungsregister. Das gibt's nämlich. Er hat unsere Patientenverfügungen dahin gemeldet. So kann jeder Arzt verifizieren, ob die Verfügung echt ist oder nicht. Also lieber mal ein paar Hundert Euro investieren, als halbgaren Blödsinn zu machen.

    Crassa

  • Guten morgen ihr Lieben!!
    Also ich finde eine Patientenverfügung ist heute zu tage schon wirklich ein muss.Den das SChicksal kann jeden treffen und das ohne rücksicht auf das alter. Ich bin jetzt 23 und habe seit ca 3 Jahren eine. Und die wird auch regelmäßig erneuert, bzw aktualliesiert.
    Und mittlerweile bin ich noch überzeugter das ich das richtige damit getan habe.
    Meine Ma hat ihre Vollmacht jetzt aus aktuellem anlass( Lungenkrebs) nochmal erneuert und diese mit ihrem behandelnen Arzt besprochen. Der hat nach kleinen Kritikpunkten dann sein ok dazu gegeben und ihr auch gesagt das das falls es soweit sein sollte ihr Wunsch auch eingehalten wird. Ebenso weiß die Familie bescheid und der Hausarzt.
    Also überlegt euch gut was ihr da reinschreibt und holt euch wirklich Fachlichen Rat beim Notar oder HAusarzt. ( Es gibt auch welche die wissen was damit anzufangen )
    LG
    Steffi

  • Zitat von Crassa



    Eine Patientenverfügung ist meines Erachtens in der heutigen Zeit ein Muss, speziell wenn man in nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft ist. Da sollte man sich dann auch gleich gegenseitig eine Generalvollmacht geben.

    Crassa


    Eine Patientenverfügung sollte generell ein MUSS sein, ganz gleich, ob nun verheiratet oder nicht. Alle Menschen können in einen Zustand geraten, in dem sich die Frage nach lebensverlängernden Maßnahmen stellt. Die Patientenverfügung kann der Patient selbst ausstellen, denn niemand weiss besser als die verfügende Person, in welchem Fall sie lebenserhaltende Maßnahmen will oder ablehnt. Die Verfügung wird auch von einer Vertrauensperson, die über den Inhalt informiert ist, mit unterschrieben. Selbstverständlich kann man mit dem Arzt den Inhalt besprechen, wenn man genug Vertrauen in ihn hat. Es macht dann auch Sinn, ihm eine Kopie davon zu geben.


    Ideal abgesichert ist man, wenn man neben der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht ausstellt. Eine Vollmacht (Vorsorgevollmacht oder Generallvollmacht) sollte immer beim Notar ausgestellt werden. Ein Laie kennt sich in der Regel nicht mit den richtigen Formulierungen aus und würde sicherlich auch nur die Hälfte berücksichtigen.
    Aber selbst dann, wenn man z. B. eine Generalvollmacht verfasst, die alle Feinheiten berücksichtigt, so ist eine "privatschriftliche" Vollmacht (also ohne Notar und nur mit der persönlichen Unterschrift) immer in ihrer rechtlichen Wirksamkeit eingeschränkt. Sie wird nicht für alle Bereiche akzeptiert! Und dann?


    Ich selbst denke seit einigen Monaten darüber nach, beides in Angriff zu nehmen. Ich muss mich nur noch dazu aufraffen, endlich mal einen Termin mit dem Notar zu vereinbaren. :D


    Urmel

  • sogar ich habe schon eine... und wie ich vor kurzem mit erschrecken feststellen musste, werden selbst Patientenverfügungen "übergangen"! Eine gute Freundin meiner Familie (38 Jahre alt) kam vor ca. 5 Monaten mit einer Hirnhautentzündung ins Krankenhaus! nach 3 wochen wurde sie zur Reha entlassen! Dort klagte sie mehrere Tage über Kopfschmerzen! Keine beachtete das! Man gab ihr Schmerztabletten! Nach 3 Tagen fiel sie ins Koma!
    Mitlerweile ist sie Hirntot! Liegt seit knapp 4 Monaten "tot" in der Uniklinik! Es wurde ein Gerichtlicher vormund gestellt! den Eltern, dem Ehemann und den Geschwistern wurde Gerichtlich verboten die Frau alleine zu besuchen! (sie könnten ihr ja den Stecker ziehen!) Die beim Notar hinterlegte Patientenverfügung wurde ebenso Gerichtlich zurückgwiesen!
    Mitlerweile war die Familie 8 mal vor Gericht! Sie dürfen ihre tochter nicht in frieden sterben lassen! Und DAS ist meiner Meinung nach ein Gesetzesverstoß! Trotz Patientenverfügung in der Steht, dass sie nicht an Lebenserhaltene Maßnahmen angeschlossen werden möchte!

  • Zitat von Samandiriel

    Es wurde ein Gerichtlicher vormund gestellt! den Eltern, dem Ehemann und den Geschwistern wurde Gerichtlich verboten die Frau alleine zu besuchen! (sie könnten ihr ja den Stecker ziehen!) Die beim Notar hinterlegte Patientenverfügung wurde ebenso Gerichtlich zurückgwiesen!!


    Warum wurde kein Angehöriger, also ein Elternteil, der Ehemann oder einer der Geschwister zum Betreuer (gerichtlicher Vormund) bestellt? Das ist möglich und wird häufig gemacht. Ich bin sicher, dass sie es tunlichst lassen würden, den Stecker zu ziehen.
    Würde das Vormundschaftsgericht einen der Angehörigen zum gesetzlichen Betreuer für alle Aufgabenbereiche bestellen, gäbe es immerhin für ihn die Möglichkeit einen Antrag auf Beendigung der lebensverlängernden Maßnahmen beim Vormundschaftsgericht (nach § 1904 BGB) zu stellen. Warum untersagt man den Angehörigen einen alleinigen Besuch? Wurde dies tatsächlich damit begründet, dass sie den Stecker der Geräte ziehen könnten?


    Neugierige Grüsse


    Urmel


  • Der Vormund wurde tatsächlich aus diesem grund gestellt, da sowohl die Eltern, als auch die Geschwister und der Ehemann auf das Beenden der Lebenserhaltenden Maßnahmen bestanden haben!
    Der Vormund ist im Übrigen der Ex-Ehemann ihrer Schwester! Dieser MUSS dabei sein, wenn sie ins Krankenzimmer wollen! Wenn er nicht kann, muss er die Klinik informieren und eine Krankenschwester muss mit! Der Antrag wurde schon 4 mal gestellt und 4 mal abgewiesen!
    Ich hoffe für die Familie (für die ist das nämlich alles andere als Leicht), dass bald mal klarheit in die Sache kommt! Denn man muss auch noch bedenken, dass der Ehemann so langsam auch nicht mehr weiss, was er seinen Kindern sagen soll, warum die Mama so lange im Krankenhaus ist und vor allem, warum die Kinder nicht zu ihr dürfen!

  • Zitat von Samandiriel

    Der Vormund wurde tatsächlich aus diesem grund gestellt, da sowohl die Eltern, als auch die Geschwister und der Ehemann auf das Beenden der Lebenserhaltenden Maßnahmen bestanden haben!
    Der Vormund ist im Übrigen der Ex-Ehemann ihrer Schwester! Dieser MUSS dabei sein, wenn sie ins Krankenzimmer wollen! Wenn er nicht kann, muss er die Klinik informieren und eine Krankenschwester muss mit! Der Antrag wurde schon 4 mal gestellt und 4 mal abgewiesen!
    Ich hoffe für die Familie (für die ist das nämlich alles andere als Leicht), dass bald mal klarheit in die Sache kommt! Denn man muss auch noch bedenken, dass der Ehemann so langsam auch nicht mehr weiss, was er seinen Kindern sagen soll, warum die Mama so lange im Krankenhaus ist und vor allem, warum die Kinder nicht zu ihr dürfen!


    Bei der Bestellung des Betreuers nimmt das Vormundschaftsgericht auf familiäre Bindungen (insbesondere zu Eltern, Kindern, Ehegatte) und auf sonstige persönliche Bindungen Rücksicht, dabei immer aber auch auf die Gefahr von Interessenskonflikten. Es wird auch geprüft, ob "konkrete" Gefahren für den Betroffenen bestehen, wenn eine bestimmte Person die Betreuung übernimmt.
    Der Ex-Ehemann der Schwester wurde zum Betreuer bestellt. Vielleicht deshalb, weil der Vormundschaftsrichter die Befürchtung hatte, dass die Familie unüberlegt handelt. Vielleicht auch nur, weil ehrenamtlich geführte Betreuungen "weniger Kosten verursachen".


    Ich stelle mir aber auch folgende Fragen: Ist der Ex-Ehemann der Schwester geeignet, diese schwierige Betreuung zu führen? Handelt er zum Wohle der Betreuten? Berücksichtigt er deren Wünsche und vertritt er deren tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen?


    Hat die Familie mal darüber nachgedacht, dass ein Betreuerwechsel sinnvoll sein könnte? Betreuungsvereine können auch Betreuungen übernehmen, wobei das keine Gewähr dafür ist, dass die Betreuung dann anders läuft. Ausserdem entstehen für die hauptamtlich geführte Betreuung Kosten. Siehe Google: Betreuungsverein Münster.


    Vielleicht bekommt die Familie dort noch einige Anregungen für das weitere Vorgehen. Ein Gedanke wäre es wert. Ich vermute aber, dass die Familie einen Anwalt eingeschaltet hat, der fachkundig ist. Oder?


    Urmel

  • Ja ein Anwalt ist eingeschaltet! Leider kann ich die ganze sache nur unregelmäßig verfolgen, da die betroffene Familie nicht hier in MS ist!
    Ich weiss nicht, wie lange sich die ganze sache noch hinzieht, doch meiner Meinung nach sollte man die Frau (die nachweisslich von 3 Ärzten als Hirntot und nie wieder erwachbar eingestuft wurde) einfach in ruhe sterben lassen! Ich glaube SO ist keinem damit geholfen

  • Zitat

    Nach 3 Tagen fiel sie ins Koma!
    Mitlerweile ist sie Hirntot! Liegt seit knapp 4 Monaten "tot" in der Uniklinik!

    Sorry, aber wenn sie wirklich hirntot wäre (d.h. keine Aktivitäten im Hirn mehr meßbar), dann würde sie da nicht mehr liegen.
    Ich denke eher, dass sie in einem tiefen Koma liegt, aber dass eben noch Aktivitäten da sind.

    Was die Patientenverfügungen angeht, so bin ich etwas "gespalten" in der Sache. An sich ist es eine gute Sache, seinen Willen, wenn man noch kann, darzulegen, andererseits weiß man im "gesunden Zustand" doch nicht wirklich, wie man später mit bestimmten Situationen umgehen würde.
    Ich kenne zum Beispiel einen jungen Mann, der immer sagte, er wolle nie als "Krüppel" leben und lieber tot sein als im Rolli sitzen.
    Leider ist es inzwischen tatsächlich so, dass er durch einen Unfall querschnittgelähmt ist - aber er ist aktiver denn je, macht (fast) alles, was er früher auch gemacht hat, nur eben auf den Rädern und nicht zu Fuß.
    Heute sagt er, dass er froh ist, überlebt zu haben.

    Anderes Beispiel: Ein ca. 80-jähriger Mann erlitt einen Herzinfarkt und wurde relativ spät reanimiert. Auf der Intensivstation wurde dann ein irreparabler Hirnschaden diagnostiziert und er wurde "zum Sterben" auf eine Palliativstation verlegt. Seine Tochter bestand darauf, dass alles gemacht werden sollte, was möglich ist - er bekam sogar eine PEG (Magensonde), damit er ernährt werden konnte.
    Bereits wenige Tage später stabilisierte sich sein Zustand, nach einer Woche wachte er auf. 3 Wochen später konnte er schon wieder mit Hilfe über den Flur laufen.
    Dieser Mann, der sterben "sollte", lebt immer noch und ist glücklich und zufrieden - obwohl er bereits seit 6 Jahren tot sein sollte.

    Für mich stellt sich bei der Patientenverfügung also die Frage, ob nicht vielleicht zu früh aufgegeben wird, denn oft kann man direkt nach einem Unfall oder Herzinfarkt oder Schlaganfall noch gar keine richtige Prognose abgeben.

    Ich selbst habe keine Patientenverfügung, aber meine Eltern hab ich instruiert, dass sie alles so regeln sollen, dass ich keine Schmerzen leide und würdig sterben darf, wenn es denn so sein soll.

    Darcy

  • Zitat von Samandiriel

    Ich weiss nicht, wie lange sich die ganze sache noch hinzieht, doch meiner Meinung nach sollte man die Frau (die nachweisslich von 3 Ärzten als Hirntot und nie wieder erwachbar eingestuft wurde) einfach in ruhe sterben lassen! Ich glaube SO ist keinem damit geholfen


    Nein, geholfen ist keinem in der Sache. Da stimme ich Dir zu. Und die Angehörigen stehen mit all ihren Sorgen ohnmächtig da und dürfen sich über Entscheidungen, die nicht nachvollziehbar sind, ärgern. Ich kann auch manche Entscheidungen von Richtern nicht nachvollziehen.


    Aber ich schließe mich auch Darcys Meinung an. Ich denke auch, dass es sich hier um ein Koma handelt, in dem sich die Frau befindet. Wäre sie hirntot, läge sie nicht mehr im Krankenhaus.


    Lieben Gruss
    Urmel

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