Wie findet Ihr das?

  • Zitat von Almfeee

    Da dies schriftlich festgelegt wird und man vor der Operation das auch unterschreiben muss, würde ich mir dieses Schriftstück zeigen lassen. Ansonsten hätte ich da geklagt, ich lasse mir doch ohne medizinische Notwendigkeit nicht meine Gebärmutter entfernen.



    Der Meinung bin ich auch! Das ist doch keine Warze oder so, auf die man verzichten kann :confused: Na, ich bin ja medizinischer Laie, aber zwischen Blase und Gebärmutter besteht meines Wissens schon ein Unterschied!
    Ich stelle mir das gerade vor: Patientin X liegt aufgeschnitten auf dem OP-Tisch und der Arzt lässt sich erst mal von der Schwester vorlesen, für welche Organentfernung es den höchsten Satz erstattet gibt :eek:

    Liebe Grüße von Meryem und dem Tiger-Trio
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    Ich bin nicht dick, ich habe nur mehr erotische Nutzfläche!

  • Wenn keine Einwilligung der Patientin für die Entfernung der Gebärmutter vor-
    liegt, dann ist der Tatbestand der Körperverletzung gegeben. Diese ist nur
    dann gerechtfertigt, wenn der Rechtfertigungsgrund der mutmaßlichen Ein-
    willigung eingreift.
    Der Bundesgerichtshof verlangt als Voraussetzung für das Eingreifen der
    mutmaßlichen Einwilligung, dass ohne die Operation eine erhebliche Gefahr
    für Leben und Gesundheit des Patienten besteht.
    Zum Schmerzensgeld:http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/1856381.html

  • :eek: Tja Leute, es ist leider wirklich so gewesen.

    Sobald ich die Gutachten vom MDK habe verfolge ich das weiter.

    Wenn ich mehr weiss lasse ich es euch hier wissen

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