Liebe Saliha,
nun habe ich nicht deine Maße, als dass dir meine Erfahrungen mit der Fahrschule hilfreich wären. Ich war aber auch arbeitslos und in einer Maßnahme, in der der Führerschein Thema war, deswegen also meine Gedanken dazu.
Läuft der Führerschein direkt über das Jobcenter oder bist du gerade in einer Maßnahme eines externen Trägers?
Ich war in einer Maßnahme eines externen Trägers und ich wohnte damals noch in einer ländlichen Gegend. Es gab andere Teilnehmer in der Maßnahme, denen Jobs im Bereich Sicherheit/Wachwesen angeboten wurden. Nun hatten diese Teilnehmer aber keinen Führerschein. Dies stellte ein Problem dar, da sie nachts hätten "Streife" fahren müssen bzw. Arbeitszeiten gehabt hätten, die mit dem ÖPV nicht zu realisieren waren.
Nun wurde über eine Übernahme der Kosten für den Führerschein gesprochen. Das Jobcenter hat keinem dieser Teilnehmer die Kosten für den Führerschein übernommen. Das hieß für die konkreten Teilnehmer, dass sie trotz Jobangebot keinen Arbeitsvertrag bekommen haben. Lediglich einer Teilnehmerin wurde ein Kredit in Höhe der Führerscheinkosten gewährt.
Wenn das Jobcenter dir also den Führerschein bezahlt, dann sehe ich das eher als Ausnahme. Insofern denke ich, dass gerade das Jobcenter ein ganz besonderes Interesse hat, dass du die Führerscheinprüfung bestehst. Sonst hätten sie die Kosten bestimmt nicht genehmigt. Ich glaube kaum, dass lediglich das Bestehen der theoretischen Prüfung in ihrem Sinne ist.
Ich würde also das Jobcenter und/oder den Maßnahmeträger schleunigst über das Verhalten der Fahrschule informieren. Zeitgleich würde ich sämtliche Fahrschulen in der Gegend abtelefonieren, ob sie für eine Fahrschülerin mit deinen Maßen ausgerüstet sind. Fragen kostet ja nichts, du musst auch nichts vom Jobcenter erzählen. Falls es nämlich eine geeignete Fahrschule geben würde, könntest du sie dem Jobcenter als Alternative gleich präsentieren.
Warum ich nach dem Maßnahmeträger frage: Die bekommen Geld dafür, dass sie sich um dich kümmern. Das sollte man unbedingt einfordern, auch wenn sie sich quer stellen. Solltest du also in einer Maßnahme sein und deren Arbeit in Anspruch nehmen wollen, auch der Maßnahmeträger kann mit dem Jobcenter telefonieren und die Sachlage schildern (Bei uns ging das immer erstaunlich schnell auf dem kurzen Dienstweg, ich selbst hätte mir immer erst einen Termin beim Jobcenter holen müssen).
Ich hoffe, du kannst deinen Führerschein möglichst schnell fortsetzten. Ich wünsche dir alles Gute!!!
Nachtrag: Ich habe gerade dein Alter gesehen. Einer unsere Teilnehmer war in deinem Alter, dort hieß es sinngemäß, er wäre zu alt, das würde sich ja nicht mehr lohnen. Ob das gerecht oder diskriminierend ist, sei mal dahingestellt, es zeigt mir aber, dass das Jobcenter in deinem Fall der Meinung war, dass der Führerschein für deine Wiedereingliederung (schreckliches Wort) unbedingt notwenig ist. Das kannst du dir also ruhig bewusst machen, wenn du mit Jobcenter und/oder Fahrschule spricht.