FAQ: Urheberrecht - Was darf ich zitieren?

  • Hallo Leute,

    Da die Forenregeln dieses Thema nur recht kurz umreißen, haben wir eine kleine Übersicht über "was geht und was nicht geht" zusammengestellt.

    Vollzitate: Bitte vermeidet auf jeden Fall Vollzitate, da es sich hierbei um Verletzungen des Urheberrechts handelt.

    Satzzitate (Kleinzitate) - Betonung auf Satz(!) und klein(!) - sind zulässig, solange ihr sie mit einer eindeutigen Quellenangabe verseht.

    Faustregel
    Wenn die zitierten Stellen einen Großteil eures Beitrags ausmachen, dann ist das zumindest bedenklich - euren Beitrag aber deswegen länger zu gestalten und auszuschmücken, ist keineswegs Sinn der Sache. ;)
    "Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein [...] beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein." (http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat zu §51 UrhG)

    Was bedeutet das im einzelnen?

    Presse/Medienberichte: Um auf aktuelle Berichte aufmerksam zu machen, genügt der Titel und ein prägnantes Zitat, um das Interesse zu wecken. Gebt den Link zur jeweiligen Webseite an, auf dem der vollständige Artikel zu finden ist. In den daraus entstehenden Diskussionen darf natürlich jeder Teilnehmer eigene Zitate aus dem betreffenden Artikel einbringen.

    Lieder, Songtexte, Gedichte: Insbesondere für (umfangreiche) Zitate aus Songtexten gilt:
    "Moderne Liedtexte [..], unterstehen dem Urheberrecht und dürfen nur mit Zustimmung der Rechteinhaber im Internet verbreitet werden." (http://de.wikipedia.org/wiki/Liedtext)
    "Wer unbedarft Liedtexte seines Idols online stellt, muss mit einer Abmahnung [..] rechnen." (http://www.heise.de/newsticker/meldung/58666 vom 17. Apr 2005)

    Gibt es Ausnahmen?
    Ja, auch die gibt es. Das Urheberrecht gilt nur 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus.

    Was ist eine Quellenangabe?
    Bei Fundstellen im Internet genügt bereits die Angabe des Links. Seid aber vorsichtig mit der Angabe von Links, bei denen ihr nicht sicher sein könnt, ob der Inhaber der Webseite im Besitz der Urheberrechte ist.
    [size=-1]Natürlich gibt es eine Möglichkeit, dies zu umgehen: Benutzt Google, um mit einigen Suchwörtern der gewünschten Webseite nahe zu kommen, kopiert die URL aus der Adresszeile des Browsers und gebt diese an. Beispiel: http://www.google.de/search?q=urheberrecht+%A751
    [/size]
    (Wenn sich eine ganze Diskussion ausschließlich um einen im Ausgangsbeitrag bereits verlinkten Artikel dreht, so braucht natürlich keiner der weiteren Teilnehmer ebendiesen Link ständig zu wiederholen.)

    Ansonsten seid möglichst präzise und gebt mindestens Titel und Verfasser (Interpret) an.
    "In der Regel ist die genaue Angabe der Fundstelle erforderlich, also auch die Angabe des Kapitels oder der Seitenzahl bei umfangreicheren Werken."(http://de.wikipedia.org/wiki/Quellenangabe zu §63 UrhG)

    ____________________________

    Wir möchten euch bitten, euch UNBEDINGT daran zu halten, da Verstöße gegen diese Regel den Betreiber des Forums eine Menge Geld kosten können. Nicht immer sind die betroffenen Autoren so nett und warnen vor. Wenn sie direkt eine Abmahnung durch einen Anwalt schicken lassen, dann kann das viele Hundert Euro Anwaltsgebühr kosten.

    Wer es genauer nachlesen möchte, kann dies hier tun:
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/htmltree.html (Bundesministerium der Justiz)

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