OLG Oldenburg AZ 5 U 218/99:
"Bei Übergewichtigen besteht ein erhöhtes Thromboserisiko, auf das besonders hingewiesen wewrden muß."
Im vorliegenden Fall hatte sich eine Patientin, 88 kg 1,62 m zu einer operativen Bauchverkleinerung entschlossen.
Bei dem Eingriff wurden 1400 Gramm Fettgewebe entfernt.
Es kam zu einer Lungenembolie mit Herzstillstand und mehrmonatigem Wachkoma. Sie überlebt mit Hirnschaden.
Klinik und Arzt wurden zu 400 000 ,00 DM
Schmerzensgeld verurteilt.