Beiträge von Werner

    Molly, was ist los mit Dir?


    1) Der Artikel spricht von Zusammenhängen, sprich Korrelationen und nicht Ursachen oder Gründen (Kausalitäten).



    2) Definier mal quantitative Umfagemethoden!


    3) Was studierst Du?


    Falls doch könnte es theoretisch sein, du hattest eine Party und der PC war an, wer kann da nicht alles am PC gewesen sein.....

    Die Argumentation zählt nicht. Verantwortlich ist der Vertragspartner des Providers. Das mußten 2007 etliche Eltern am eigenen Leib erfahren, deren Sprößlinge Songs runterluden und die dafür Schadensersatz an die Musikindustrie zahlen mußten.


    Die deutschen Gerichte entscheiden da regelmäßig zu ungusten der Vertragspartner der Provider.


    Und nu?

    Ich weiß, ich hätte vorher die AGBS lesen müssen, dachte aber, der Dienst wäre kostenlos !!
    Danke.

    Die Rechtslage ist eindeutig. Du mußt zahlen.


    Du hast einem Vertrag zugestimmt und behauptet (durch Anklicken), Du hättest die AGBs gelesen und Ihnen zugestimmt.


    Ein Freund von mir hat Anfang letzten Jahres so ziemlich das Gleiche gemacht wie Du. Er hat falsche Names- und Adreßangaben gemacht und eine imaginäre Kontoverbindung angegeben.


    Drei Monate später bekam er Post von der Polizei und ist zu einer Vernehmung aufs Präsidium bestellt worden. Die Internetfirma bekam problemlos übers Gericht anhand der IP-Adresse vom Provider den richtigen Namen und die Adresse meines Freundes.


    Er behauptete gegenüber der Polizei er hätte sich dort niemals angemeldet. Daraufhin wurde sein DSL-Router beschlagnahmt und die Logfiles ausgelesen.


    Letzlich mußte er zahlen und ist wegen Betrug rechtskräftig verurteilt worden.


    Denn merke, der Jurist ist der Ansicht durch die Eingabe falscher Daten versuchst Du Dir widerrechtlich die Nutzung der Internetseite zu erschleichen. Das ist Betrug.


    Für meinen Kumpel war das ziemlich dumm. Da er Beamter ist, wurde das Personalamt über seine Verurteilung informiert. Es wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet und seine nächste Beförderung ausgesetzt. Denn auch in der Freizeit muß sich ein Beamter untadelig und gesetzeskonform verhalten.


    Wenn Du Glück hast ist denen der ganze Aufwand zu hoch, um Deinen Namen und die Adresse rauszufinden. Aber sie könnten es mühelos. Und, ach ja, die Kosten für den gegnerischen Anwalt und das Herausfinden seiner Adresse mußte er natürlich auch noch bezahlen.

    Kranzgeld? Ist doch aufgehoben! Außerdem -- hat sie ihm die Beiwohnung gestattet? Dann wäre der Heilige Geist aber sehr verwundert, denn gerade in dem Fall gälte doch mater semper certa, pater numquam um so mehr, oder? :D


    --Yannick

    ja, ja, numquam. Das galt wohl früher. Aber heute, im Zeitalter von Vaterschaftstests ?

    Genau genommen besteht ein Brötchenkauf aus einem Verpflichtungsgeschäft und *zwei* Verfügungsgeschäften. Es reicht ja schließlich nicht, dass der Brötchenkäufer sein Geld über den Ladentisch verfügt, sondern die jobbende Jurastudentin, die man ganz korrekt "Erfüllungsgehilfin" nennt, muss ja auch noch die Brötchen in die Tüte...


    Nun, das ist klar.

    Zitat

    Es handelt sich in der Tat um eine Unmöglichkeit.

    Erzähl uns mehr ... ursprüngliche, subjektive .... , ursprüngliche, objektive...., ...., nachträgliche ....

    Zitat

    Eine positive Vertragsverletzung ist allerdings eine andere Form der Leistungsstörung im Kaufvertrag und kein Fall der Unmöglichkeit.

    Genau. Deswegen heißt es, läge pvv vor: "Anspruch aus §§242,280,286,326,326 BGB...."

    Zitat

    Ich gehe mal davon aus, dass die Erfüllungsgehilfin nicht nur fünf, sondern alle vorhandenen Brötchen aufgegessen hat. Ansonsten könnte sie nämlich, denn es handelt sich um eine Gattungsschuld, einfach fünf andere Brötchen in die Tüte packen.

    Nun erkläre uns bitte wann aus der Gattungschuld eine konkretisierte Stückschuld wird. Habe ich im Lotto gewonnen und bestelle die Brötchen per Fax, die dann per DHL gebracht werden, muß ich dann auch noch auf Gefahrübergang beim Frachtversendungskauf prüfen? Und wenn sie dann pappig ankommen, ist trotzdem nach mittlerer Art und Güte geleistet worden?


    Zitat

    Oder dachtest Du etwa, Du seist der einzige, der hier noch alte Skripte herumfliegen hat, Du alter Angeber? ;):D

    "Josef schaut verwundert, Maria klagt aus 1300.":rolleyes:

    Dann: Einen Vertrag schließt man praktisch schon, wenn man zum Bäcker geht und Brötchen kauft. (Mündlicher Auftrag, Herausgabe der bestellten Ware, Bezahlung) n

    Genau. Der Jurist macht ne dicke Story draus: Nur Laien glauben sie kaufen Brötchen.


    In der Wirklichkeit der Juris ist es so:


    Frohen Mutes steht der Bäcker mit Rechtsbindungswillen hinterm Verkaufstresen. Für ihn gilt § 305 BGB. Das weiß er aber nicht.


    Der geneigte Käufer sieht die leckeren Auslagen und hat auch keine Ahnung, daß er, rein juristisch gesehen eine "invitatio ad offerendum" vor sich sieht und nicht ein ordinäres Brötchen.


    Dessen ungeachtet entbietet er die Tageszeit und will 5 Brötchen haben.


    Die Aushilfe, eine jobbende Jurastudentin, erkennt mit klarem Verstand, was sie gestern in der Vorlesung hörte:


    Es bahnt sich ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, basierend auf beiderseitigem Rechtsbindungswillen und empfangsbedürftigen , inhaltlich konformen Willenerklärungen, an.


    Mit dem Satz: "Darf es sonst noch etwas sein?", akzeptiert sie die Bestellung der Brötchen. Als Handlungsgehilfin darf sie das.


    Es nun aber keineswegs ein einziger Vertrag geschlossen worden.


    Nein, es ensteht ein Verpflichtungsgeschäft (§ 433 BGB) und ein Verfügungsgeschäft (§ 929 BGB).


    Ja, ja, so könnte man immer weiter machen. Fitneßverträge sind kein dingliches Rechtsgeschäft, insofern hinkt der Vergleich. Ißt die Studentin (manche würden ja ist schreiben) alle Brötchen nach der Bestellung, aber vor der Übereignung des Geldes (§929) auf, stellt sich dem Kommilitonen die Frage: Welcher Fall der Unmöglichkeit (§§ 275 ff, 320 ff BGB) liegt hier vor? Oder etwa positive Vertragsverletzung? Keinesfalls aber culpa in contrahendo. Der Lateiner begreift das natürlich auch ohne Jurastudium.


    ... ich schweife ab .... .... wesentlich für diesen Exzerpt waren die Mittagspause und mein 20 Jahres altes Skript "BGB leicht gemacht"


    :):rolleyes:

    Ich würde die Einzugsermächtigung schriftlich widerrufen per sofort, und ihr auch mitteilen das du, falls sie nochmal abbucht das zurück gehen läßt. Was ich dann auch machen würde.


    Ich kann mir nicht vorstellen das es so spezielle Verlängerungen und Kündigungszeiten gibt wenn nichts schriftlich vereinbart wurde. Habe damit aber auch keine Erfahrung, weiß nur das bei uns alles schriftlich festgehalten werden muss, ansonsten zählt es nicht vor Gericht.

    Verträge sind in Deutschland nach dem BGB grundsätzlich auch mündlich wirksam, es sei denn die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben, wie z.B. bei Grundstückskäufen.


    Letzlich müßtest Du vor Gericht ziehen und die anderen Frauen als Zeuginnen benennen. Wenn Du alleine klagst, steht Aussage gegen Aussage.


    Wem der Richter dann eher glaubt würde mich auch interessieren.

    hallo guten morgen,
    bei mir muss eine zahnbrücke angefertigt werden. wegen diverser allergien, die ich habe (pollen, nickel, medikamente), rät mein zahnarzt mir in der brücke edelmetall (gold) verarbeiten zu lassen. ich frag mich, ob das wirklich nötig ist, denn die sache wird für mich dann gleich über 500 Euro teurer. das geld würd ich nätürlich gern einsparen, wenn ich ehrlich bin...
    weiß jemand von euch, ob es ein risiko für einen allergiker ist, wenn er "normales" material nutzt??? reagieren viele auf zahnbrücken allergisch??? weiß das jemand und kann mir einen rat geben?
    gruß, shangri

    Frage bei der Zahnärztekammer und dem ärztlichen Beratungsdienst deiner Krankenkasse nach.

    Hallo meine Lieben,

    am 8. Dezember ist es soweit!
    Von 20.00 - 20.05 heisst es --- Licht aus fürs Klima---!!!

    Jetzt bin ich neugrierig: -- Machst Du auch mit und warum?


    Nö, ich mache nicht mit, weil mir sowas auf die Nerven geht:


    1) Das ist rein symbolisch. Der Umwelthype wird von Fernsehsendern, Medien und Umweltorganisationen aufgegriffen, um in die Nachrichten und Zeitungen zu kommen.


    2) Es dient der Beruhigung des Gewissens. Das wars aber auch schon.


    Gemessen an der Zeitverzögerung mit der Treibhausgase Auswirkungen auf unser tägliches Klima haben, ist es wie mit dem FCKW und dem Ozonloch über dem Südpol. Da dauert es nach der letzten Sprühdose auch noch Jahrzehnte bevor sich dieses Loch ab 2030 wieder schließt.


    Wenn das stimmt was die Klimaforscher schreiben, dan würde sich das Klima über Jahrzehnte weitererwärmen, selbst wenn heute alle Emissionen zu 100 % gestoppt würden. Solange dauert es bis sich die Konzentration der Treibhausgase wieder auf vorindustriellem Niveau bewegt.


    Selbst wenn also alle 82,5 Millionen Einwohner dieses Landes nur noch wie die Neandertaler lebten, was nicht geht, ist nichts gewonnen.



    Was hilft ist schmerzhaft. Ein drastischer Anstieg der Energiepreise. Damit wird aber nicht nur das Autofahren und der Strom teurer, sondern alle Produkte und Dienstleistungen für deren Erstellung und Verbrauch Energie in Anspruch genommen wird.


    Sprich, die Inflationsrate steigt und wir alle können uns erheblich weniger leisten als heute.


    Und das will ich mal sehen, wer von der Licht - aus - für - 5 - Minuten - Fraktion bereit wäre einen sofortigen Preissprung von sagen wir 20 % zu akzeptieren. Tun wir mal so als kosteten ohne Lohn-, Renten-, Bafög, Hartz IV-Erhöhung ab dem 1.1.2008 Lebensmittel 27 % MwSt. und alle anderen Produkte 39 % .


    Nö, dann heißt es zuerst sollen die Reichen sparen, das ist unsozial, alle Welt würde nach Anhebung der Einkommen schreien.


    Und wie glaubwürdig sind nun gerade Bild und ProSieben bei einer solchen AKtion?


    Nein, ich halte das für schwachsinnig.


    Das ist so wie mit den Lichterketten gegen Ausländerfeindllichkeit.

    Was ich mir wünschen würde, wären schärfere Kontrollen bei der Vergabe von Hartz IV Bezügen.

    Aber - wie gesagt - nur nach gründlicher Bedarfsprüfung, die man dann über sich ergehen lassen müsste, auch wenn es vielleicht dem Einen oder Anderen unangenehm ist, seine persönliche Lage offenzulegen.

    Vielleicht kannst du einmal die Klappe halten, wenn du keine Ahnung hast und nur Stammtischgelaber von dir geben kannst.


    Da einer meiner besten Freunde Sachbearbeiter für ALG II ist, kann ich dir sagen:


    Da muß alles offengelegt werden. Alle Konten, Anlagen, Grundstücke, Wohnungen, Autos, Schmuck, teure Wohnungseinrichtung, ja sogar der ererbte Ring der toten Mutter.


    Die Kontoauszüge sind rückwirkend vorzulegen.


    Der Antragsteller hat durch sein Unterschrift zuzusichern nichts verschwiegen zu haben. Kontenüberprüfungen und Datenabgleich mit anderen Behörden sind jederzeit ohne vorherige Inkenntnissetzung des Hilfe-Empfängers möglich.


    Alles was nach dem Sozialhilferecht nicht lebensnotwendig ist oder zum Grundbedarf gehört, muß verkauft werden, Sparanlagen und Lebensversicherungen aufgelöst werden. Ausgenommen sind nur Verträge und Anlagen die bis zum 65. Geburtstag nicht zuteilungsreif sind.


    Der geldwerte Vorteil erhaltener Geschenke ist nach Rechtslage dem Amt zu melden und wird vom Regelsatz einbehalten. Streng genommen gilt das sogar für Einladungen zum Essen im Restaurant. Das das keiner meldet ist klar und der Staat kann es nicht überprüfen. Gesetzestreue Hartz IV Empfänger müssen die Weihnachtsgeschenke der Kinder und ihren Geldwert spätestens im Januar beim Amt melden, damit ab Februar der Regelsatz gekürzt werden kann, wenn diese Geschenke z.B. von den Großeltern gemacht worden sind.


    Jederzeit kann unangemeldet ein Sozialkontrolleur vor der Wohnung stehen. Den muß man zwar nicht reinlassen, aber dann wird der Regelsatz gekürzt, bei wiederholter Weigerung kann er komplett gestrichen werden. Der Kontrolleur hat das Recht in den Kühlschrank zu sehen, ins Schlafzimmer (zweites Kopfkissen?), die Zahnbürsten zu zählen.


    Der Hartz IV Empfänger darf seinen Wohnort ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hartz IV - Amtes nur an Feiertagen und am Wochenende verlassen.


    Hartz IV Empfänger haben eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschrieben und müssen regelmäßig nachweisen, wie oft sie sich beworben haben. Anhand von Stichproben wird das überprüft.
    Gefällt die Bewerbungsmappe dem Sachbearbeiter nicht, kann er einen Bewerbungskurs anordnen, dessen Besuch Pflicht ist.


    Hartz IV Empfänger sind gesetzlich verpflichtet jedes nicht sittenwidrige Arbeitsangebot anzunehmen, unabhängig von der Berufsausbildung und dem gezahlten Lohn.


    Oder wie es ein befreundeter Arbeitsrechtler sagte: Da es abgesehen vom Bau keinen Mindestlohn in Deutschland gibt, bedeutet die Ablehnung von 4 € Stundenlohn brutto die Streichung des Hartz IV Satzes, wenn der potentielle Arbeitgeber sich beim Amt beschwert.


    Jederzeit, mit einem Werktag Vorlaufzeit, hat sich der Hilfe-Empfänger auf Anordnung des Amtes zur Untersuchung beim Amtsarzt oder dem sozialpsychatrischen Dienst zur Zwangsuntersuchung einzufinden.


    In Hamburg und Berlin werden die Leichen von Hartz IV Empfängern gesammelt, um sie einmal monatlich in Tschechien verbrennen zu lassen. Das ist billiger.


    Was fählt dir denn in dieser Aufzählung von staatlichen Wohltaten für die soziale Hängematte noch, Arne?


    Liebäugelst du mit Arbeitslagern? Oder soll man zur Abschreckung jeden 10. Hartz IV Empfänger erschiessen? Klar, dann zieht der Rest seine Anträge zurück.

    hi,
    sorry, aber was ist eigentlich eine verbeamtung?

    Der ritualisierte Wechsel in eine andere, höhere Daseinsform.


    Durch die Verbeamtung wird aus dem gemeinen Menschen ein winzigkleines Stückchen Staat. Er ist dann hoheitlich tätig, sprich er vertritt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Bürger, indem er durch Verwaltungsakte die Gesetze und anderen Rechtvorschriften des Staates umsetzt.


    Böse Zungen behaupten ja, die Beamten seien der Staat. Lt. Grundgesetz ist der öffentliche Dienst nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentuns zu regeln. Dabei, jedenfalls sieht es das Bundesverfassungsgericht so, darf man auch gerne auf die alten Preußen und das Kaiserreich zurückgreifen.


    Die Verbeamtung ist also nichts anderes als ein Rechtsakt, meistens verbunden mit einer Feier, einer Urkunde, dem Schwur auf das Grundgesetz, durch den man Beamter wird.

    Hi Werner,
    ich verstehe nicht ganz. :confused:
    Mir fällt nur ein:
    :mad:Frustration, dann Häuser niederbrennen, Verbrechen begehen, öffentlich hingerichtet werden.



    Ich spielte auf die Vergeblichkeit seines Kampfes an. Eine vor 36 Jahren nicht vollzogene Verbeamtung wirst Du heute auch nicht vor Gericht durchsetzen können.


    Wie immer im Leben ist es wie in der Werbung für die Gelben Seiten. Man sollte jemanden fragen, der sich auskennt. Das bin sicherlich nicht ich, sondern ein Fachanwalt.