Beamter ist entlassen worden weil er zu dick war

  • Hallo Leute,


    Habe gerade im Radio gehört das ein Beamter hir in Hessen wegen Übergewicht entlassen worden ist und das Gericht dieser Entlassung zugestimmt hat da angenommen wird das er frühzeitig Arbeitsunfähig wird.Wer weiss darüber mehr und was haltet ihr davon?

  • ... wirst ja nicht meine Sendung gehört haben ...:))


    Ich hatte das als Nachricht heute auch drin, darf aber leider als Moderatorin selbstverständlich Nachrichten nicht mal eben so kommentieren. Ich habe aber innerlich ziemlich geschäumt. Sogar mein Kollege (schlank, Sportreporter), der die Nachrichten las, meinte, 120 kg (die Gewichtsangabe stand in der heutigen Agenturmeldung) seien doch nicht so übermäßig viel, dass jemand automatisch gesundheitlich gefährdet sei und das verstünde er nun wirklich nicht. Bleibt uns nur, unsere Leistungsfähigkeit anderswo unter Beweis zu stellen - wie er dann auch ganz richtig zu mir sagte, "wenigstens bei uns ist das gottseidank kein Problem".


    Das Urteil kam vom Hessischen Oberverwaltungsgericht, das das ursprüngliche Urteil bestätigt hat. Hier die Infos:


    VG Frankfurt a M.
    2.2.2004 9 G 7433/03(V)
    Ein fortdauerndes Übergewicht des Beamten auf Probe kann seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtfertigen, wenn Hinweise zur Gewichtsreduktion nicht befolgt wurden und das erhöhte Risiko besteht, dass der Beamte aufgrund des Übergewichts vor Erreichen der Regelaltersgrenze dienstunfähig werden kann. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer solchen Entlassung ist nicht zu beanstanden.
    HBG §§ 42, 44


    Aktenzeichen: 9G7433/03 Paragraphen: HBG§42 HBG§44 Datum: 2004-02-02

    [ 02-06-2004, 18:50: Beitrag editiert von: sally ]

  • Zitat

    Ein fortdauerndes Übergewicht des Beamten auf Probe kann seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtfertigen,...

    Heißt das, er würde nach entsprechenden (wenn auch sinnlosen :rolleyes: ) Maßnahmen wieder eingestellt? Oder was ist mit einer Entlassung auf Probe gemeint?


    Es ist ungeheuerlich - und wie Barbara schon sagte: Wer legt solche Standards fest? Mir als Angestellte in der freien Wirtschaft macht das ein ganz ungutes Gefühl! :mad:


    LG
    Pandora

  • Es ist keine Entlassung auf Probe , sondern es ist ein Beamtenverhältnis auf Probe (aus dem er in diesem Fall entlassen wird).


    Es ist sicher je nach Behörde und Beruf verschieden, wie es genau läuft. Bei mir war es damals so: Ausbildung im Angestelltenverhältnis, dann Beamtenprüfung, anschließend war ich Beamtin auf Probe. Wäre ich geblieben, wäre ich nach einem weiteren Jahr und nach Vollendung des 26. Lebensjahrs Beamtin auf Lebenszeit geworden. Wenn man das einmal ist, geht wie der Begriff schon sagt, nix mehr mit Entlassung, ganz egal was dann mit der Gesundheit passiert. Insofern wäre es mindestens genauso riskant, einen Raucher auf Lebenszeit zu verbeamten.

  • Macht gar nix, liebe Pandora, Behördendeutsch ist ja nur allzu oft auch ein bisschen Dummdeutsch, nicht wahr? ;)


    Heute Morgen stand die Meldung in der Frankfurter Rundschau. Mit dem Zusatz, dass der Mann sich dem Urteil nicht beugen wird und "noch eine Klage in der Hauptsache" erheben will. Da bin ich jetzt juristisch nicht so sattelfest, es hört sich aber so an, als könne das dann eine Art Anti-Diskriminierungsklage sein. Ist übrigens ein junger Mann, 29 Jahre alt. Wünschen wir ihm alles Gute und drücken wir ihm die Daumen für sein Verfahren! Ich denke, in so einer Sache wäre mal ein wichtiges Grundsatzurteil fällig.

  • Zitat

    Ich denke, in so einer Sache wäre mal ein wichtiges Grundsatzurteil fällig

    Das ist allerdings höchste Zeit - hoffen wir nur, daß das Urteil zu seinen Gunsten ausfällt!


    Daumen drückend
    Pandora

  • Hallo sally,


    hast Du eine Möglichkeit herauszufinden, um wen es sich handelt. Es gibt ein Urteil, in dem anders entschieden wurde. Es betrifft Tanja. Vielleicht kann man ihm ja das Aktenzeichen zukommen lassen.


    Crassa

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!