Übergewicht kein Grund für Kündigung

  • Das Folgende ist gestern durch die Medien gegangen - eigentlich eine erfreuliche Nachricht. Allerdings finde ich es bedenklich, dass hier versucht wurde, jemanden wegen gesundheitsbedenklichen Übergewichts zu kündigen, der gerade mal einen BMI von 29 hat, mithin nur leichtes Übergewicht.
    Grüße,
    Sally


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    Übergewicht ist kein Grund für eine Kündigung


    Übergewicht allein reicht nicht für eine "negative Gesundheitsprognose" und damit eine krankheitsbedingte Kündigung aus. Das geht aus einem am Montag (18.11.02) bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.


    Die Richter gaben damit der Klage eines Arbeiters gegen die Deutsche Post statt und erklärten dessen Kündigung für gegenstandslos. Der Arbeitnehmer hatte wegen Gelenkbeschwerden Fehlzeiten von rund 50 Arbeitstagen pro Jahr. Eine amtsärztliche Untersuchung ergab jedoch, dass auf Grund einer erfolgreichen Teilnahme an einem Gymnastikprogramm in Zukunft mit einer Besserung des Gesundheitszustandes zu rechnen sei. Mit 95 Kilogramm bei einer Körpergröße von 1,80 Meter sei der Arbeitnehmer lediglich zu schwer.


    Laut Urteil reicht allein das Übergewicht des Mannes noch nicht zu der Befürchtung aus, dass es deswegen auch künftig zu gesundheitlichen Beschwerden und entsprechend hohen Fehlzeiten kommen werde. Eine "negative Zukunftsprognose" sei aber grundsätzlich die rechtliche Voraussetzung für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung. lhe


    • Aktenzeichen: 6 Ca 2856/01

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