Gesetzesvorschlag gegen zivile Diskriminierung

  • Vor einigen Wochen habe ich in der Augsburger Allgemeinen Zweitung einen Artikel gelesen demzufolge ein Gesetzesvorschlag aus den Reihen der Grünen oder der SPD gemacht wurde, der die Verfolgung von ziviler Diskriminierung ermöglichen soll.


    Grob umrissen ging es in dem Artikel darum, dass auch Diskriminierung die zwischen Zivilpersonen geschieht verfolgbar werden solle... so soll dann laut diesem Artikel auch etwa ein Türsteher zur Rechenschaft gezogen werden können wenn er den Zutritt zu einem Etablisment aus diskriminierenden Gründen (Aussehen, Hautfarbe etc.) vewehrt.


    Die Beweislast, dass es sich um eine Diskriminierung handel solle dabei nicht beim Diskriminierten liegen, sondern der der Diskriminierung beschuldite solle Rechenschaft ablegen müssen und belegen, dass keine Diskriminierung vorgelegen habe. - Ausserdem sollen sich wenn diese Vorlage Gesetz würde auch Schadenersatzansprüche aus ziviler Diskriminierung ergeben.


    Ich halte dies für einen interessanten Ansatz und würde dies begrüßen, da Respekt und Akzeptanz von Menschen die wie auch immer ander sind nicht allein durch einen Apell an die Vernunft zu erreichen ist.


    Leider habe ich zu diesem Vorgang nichts im Internet gefunden und die Ausgabe der Zeitung habe ich auch nicht zur Hand. Zu gerne würde ich jedoch diese Sache weiter im Auge behalten. Hat vielleicht noch jemand von diesem Gesetzesvorschlag gelesen und eine Quelle zur Hand die detailierte Informationen enthält? Denn ehrlich gesagt weiss ich leider nicht nach welchen Stichworten ich suchen sollte... unter dem im Artikel verwendeten Stichwort 'zivile Diskriminierung' finde ich leider in Internet nichts.


    Gruesse aus Augsburg,
    Tedric

  • Hallo!
    Schreib doch einfach mal an die SPD-Fraktion bzw. Grünen-Fraktion im Landtag und bitte darum, zu dem Thema etwas zu erfahren. Schreib was von anders aussehenden Menschen rein, die Du vertrittst und daß Du das toll findest, was sie machen. Oder rufe bei der Fraktion an und mache das mit einem Mitarbeiter aus, daß er Dir Infos schickt.
    Liebe Grüße Grit


    [ 20.02.2002: Beitrag editiert von: Grit ]

  • Hier die Initiative (von der Seite www.bundesregierung.de).
    Gruß Sally



    Gesetzesinitiative gegen alltägliche Diskriminierung


    Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hat am 3. Dezember 2001 den Entwurf des "Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht" vorgestellt. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Mit ihm wird die Bundesregierung weiter die Diskriminierung im Alltag abbauen. Erste Erfolge wurden bereits im Lebenspartnerschaftsgesetz, im Mietrecht und im Behindertengleichstellungsgesetz erreicht.


    Das Gesetz soll den bestehenden allgemeinen Schutz vor Diskriminierung im deutschen Recht ausweiten, indem es gefährdete Personengruppen stärker schützt. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass niemand aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion, seines Alters oder aufgrund einer Behinderung Nachteile erfährt - zum Beispiel bei der Anmietung einer öffentlich ausgeschriebenen Wohnung, bei der Mitnahme in Taxis oder bei der Vergabe von öffentlichen Krediten. Werden Personen dennoch diskriminiert, kann diesen zukünftig auch ein finanzieller Schadensersatz zugesprochen werden.


    Zudem soll sich die Beweisführung im Falle von Diskriminierungen im Sinne der Geschädigten ändern. Wird beispielweise jemanden auf Grund seiner Hautfarbe der Zutritt zu einer Diskothek verwehrt, während vor und hinter ihm Leute eingelassen werden, muss dieser nur noch die Tatsache der Zurückweisung und die damit naheliegende ungerechtfertigte Benachteiligung darlegen. Der Inhaber der Diskothek beziehungsweise dessen Mitarbeiter müssen beweisen, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat und die Zurückweisung auf sachlichen Gründen beruhte.


    Betroffene können in Zukunft ihre Rechte einklagen. Erhält jemand beispielsweise auf Grund seines Glaubens oder seiner Herkunft eine öffentlich ausgeschriebene Wohnung nicht, kann er sich in die Wohnung hineinklagen. Sind die Folgen einer Diskriminierung nicht mehr zu beseitigen, weil die Wohnung schon anderweitig vermietet ist, kann der Benachteiligte Schadensersatz verlangen.


    Die gesellschaftliche Integration von volljährigen, aber juristisch nicht geschäftsfähigen Menschen soll ebenfalls verbessert werden. Diesen Personen soll es zukünftig ermöglicht werden, "Geschäfte des täglichen Lebens" abschließen zu können. Geistig behinderten Menschen wird es dadurch beispielsweise ermöglicht, im Supermarkt einkaufen zu gehen.


    Das Gesetzesvorhaben bindet auch die Justiz selbst. Blinde oder sehbehinderte Menschen sollen vor Gericht in Zukunft Schriftstücke in einer auch für sie lesbaren Form bekommen. Auch können Verbände künftig gegen Diskriminierungen klagen. Wenn ein Unternehmer zum Beispiel gegen das Benachteiligungsverbot verstößt und damit wesentliche Belange einer benachteiligten Personengruppe berührt, dann können nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Betroffenen-Verbände gegen diesen Unternehmer klagen.


    Durch das Gesetz wird die Antidiskriminierungs-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt, über die es in einigen zentralen Punkten sogar hinausgeht.

  • Leider steht dort nur: "[...] aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion, seines Alters oder aufgrund einer Behinderung [...]"


    "Körperliche Gestalt" wird nicht genannt. Zu was sollen wir Dicken uns denn zählen, zu den Behinderten? Hm...

  • Hallo zusammen,


    Ich finde das mit dem gesetz ein wenig übertreiben im Falle bsp einer Wohnungsanmietung ist es da nicht das recht des Vermieters das er sich seine Mieter aussuchen darf ?
    Und selbst wenn er einen potentiellen Mieter aus irgendwelchen unberechtigten Vorurteilen ablehnt ist es doch wenig sinnvoll sich in eine Wohnung einzuklagen!
    Das Mietverhältniss wird sicher ein ewiges hin und her!
    Ich gehe jetzt natürlich ein bischen naiv an die Sache heran und gehe davon aus das ein Vermieter niemanden ableht weil er behindert ist oder eine andere Hautfarbe hat.
    Wir hatten das Problem bei uns im Haus, mit einem neuen Mieter.
    Ich muß dazu sagen das wir hier im Haus (3 Parteien) zu anfangs nur Frauen waren (ZUFALL!!! nicht das man mir hier noch etwas unterstellt :o) ) Nun zog ein Mann ein der schon bei der Besichtigung der Wohung sehr unsympatisch wirkte und sich auch so äußerte! Zitat:" Wohnst du wohnst hier ? ... na da werd ich ja meinen Spaß haben!" und das ganze einem sehr anzüglichen Tonfall!"
    So nun angenommen unser Vermieter hätte den Mann abgelehnt wie wäre das dann wohl gelaufen? Ich fidne solche gesetzte so gut sie gemeint sind, führen nur dazu das damit schindluder getrieben wird!
    Das ende vom Lied war nun auf alle fälle das er seine miete nicht gezahlt hat und unser Vermieter ihn aber auch nicht kündigen durfte bzw kündigen schon aber eben nicht auf die Straße setzten. Es kam so das es Nachmieter gab die nicht einziehen konnten weil der Herr nicht ausgezogen ist!
    Wundert es da nicht das man sich als vermieter seine Mieter genau anschaut!?


    Liebe grüße
    freya

  • Verzeihung, ich verstehe nicht - wenn er seine Miete nicht bezahlt und mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten im Rückstand ist, kann der Vermieter doch ohne weiteres eine Räumungsklage einreichen!


    Tut mir leid für dich, daß du mit so einem Menschen quasi Tür an Tür leben mußt. Sein Spruch war wirklich unmöglich - ich möchte so einen Nachbarn auch nicht haben. Ich hoffe für dich, daß er bald die Wohnung räumt und nettere Menschen dort einziehen.

  • Hallo Rascha,


    doch doch du kannst klagen aber weißt du wie lange soetwas dauert!!! Und du darfst ihn nicht auf die Straße setzen... sprich seine Tür aufschließen und seine Sachen vor die Tür stellen... wenn er keine wohnung hat darf er bleiben :o( Naja und bis die klage rum ist kann es bis zu vier jahren dauern! ( das zum thema gesetze! Naja nachdem er einmal abends bei mir geklingelt hatte und unbedingt auf einen Kaffe reinwollte (wie unverschämt im nachhinein) hat ihn mein Hundi begrüßt und seit dem hält er zumindest von meiner Wohung abstand :o)


    Aber nochmal zu dem gesetzt ... kann man soetwas nicht anders regeln? Man kann doch nicht jedem gleich diskriminierung unterstellen nur weil er jemanden nicht reinläßt... an einem Discoabend zb keine Betrunkenen, in einer wohnung keine Mieter die man unsympatisch findet, oder auch im Taxi jemand der total verdreckt ist! Ich weiß wirklich nicht ob damit den Leuten denen es helfen soll wirklich geholfen ist !
    Und die anderen haben wieder ein gesetzt mehr auf das sie zurückgreifen können um sich durchzuklagen und so weiter...


    Sorry mit da wirklich ein gebranntest Kind!


    :o) Mannheim ist da ein heißes Pflaster :o)


    grüße freya

  • Hallo freya,


    Unter Diskriminierung würdce ich jetzt nicht verstehen wenn es sachliche Gründe dafür gibt. --- So halte ich es nicht für Diskriminierung wenn an der Disko ein Betrunkener abgewiesen wird, jedoch schon wenn dem Türsteher die Nase oder Hautfarbe oder die Körperfülle einer Person nicht gefällt. Auch der Taxifahrer hat sicherlich ein berechtigtes Interesse wenn er eine zuvor im Schlamm gebadete person abweisst, diskriminierend wird es erst wieder wenn er jemanden allein wegen der Person dauerhaft eigenen Merkmale abweisst.
    Selbst der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse den Hausfrieden zu wahren. Zudem natürlich auch ein finazielles Interesse. So hat er auch ein berechtigtes Interesse daran die Wohnung einer Person zu vermieten die in der Lage ist der Mietzahlung dauerhaft nachzukommen. (*) Diskriminierend wird es erst wieder wenn er sagt sie sind zu dich, wir wollen hier im Haus keine Ausländer etc. --- Es gibt überall sachliche Gründe jemanden abzuweisen bzw. eine andere Person vorzuziehen.


    Um es nochmal zu wiederholen: Diskriminierung beginnt für mich an der Stelle an der eine Person wegen Ihrer Herkunft, oder dauerhafter körperlicher Merkmale wie Hautfarbe, Behinderung, Körperfülle etc. benachteiligt wird. Wobei diese dauerhafte Eigenschaft der Person auschlaggebend für die Benachteiligung sein muss.


    Vorübergehende Merkmale, wie Trunkenheit, total verdreckte Kleidung oder ähnliches, würde ich als Legitimen Grund für eine Abweisung/Benachteiligung ansehen.


    (*) Genaus so haben wir auch den Zuschlag für unsere momentane Wohnung bekommen. Der Mitbewerber war zwar als Handwerker Selbständig, jedoch hatte dieser wie es sich im Gepspräch mit dem Vermieter herausstellte weder eine Gesellen noch Meisterbrief die ihn zur Ausführung dieser Tätigkeiten berechtigten. Das Einkommen und damit die zuverlässig Zahlung der Miete erschien dem Vermieter wohl nicht gewährleistet. Das ist denke ich eine nachvollziehbare Entscheidung gewesen und hatte nichts damit zu tun, dass der Mitbewerber in verdreckter Kleidung direkt von der Baustelle kam und seine ausländische Frau schwanger war. - Gegen Ausländer und Kinder hatte der Vermieter sicherlich keine Einwände gehabt, da bisher sowohl Kinder als auch Ausländer verschiedener Nationalität im Haus wohnen.


    Gruesse aus Augsburg,
    Tedric

  • mmh sogesehen hast du natürlich recht aber wie gesagt sobald jemand ein merkmal hat (ob das jetzt die Haufarbe die Figur oder Herkunft betrifft) kann er es auch für sich verwenden! Klar das klingt jetzt so als ich alle über einen Kamm scheren wollte aber ich bin damit schon so oft auf die nase gefallen ich hab diese gestrichen voll!
    Naja und Erfahrungen prägen eben ...
    Beispiel Ausländer... wir haben hier in Mannheim einen sehr Hohen anteil an ausländischen mitbürgern... was ansich ja kein Problem darstellen muß!
    Nur hat man hier, zumindest macht es mir den Eindruck, als "ausländer" gleich mal die besseren karten!
    Eben genau wegen der angeblichen Diskrimierung!


    Gruß freya

  • Hallo freya,


    was Du schreibst mag stimmen... wie ich schon öfter mit bekommen habe begründet sich der Unmut gegenüber Ausländern teilweise auch dadurch, dass behauptet wird, dass sie von staatlicher Seite nicht nur Gleichbehandelt sondern --- um einem etwaigen Vorwurf der Diskriminierung vorzubeugen --- sogar bevorzugt werden.


    Es wird eben in Deutschland aufgrund der Vergangenheit schon der schiere unberechtigte Vorwurf einer Diskriminerung von Ausländern auf die Goldwaage gelegt, sodass ich gut nachvollziehen kann, dass sich Entscheidungsträger durch Übervorteilung von Ausländern pauschal vor solchen Vorwürfen schützen wollen. Ich denke, dass ich es in entsprechender Position nicht anders machen würde.


    Anderer Herkunft oder Religion zu sein stellt in Deutschland meiner Meinung nach eine Art von Macht dar. Die Macht allein durch Beschuldigung (sei diese berechtigt oder nicht) einer Person diese in Verruf zu bringen und deren Ruf nachhaltig zu schädigen - auch wenn sich der Vorwurf der Diskriminierung nicht bestätigt.


    Vor dieser Macht haben viele Deutsche denke ich Angst und neigen etweder dazu Ausländer zu übervorteilen um die Gefahr, dass durch den Vorwurf der Diskrimierung oder der Ausländerfeindlichkeit der eigenen Ruf geschädigt wird abzuwenden. Andere dagegen treten in die "Offensive" und verleugnen Ihre Vorbehalte gegen, Ablehnung von Ausländern nicht.



    Um jetzt wieder auf die Sache der Dicken zurück zu kommen... enthielte eine gesetzliche Regelung, dass Dicke nicht aufgrund Ihrer körperlichen Form diskriminiert werden dürfen natürlich auch die Gefahr, dass sich in der breiten Öffentlichkeit Vorurteile breit machen, dass Dicke doch sowieso bevorzugt werden, damit sie dann nicht behaupten können sie wurden Diskriminiert. Eine solche Situation liegt jedoch in weiter Zukunft und kann vielleicht auch als Utopie bezeichnet werden. Den im Gegensatz zu Ausländern fehlt Dicken der geschichtliche Hintergrund vor dem die Angst eine Dicke Person selbst unbeabsichtigt zu diskriminieren zu einer Übervorteilung von Dicken führen würde. - Das ganze könnte sich natürlich auch ändern wenn die Medien die jeden Verdacht von Diskriminierung gegenüber Ausländern breit treten sich in gleichem Masse auch für Fälle von Diskriminierung gegen Dicke interessieren würde. Wobei ich die Chance für einen solchen Sinneswandel der Medienmacher auch wieder für unwahrscheinlich halte, wenn man sich anschaut was heute allzuoft in Talkshows zum Thema Dickesein und Dicke abläuft.


    Gruss,
    tedric

  • Hi Hi,


    und wieder muß ich dir nach dem ich mal darüber nachgedacht habe (mmh könnte ich auch mal machen bevor ich schreibe ;) ) recht geben...


    Allerdings bin ich mir gerade nicht ganz sicher ob ch da etwas falsch verstanden habe!
    Das Gesetz ist doch nicht ausschließlich für "Dicke" gemacht oder ?


    Naja wie auch immer ... es wird immer Menschen geben die ansich gute Gesetzte negativ für sich nutzen werden!


    Eigentlich Traurig!


    Naja ..


    nachdenkliche Grüße


    freya

  • Hallo freya,


    ich habe den Text dazu leider nicht... und wie Rascha schon bereits bemerkte, heisst es in der Pressemitteilung lediglich "[...] aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion, seines Alters oder aufgrund einer Behinderung [...]" - wobei das ja noch nix über den Wortlaut des Gesetzestexts aussagt.


    Es ist also nicht gesagt, ob Dicke überhaupt in diesem Gesetzesentwurf berücksichtigt sind... wobei ich denke, dass wenn es nicht legitim ist jemanden wegen seines Alters zu diskriminieren, dann sollte es auch nicht legitim sein jemanden wegen seines Aussehens zu diskriminieren. - Außer natürlich die Diskriminierung ist Sinn und Zweck einer Sache, wie etwa bei Misswahlen etc. ;)


    Übringes, heute hat der Bundestag mehrheitlich dem Gesetz gegen die Diskriminierung von Behinderten zugestimmt. - Doch wie ich gerade in den Nachrichten hören musste muss es den Bundesrat noch passieren, wo es eventuell noch gekippt werden kann da die Kosten für nötige Umbauten von öffentlichen Gebäuden, um diese Barrierefrei zu machen, wohl hauptsächlich durch die Länder zu tragen sind.


    Sollte das von mir ursprüngliche gemeinte Gesetz gegen zivile Diskriminierung doch nicht für Dicke anwendbar sein. So gäbe es immer noch die Möglichkeit, dass Adipositas eines Tages - wenn es jetzt schon von der WHO schon als Weltweite Epedemie bezeichnet wird - in den Status einer Behinderung gehoben wird.


    Gruss,
    Tedric

  • Es ist immer wieder erstaunlich, der/die Dicke an sich fühlt sich oft behindert, gehindert,benachteiligt.......
    Kommt aber jemand daher und dagt "Dicke sind behindert" "körperlich beanchteiligt" dann kann das doch eigetnlich nicht sein.
    Beim sozialmat Lübeck müssen Dicke per Anordnung abnehmen, sonst verlieren sie Das recht auf Sozialhilfe. wo bleibt der Aufschrei??
    Nichts, Dicke sind scheinbar nur immer auf sich selbst fixiert. Gemeinschaftsverhalten gemeinsames Engagement ist eher fehl am Platze oder man zerfleischt sich letztlich selbst unter einander.
    Aufgrund meines Gewichtes fühle ich mich schwerbehindert /was nichts anderes heißt als im täglichen Leben bei der Verrichtung alltäglicher Sachen behindert und darum nehem ich auch selbstverständlich die Vorzüge eines Schwerbehindertenausweises in Anspruch. Hab lange genug dafür gekämpft.

  • Hallo zusammen!


    Es ist und bleibt ein Problem der Gesellschaft, das sich (fürchte ich) nicht durch Gesetze sondern vielmerh durch Aufklärung in den Griff bekommen lässt. Diskriminierung hin und her....letztendlich gibt es doch nur das eine Problem. Ausländer können nichts dafür, dass sie Ausländer sind, Behinderte können auch nichts dafür, dass sie behindert sind - demnach also ist eine Diskriminierung unfair, denn diese Menschen können ja nichts dafür. Dicke? Ja, Dicke sind doch selbst schuld, sie können ja einfach weniger essen und sollten sich nicht so massloss verhalten, Alkoholiker? Ja, die sind ja krank. Die können nicht anders, denen muss man helfen. Und Bulimiekranke und Magersüchtige? Ja, die sind doch auch arm dran, müssen dauernd kotzen gehen... Dicke? Die sollen doch einfach aufhören, so viel zu fressen...


    VERDAMMT! ES NERVT MICH TOTAL AN!!!


    Kurz am Rande mal eine Story, die ich hier in der Firma in der ich arbeite live erlebt habe.


    Meine Abteilung ist in zwei Ebenen (bzw. Räume) geteilt. Ein Mitarbeiter (welcher aufgrund einer schweren Erkrankung eine Beinamputation hinter sich hat und somit Prothesenträger ist) aus den unteren Räumen rief hier ober an und sprach mit einem anderen Kollegen. Dieser Kollege lachte während des Gespräches und grinste mich an. "Welchen Dicken meinst Du?" sagte er. Ich dachte mir schon meinen Teil, hakte dann aber nach dem Telefonat bei dem angerufenen Kollegen nach. "Nach wem hat der Kollege XY Sie gefragt?" -> "Nach Ihnen" --> Ich fragte nochmals "Nach WEM?" --> "Naja, nach dem Dicken" (Kurze Erklärung: Wir haben hier oben einen richtigen Dicken, mich, und einen Pseudodicken, 173cm, 110 Kilo, und der Anrufer hat gefragt, ob der "Dicke" noch da sei. Der Angerufene fragte dann nach, welchen (der zwei) er denn meine...). So weit, so gut. Habe dann den Anrufer angerufen und mir solche Betitelungen verbeten. Er hat es auch so nicht gemeint, war für mich auch okay und erledigt. Auf die erstaunten Blicke des Angerufenen reagierte ich nur mit dem Kommentar: "Naja, ich rufe unten doch auch nicht an und frage, ob der Krüppel da ist?" --> RUMMS! Da hatte ich was gesagt. Das wäre doch was ganz anderes, der kann doch nix dafür! Herr XY ist doch krank gewesen... --> DAS brachte mich zur Weißglut! Da wars dann für mich gelaufen. Ich stellte (zugegeben sehr energisch) einige Fragen zur Diskussion:


    1) Wer sagt denn bitte, dass ich ein notorischer Vielfraß bin?


    2) Wer weiß, vielleicht bin ich ja auch schwer krank?


    3) Warum ist Herr XY nicht selbst schuld? Wer weiß, vielleicht hatte er einen selbstverschuldeten Unfall und hat dabei sein Bein verloren?


    4) Wieso darf XY zu mir "Dicker" sagen, ich aber zu ihm nicht "Krüppel"


    Mal kurz nebenbei, ich wäre niemals der Typ, der jemanden Krüppel rufen würde, dafür geht mich das alles zu wenig an. Es war nur ein Spiel, das einige Leutchen in meiner Abteilung zum Nachdenken angeregt hat. Außerdem recht nett von mir, einem Mitarbeiter von mir das Wort "Dicker" durchgehen zu lassen. Mein ehemaliger Chef in einer anderen Firma hätte den betreffenden Mitarbeiter sofort rausgeschmissen.


    @biggerman


    Da Du ja anscheinend aus meiner Nähe kommst, wie kann man sich engagieren oder zum Thema Öffentlichkeitsarbeit mitwirken? Ich denke, da ist sehr viel Bedarf. Gibt es hier bei uns auch so einen Dickenclub e. V.? Oder sowas?


    Lieber Gruß an alle!


    Hendrik

    [ 11-07-2002, 10:54: Beitrag editiert von: lustiger_Ostfriese ]

  • @ biggerman
    ich möcht nur kurz was zu der geschichte wegen dem sozilamt lübeck sagen:
    ich weiß nu nicht ob dies der Fall war, den SternTV mal groß bekannt gemacht hatte, aber zumindest auf diesen gab es sehr wohl massig reaktionen - überwiegend unterstützende Forderungen für die betroffene!
    leider sind solche sachen aber eher die Ausnahme und sorry aber gesetzlich darf das Sozialamt sowas natürlich nicht tun - nur wie soll man solch einen beschwerdebrief denn organisieren? sowas geht nur über öffentlichkeit und dazu gehört unterstützung durch die medien (welches ein problem darstellt, oder nicht?)
    liebe grüße
    cailly

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