Ich bin jetzt zwar nicht der große Experte für betriebliche Altersversorgung (bAV), aber ich denke, dass ich doch ein paar Dinge klären kann.
(Ist, mir schon klar, dass es hier nicht primär um betriebliche AV geht, aber die Pensionskassen kommen nun mal aus der bAV und das erleicht imho ein wenig das Verständnis)
( rita: Ich beziehe mich auf die Situation in Deutschland. In wie weit in Österreich z.B. die Begriffe Renten- und Pensionsversicherung anderst verwendet werden, entzieht sich meiner Kenntnis)
Lebensversicherer bieten in der Regel auch Rentenversicherungen an. Als "reine" Rentenversicherung decken die nur die Leibrente (ab Alter x, z.B. 60 oder 65, bis zum Tod) ab.
In der Praxis wird die Rentenversicherung meist mit Beitragsrückgewähr (bei Tod in der Aufschubzeit, das ist die Zeit bis zum Rentenbeginn, gibt es die gezahlten Beiträge zurück) und mit Rentengarantiezeit (bei Tod in den ersten Jahren des Rentenbezugs wird die Rente trotzdem z.B. 5 oder 10 Jahre lang gezahlt) verkauft. Diese Zusatzleistungen werden nicht gesondert abgeschlossen, sondern sind in den Tarif integriert. Einen erkennbaren versicherungstechnischen Nutzen haben sie nicht, aber sie verteuern das Produkt. Sie lassen sich leichter verkaufen als eine "reine" Rentenversicherung, da sich das subjektive Gerechtigkeitsempfinden nicht mit dem versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzip deckt: Es wird als ungerecht empfunden, wenn man z.B. ein Jahr vor oder nach Rentenbeginn stirbt, und dann nichts oder nur ein Jahr Rente erhält, obwohl man jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat.
Zum Teil werden noch Zusatzversicherungen angeboten für Berufsunfähigkeit (BU) und Hinterbliebenenrenten (HZV).
Die "klassischen" Pensionskassen versichern die Arbeitnehmer eines Unternehmens oder einer Unternehemsgruppe. Die "klassische" Leistungszusage umfasst dabei eine Altersrente, eine BU-Rente und als Hinterbliebenenrente eine Witwen/Witwerrente (meist in Höhe von 60% der "originären" Rente) und oft eine Waisenrente in geringer Höhe. I.d.R. bezeichnet man als Pensionsversicherung auch dieses Leistungsspektrum.
"Moderne" Pensionskassen stehen im Wettwerb - sowohl bei der bAV als auch für Einzelpersonen. Ich vermute mal, dass sie meist auch eine "integrierte" Pensionsversicherung im obigen Sinne anbieten. Es gibt aber auch welche, die als Grundversorgung nur eine Rentenversicherung und die anderen Leistungen optional haben.
Während bei einer HZV i.d.R. eine konkrete zweite Person als Hinterbliebener versichert ist, ist bei der "klassischen" Pensionskasse i.d.R. der Ehepartner im Todeszeitpunkt (also keine bestimmte Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) versichert.
Das versicherungstechnische Risiko besteht (aus Sicht des Versicherers) bei einer Altersrente in der Langlebigkeit, d.h. dass die versicherten Personen länger leben als kalkuliert.
Bei einer BU-Rente liegt das Risiko darin, dass die versicherte Person invalide wird. (Die Bedingungen für Berufsunfähigkeit sind unterschiedlich).
Ich bin mir nicht sicher über die Marktlage, aber ich vermute, dass die meisten Hinterbliebenenrenten so sind, dass der Überlebende ab dem Tod der ersten versicherten Person eine Leibrente erhält. Hier ist das Risiko zunächst, dass die erste Person früh stirbt, und in zweiter Linie die Langlebigkeit der zweiten Person. Beispiel: Ein todkranker Mann stirbt nach wenigen Beiträgen, seine 30jährige Frau erhält z.B. die nächsten 60 Jahre lang die Hinterbliebenenrente.
Eine "integrierte" Pensionsversicherung enthält also neben dem Langlebigkeits- auch ein Berufsunfähigkeits- und ein Todesfallrisiko.
Die Versicherungen kalkulieren im Voraus mit Sterblichkeiten der Versicherten (abhängig von Alter und Geschlecht). Wenn sie nun einen Bestand haben, der deutlich andere Sterblichkeiten aufweist, bekommen die Versicherer ein Problem, da die Beiträge nicht ausreichen, um die Leistungen zu finanzieren.
Beispiel Todesfallrisiko: Deshalb führen sie vor Vertragsbeginn Risikoprüfungen durch. Wenn z.B. alle Versicherer Gesundheitsfragen stellen und nur die Pfefferminzia nicht, werden sich jede Menge Schwerkranke bei der Pfefferminzia versichern - und die ist ruckzuck pleite.
Auch wenn keine Versicherung eine Risikoprüfung durchführen würde, würden sich vor allem "schlechte Risiken" versichern ("Antiselektion").
Die Fragen hängen dabei vom Risiko ab: An einem Rückenleiden stirbt man nicht, wird aber bei einer BU-Versicherung zu einer Ablehnung, mindestens aber zu einem Risikozuschlag führen.
Bei einer reinen Rentenversicherung wäre aus risikotechnischen Gründen eigentlich eine Gesundheitsprüfung mit "umgekehrten Vorzeichen" angebracht. Dies wird aber in der Praxis nicht gemacht, die Versicherer rechnen a priori damit, dass die Versicherten länger leben als die Bevölkerung. Es gibt meiens Wissens einen Versicherer, der bei einigen sehr schweren Erkrankungen höhere Rentenleistungen versichet, aber es darf bezweifelt werden, ob für diesen Personenkreis eine Rentenversicherung interessant ist.
Wenn ein großes Unternehmen alle seine Mitarbeiter bei einer Pensionskasse versichert, ist übrigens i.a. keine Risikoprüfung notwendig. Dadurch dass alle versichert sind, ist eine Antiselektion nicht möglich. Da wird es erst wieder riskant, wenn das Unternehmen z.B. in Branche tätig ist, in der die Mitarbeiter sehr häufig oder früh berufsunfähig werden.
PS: Es gibt fünf übrigens fünf verschiedene Durchführungswege der bAV die recht ähnlich heißen:
Direktzusage (d.h. der Arbeitgeber ist unmittelbar in der Leistungspflicht und bildet dafür Pensionsrückstellungen)
Direktversicherung (d.h. man ist via Arbeitgeber bei einer Lebensversicherung versichert)
Unterstützungskasse
Pensionskasse
Pensionsfonds
Über die einzelnen Unterschiede vor allem aus steuerlicher Sicht weiß ich leider auch nicht Bescheid
Pensionskasse und -fonds sind meines Wissens die beiden, bei denen man auch "privat" Verträge abschließen kann. Das geht bei einer Lebensversicherung auch, aber dann ist es keine "Direktversicherung".