Hirnschaden n. Schönheits-OP,400000,00 DM

  • OLG Oldenburg AZ 5 U 218/99:
    "Bei Übergewichtigen besteht ein erhöhtes Thromboserisiko, auf das besonders hingewiesen wewrden muß."


    Im vorliegenden Fall hatte sich eine Patientin, 88 kg 1,62 m zu einer operativen Bauchverkleinerung entschlossen.
    Bei dem Eingriff wurden 1400 Gramm Fettgewebe entfernt.
    Es kam zu einer Lungenembolie mit Herzstillstand und mehrmonatigem Wachkoma. Sie überlebt mit Hirnschaden.


    Klinik und Arzt wurden zu 400 000 ,00 DM
    Schmerzensgeld verurteilt.

  • Und du, Miss BMI 16,6, brauchst erst gar keinen operativen Eingriff, um einen Hirnschaden hervorzurufen - den bringst du ja schon von Natur aus mit.

  • Selbst Schuld wenn man so blöd ist sich über sowas lustig zu machen. Schlankheit scheint sich wirklich nicht nur auf den Körper auszuwirken sondern auch auf Verstand und Hirn. :cool:

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