Vor einigen Wochen habe ich in der Augsburger Allgemeinen Zweitung einen Artikel gelesen demzufolge ein Gesetzesvorschlag aus den Reihen der Grünen oder der SPD gemacht wurde, der die Verfolgung von ziviler Diskriminierung ermöglichen soll.
Grob umrissen ging es in dem Artikel darum, dass auch Diskriminierung die zwischen Zivilpersonen geschieht verfolgbar werden solle... so soll dann laut diesem Artikel auch etwa ein Türsteher zur Rechenschaft gezogen werden können wenn er den Zutritt zu einem Etablisment aus diskriminierenden Gründen (Aussehen, Hautfarbe etc.) vewehrt.
Die Beweislast, dass es sich um eine Diskriminierung handel solle dabei nicht beim Diskriminierten liegen, sondern der der Diskriminierung beschuldite solle Rechenschaft ablegen müssen und belegen, dass keine Diskriminierung vorgelegen habe. - Ausserdem sollen sich wenn diese Vorlage Gesetz würde auch Schadenersatzansprüche aus ziviler Diskriminierung ergeben.
Ich halte dies für einen interessanten Ansatz und würde dies begrüßen, da Respekt und Akzeptanz von Menschen die wie auch immer ander sind nicht allein durch einen Apell an die Vernunft zu erreichen ist.
Leider habe ich zu diesem Vorgang nichts im Internet gefunden und die Ausgabe der Zeitung habe ich auch nicht zur Hand. Zu gerne würde ich jedoch diese Sache weiter im Auge behalten. Hat vielleicht noch jemand von diesem Gesetzesvorschlag gelesen und eine Quelle zur Hand die detailierte Informationen enthält? Denn ehrlich gesagt weiss ich leider nicht nach welchen Stichworten ich suchen sollte... unter dem im Artikel verwendeten Stichwort 'zivile Diskriminierung' finde ich leider in Internet nichts.
Gruesse aus Augsburg,
Tedric