Beiträge von Kakadu4711

    Ach ja, ich habe vergessen zu erwähnen, daß wenn solche Schriftstücke seitens des Dienstherren ergehen noch versucht wird, die betroffenen Personen vor Ort mündlich zu belabern und unter Druck zu setzen. Daran scheitern viele Kolleginnen und Kollegen. Darauf setzt mein Dienstherr.

    Aber, bei mir sind die Typen falsch. Ich habe 1995 meine Ausbildung bei meiner Landesverwaltung in Nordrheinwestfalen angefangen und war von Anfang an ein Störenfried.

    Mein Dienstherr droht mir seither durch seine Handlanger immer wieder mit Konsequenzen und sonstigen Nachteilen, nix ist bis jetzt passiert. Ich wurde befördert und habe viele Freiheiten. Aber es gilt, immer richtig agieren.

    Hallo zusammen!

    Ich wollte einfach nur mal erzählen, was mir gerade widerfahren ist. Mein Dienstherr verlangt von mir, daß ich abnehme. Vielleicht hilft es manch einem.

    Also, ich bin dicker Landesbeamter NRW auf Lebenszeit, 130 kg/1,78 m. Dazu noch sehbehindert, längere Zeit mit Unterbrechungen wegen Rückenbeschwerden krank gewesen. Die Ursache hierfür ist und war, dass das Sehvermögen sich in letzter Zeit verschlechtert hat, die Hilfsmittel am Arbeitsplatz nicht mehr ausreichten und ich in den letzten vielen Monaten sehr angespannt arbeiten mußte.

    Im Sommer kam die amtsärztliche Untersuchung, die Dienstfähigkeit sollte geprüft werden. Die Sehverschlimmerung wurde bestätigt. Ich bekam quasi eine volle Dienstfähigkeit mit Einschränkungen. Die Frau Amtsärztin hat aber zusätzlich aus der Adipositas einen dicken, fetten Brummer gemacht, wir hatten uns beim Untersuchungsgespräch gezofft.

    Jetzt fordert mich mein Dienstherr auf, Gewicht zu reduzieren. Er legt sich das Gutachten so aus, dass die Rückenbeschwerden ausschließlich durch das Übergewicht verursacht werden. Ich solle mit Hilfe einer Selbsthilfegruppe oder sonstwie einen Gewichtsreduzierungsplan erstellen. Alle 2 Monate soll ich einen beglaubigten Bericht abgeben, wie der Sachstand ist. Da das ein Eingriff in mein Privatleben ist, habe ich die Aufforderung begründet zurückgewiesen. Der Dienstherr begründet meine Mitwirkungspflicht mit dem § 35 Satz 2 Beamtenstatusgesetz.

    Meine Freunde und ich kommen zu dem Ergebnis, daß mein Dienstherr mit diesem Schritt einen weiteren Nagel auf meinen Sarg der Frühpension setzen will. Wenn es wieder mal heißt, Dienstfähigkeit beim Amtsarzt zu prüfen und es wird eng, dann können die sagen: Jaa, er wollte ja nicht abnehmen. Natürlich spielt es eine Rolle, wie man in solch einem Fall die Ablehnung begründet.

    Ein Disziplinarverfahren oder eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird es nicht geben, weil ich es abgelehnt habe, auf Verlangen des Dienstherren Gewicht zu reduzieren.

    § 35 Satz 2 Beamtenstatusgesetz Zitat:
    "1Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen.
    2Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen.
    3Dies gilt nicht, soweit die Beamtinnen und Beamten nach besonderen gesetzlichen Vorschriften an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen sind."