Hallo zusammen,
es war hier ja schon gelegentlich Thema, aber ich hatte aus aktuellem Anlass Leidensdruck und mich jetzt etwas fundierter mit dem Thema beschäftigt und hätte gerne eure Einschätzungen dazu.
Und zwar bin ich seit über zehn Jahren vertrauensvoll bei meinem aktuellen Zahnarzt in Behandlung. In dieser Zeit hat er die Praxisräume vier mal gewechselt. Immer mit unterschiedlichen so genannten ‚Behandlungseinheiten‘ (so heißt der Zahnarztstuhl offiziell).
Leider habe ich im Laufe der Jahre stark zugenommen. Inzwischen wiege ich etwas über 200kg. Mein Zahnarzt hat mich nie gefragt wie viel ich wiege.
Allerdings ist das für ihn wohl auch nicht ganz risikofrei, denn sollte etwas passieren, und ich im schlimmsten Fall verletzt werden, muss er das Risiko tragen. Daher müssen Zahnärzte vor der Behandlung nach dem Gewicht des Patienten fragen, wenn sie befürchten dass die maximale Belastung (‚Beladungsgrenze’) des Stuhls überschritten werden könnte. Und jetzt kommt es: sollte die zulässige Beladungsgrenze der jeweiligen Behandlungseinheit überschritten werden, MUSS der Zahnarzt aus Haftungsgründen die Behandlung ablehnen.
So ist es mir übrigens kürzlich geschehen, als ich eine neue Zahnärztin ausprobieren wollte, die in relativ neuen Praxisräumen praktiziert. Deren Behandlungseinheit hatte eine maximal zulässige Beladungsgrenze von 120 kg. Sie hat mich zwar wegen der akuten Situation behandelt, hat mir aber direkt gesagt, dass sie das nur wegen des notfalls tut, und dass sie mich danach leider nicht weiter behandeln kann.
Verwiesen wurde ich an die kassenzahnärztliche Vereinigung um einen Zahnarzt genannt zu bekommen, der auch stark übergewichtige Patienten behandeln kann. Davon gibt es in ganz Nordrhein-Westfalen nur zwei Stück. Einen von beiden habe ich in der vergangenen Woche aufgesucht. Ich hatte nicht den Eindruck dass sein Behandlungsstuhl stabiler war als der bei meinem bisherigen Zahnarzt.
Also, sicherer gefühlt habe ich mich bei ihm nicht. Daher werde ich bei meinem bisherigen Zahnarzt, obwohl er recht weit entfernt ist, bleiben. Dieser hat nun eine neue Behandlungseinheit von Sirona (Modell Sinius). Laut Internetseite des Herstellers ist die maximal zulässige Belastung 165 kg. Daher eigentlich für mich nicht geeignet. Was denkt ihr, wie hoch sind die Toleranzen in diesem Bereich?
Es gibt eine Industrienorm dazu, die kann ich nur leider nicht einsehen da sie nur gegen Geld kaufbar ist. Es ist die DIN EN ISO 6875:2011-10. mich würde sehr interessieren, wie die Toleranzen dort beschrieben sind. Doppeltes Gewicht, dreifaches Gewicht? Hat jemand eine Möglichkeit das herauszufinden?
Wie würdet ihr es nun handhaben? Weiter zum Zahnarzt gehen dem ihr vertraut obwohl die Einheit um knapp 40 Kilo überlastet ist? Ich mache mir auf jeden Fall ständig Sorgen, dass der Stuhl zusammenbricht (gerade weil der so einen ungünstigen langen Hebelarm hat, der bestimmt massiven Kräften ausgesetzt ist, wenn ich weit heruntergefahren werde) während er mit dem Bohrer in meinem Mund arbeitet. Eine Horror Vorstellung, gerade bei längeren Behandlungen.
Hier gibt es dazu einen interessanten Artikel, allerdings von 2016: https://www.zmk-aktuell.de/mar…auf-eingerichtet4276.html)