Österr. Musterprozess - Abnehmmethoden als Kundennepp

  • Abnehmmethoden als Kundennepp


    Musterprozesse enttarnen Schwindel -Statt der Fettpolster schmilzt lediglich die Brieftasche


    Wien - Manche Abnehmmethoden lassen nur den Umfang der Brieftasche schmelzen. Dazu zählen jüngsten Erkenntnissen heimischer Richter zufolge u.a. der Versuch, überflüssige Kilos durch eine
    "Ozon-Therapie" schmelzen zu lassen oder dem Winterspeck mit dubiosen "Schlankheitsmitteln" zum Einnehmen zu Leibe zu rücken.


    Einer Kundin wurde in einem Schlankheitsinstitut eine erhebliche Gewichtsreduktion durch "Ozon-Therapie" garantiert, berichtete das
    Konsumentenschutzministerium am Mittwoch. Versprochen wurden stolze 60 Zentimeter weniger Körperumfang. Dass das nur mit Hilfe einer tief greifenden Änderung der Essgewohnheiten gehen kann, verschwieg man der Frau. Als die Konsumentin, vom Erfolg durchaus nicht überzeugt, aus der "Therapie" aussteigen wollte, klagte das
    Unternehmen auf Zahlung der ausstehenden Raten.


    Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer (F) veranlasste einen Musterprozess und Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen das Schlankheitsinstitut, das zahlreiche Filialen in ganz Österreich unterhält. Das Landesgericht Linz gab der Kundin Recht: Ein Sachverständiger kam zum Schluss, dass die beworbene Behandlungsmethode - Ozon, ein "mildes" Bewegungsprogramm und Beachtung einer bewussten Ernährungsweise - für sich allein zu keinem nennenswerten Gewichtsverlust führen kann.
    Dass das Schlankheitsinstitut darauf nicht hingewiesen hat, wertete das Gericht als Verstoß gegen die Aufklärungspflicht. Die Klage des Unternehmen wurde abgewiesen, die Konsumentin muss die Therapie nicht zahlen.


    In einem anderen Verfahren bekam ein Unternehmen aus der Abspeckbranche sein Fett weg, das über Versandhandel auch auch Schlankheitsmittel vertreibt. Die Firma war zuvor schon mit
    Gewinnzusagen zu zweifelhaftem Ruhm gelangt.


    Im Repertoire: Das Entschlackungsmittel "Müll raus" baue Fett ab, die Einnahme der "Schlankheits-Kur F 20" fördere die Gewichtsabnahme, ohne dass geändertes Essverhalten oder Sport notwendig wären. Auch
    der Verzehr des Produkts "Enzyme - Obst & Gemüse" verspricht, dass Kilos purzeln.


    "Tatsächlich sind alle diese Versprechungen zu hoch gegriffen", hieß es seitens des Konsumentenschutzministeriums. Das
    Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass die Firma derartige irreführende Behauptungen zu unterlassen hat. "Diese Verfahren zeigen
    wieder einmal deutlich, wie Unternehmen versuchen, mit falschen Hoffnungen Geld zu machen", so Böhmdorfer. (APA)


    entnommen aus: derstandard.at

  • Liebe BeeBee,


    das ist ja ein wirklich interessanter Artikel. Man sollte den mal an unser Gesundheitsministerium bzw. das Verbraucherministerium schicken. Ich finde es toll, dass die Initiative in diesem Fall von oben ausgegangen ist.


    Vielen Dank
    Crassa

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