Übergewichtige sind "suchtkrank" und darum vom Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung bei psychosomatischen Kuren und Behandlungen der Adipositas mehr oder weniger ausgeschlossen, weil sie wissen das sie nicht essen dürfen und es trotzdem
tun und sich somit vorsätzlich selber schädigen. Urteil aufgrund des
Vortrags Deutscher Ring durch das LG Osnabrück, bestätigt durch OLG Oldenburg.
Kommentar: Raucher können aufhören zu rauchen
Alkoholiker müssen den Alkohol meiden.
Dicke müssen nur das Essen einstellen??????