Aus Yahoo-Schlagzeilen:
Montag 21. Mai 2001, 16:34 Uhr
Trotz Operation kein Tagegeld
München (AP) Eine Operation mit 14-tägigem Aufenthalt im Krankenhaus begründet noch keinen Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld. Die Operation muss auch medizinisch notwendig sein, wie das Amtsgericht München in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil entschied. Wie das Gericht am Montag erklärte, hatte sich eine 160 Kilogramm schwere Frau chirurgisch den Magen verkleinern lassen, um das Abspecken zu unterstützen. Die norddeutsche AOK bezahlte den Eingriff, obwohl er nach Angaben ihres eigenen medizinischen Dienstes nicht notwendig gewesen wäre. Die Krankenhaus-Tagegeldversicherung allerdings weigerte sich, die von der Patientin geforderten 2.800 Mark Tagegeld auszuzahlen, und erhielt Recht.
Aktenzeichen: 191 C 75422000