Mit 15 schon Hartz IV ???!!!

  • hi ihrs,
    tja ich dachte im ersten Moment ich hör nicht richtig, aber doch es ist so,
    mein Sohn wird nächsten Monat 15!!! Jahre alt und muss nun den ersten HartzIV Antrag stellen....


    Wobei der Wahnwitz ist:
    Kein 15 Jähriges Kind DARF Arbeiten - weil es noch der SCHULPFLICHT unterliegt die in Deutschland ja nunmal 10 Jahre lang währt und selbst vorzeitig eingeschulte Kinder an ihrem 15. Geburtstag noch dieser Schulpflicht unterliegen.... von den verspätet eingeschulten oder denen mit "vorschule" mal ganz zu schweigen...


    echt wahnwitzig was unsere Regierung sich da hat einfallen lassen, wobei noch hinzukommt, das diese KINDER genauso die gleichen Pflichten haben wie Erwachsene HartzIV Empfänger: alle 3 Monate neuer Antrag, mit Nachweisen usw.... natürlich abzugeben während die Kids ja in der Schule sein müssten... damit auch ja jeder Mitschüler mitbekommt welches Kind HartzIV bekommt...
    sehr nett - oder?
    Und nein die Erziehungsberechtigten müssen dabei sein, dürfen es aber nicht ohne besein des Kindes erledigen...weil muss ja von beiden Unterschrieben werden...


    sorry falls mein Beitrag leicht ironisch klingt, aber wie sonst soll man auf solchen Schwachsinn reagieren?


    cailly

  • Ich hatte die auch Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt und HartzIV

    Ich wurde Arbeitslos im Dezember und hatte 1 Jahr Ausbildung und vier Monate gearbeitet. Man sagte mir wie ich mich Arbeitslos meldete das ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe sondernnur auf ALG2.
    Mit der Begründung das sie meine Ausbildung icht anerkennen weil man mindestens 2 Jahre Ausbildung machen muss um vom Arbeitsamt gefördert werden zu können. Und das ich angeblich keine Sozialabgaben gezahlt habe weil es auch zum Teil eine Schulische Ausbildung war. Da diese Ausbildung aber nur 1 Jahr geht wussten sie eben nicht wie sie damit umgehen sollen .
    Also habe ich diesen höchstkomplizierten Antrag ausgefüllt bis mir dann mitgeteillt worden ist das ich auch nicht für ALG2 in Frage komme.
    Nach etlichen Gesprächen und Beschwerden beim Amtsvosteher haben sie den Fehler gefunden und gesehen das ich 1 jahr und 4 Monate doch meine ganz normalen Sozialversicherungen bezahlt habe und doch auch Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.


    Ich kann dich sehr gut verstehen warum du sauer bist. Ich bin es auch .
    Manchmal hilft es wirklich nur sich bei höchster Stelle in deinem Arbeitsamt zu gehen.

    Lg Katharina :mad:

  • Ob nun ein 15-jähriger den AlgII-Antrag selber stellen muss, weiß ich nicht und ob das dann alle drei Monate sein muss auch nicht.


    Beim Erwachsenen ist es auf jeden Fall nicht so, dass man den alle drei Monate stellen muss. Was auf gar keinen Fall gemacht werden muss ist den persönlich abzugeben. Es reicht vollkommen aus, den Antrag zuhause auszufüllen, zu unterschreiben, alle Belege beizufügen und den Antrag dann per Post zu schicken oder ihn in den Briefkasten der Agentur für Arbeit einzuwerfen.
    So haben wir das gemacht. Eine Woche später haben wir angerufen und gefragt ob der Antrag auch wirklich bearbeitet wird und nach sechs Wochen hatten wir unseren Bescheid.


    Gruß Mari

  • Zitat von Cailly

    Kein 15 Jähriges Kind DARF Arbeiten - weil es noch der SCHULPFLICHT unterliegt die in Deutschland ja nunmal 10 Jahre lang währt und selbst vorzeitig eingeschulte Kinder an ihrem 15. Geburtstag noch dieser Schulpflicht unterliegen.... von den verspätet eingeschulten oder denen mit "vorschule" mal ganz zu schweigen...

    Hi Cailly,
    wenn es wirklich so ist wie Du es hier schreibst dann, frage ich mich ob diese Regelung überhaupt mit dem Gesetz (Schulgesetz) konform geht. Vielleicht handelt es sich ja um eine Lücke/Grauzone im Gesetz?

    Soetwas schreit ja regelrecht nach einer Anfrage bei der Behörde ob das wohl richtig sein kann. Ist da eventuell einem Mitarbeiter ein Fehler unterlaufen, äh sorry, wollte sagen Irrtum (Fehler machen die ja nicht...)?

    Vor Erstaunen kopfschüttelnde
    Grüße was in Deutschland alles so vor sich geht
    Yanced :)

  • Sorry, dass ich mich da kurz einmische,


    aber die Agenturen für Arbeit haben auch nachmittags geöffnet - an mehreren Nachmittagen die Woche. Dazu sind sie verpflichtet, weil auch Berufstätige (denen z.B. in Kürze die Arbeitslosigkeit droht) die Möglichkeit haben müssen, dort hin zu gehen.
    Auch gegen ein Einsenden per Post spricht nix.

    Bei allem Verständnis für die Misere mit Hartz VI sollte man doch sachlich bleiben und nicht alles noch schlimmer machen, als es eh schon ist.

    Darcy

  • Das Hartz VI Gesetz ist noch nicht ganz ausgereift.Soviel wie ich mitbekommen habe sind Sie schon dabei verschiedene Gesetzes änderungen vorzubereiten.
    Es giebt einige schwachpunkte und "grauzonen" in denen sich die Beamten bewegen können.

    Heute stand z.b. in der Zeitung das einem Alleinerziehenden Vater das Alg2 gekürzt werden soll,weil sein Sohn (2 jahre !!!) sich keine Arbeit suche. :confused:
    Da die beiden in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen leben,sind beide für das Einkommen zuständig.

    Oder in anderen fällen wurden Koma- und Schlaganfall Patienten von den Sozialämtern als Arbeitsfähig eingestuft,damit die Komunen Geld Sparen.
    Es herscht noch großer veränderungs bedarf.

    Andy

  • nun muss ich auch mal was dazu sagen...


    hab ja auch einen 15j sohn aber der brauchte keinen separaten antrag auf hartz stellen, weil ich noch für ihn erziehungsberechtigt bin läuft er auf meinen antrag mit! mit 18j müsste er selber einen eigenen antrag stellen mit den dazu gehörenden pflichten!

    -----------------------------------------------------

    Was deinem Partner lieb und teuer, ergibt das schönste Osterfeuer.Wenn Blumen Nachbars Beete zieren, musst du es mit Gift probieren.:cool:

  • Ein 15jähriger, der noch zur Schule geht, bekommt in der Tat ALG2. Bis zum 15. Geburtstag bekommt er Sozialgeld, weil er noch nicht erwerbsfähig ist; ab dem 15. Geburtstag gilt er als grundsätzlich erwerbsfähig und "wechselt" zu ALG2.

    Er bildet jedoch als Schüler noch keine eigene Bedarfsgemeinschaft, sondern ist zusammen mit dir eine Bedarfsgemeinschaft - es ist nur ein Antrag für euch beide zusammen zu stellen!

    Dein Sohn wäre als Minderjähriger nur dann kein Mitglied deiner Bedarfsgemeinschaft, wenn er z. B. in Ausbildung wäre und seinen Lebensunterhalt aus dem eigenen Einkommen bestreiten könnte. Lies hierzu bitte mal § 7 SGB II:

    http://www.bmgs.bund.de/downlo…e_web/sgb02/sgb02x007.htm

    (Das gesamte SGB II ist online verfügbar, und ich kann nur jedem Betroffenen empfehlen, es gründlich zu lesen!)

    Selbstverständlich braucht dein Sohn während seiner Schulausbildung nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen!

    Zitat

    Kein 15 Jähriges Kind DARF Arbeiten

    Das ist so nicht richtig. Es gibt nicht wenige Jugendliche, die erst 15 sind, wenn sie die Hauptschule beendet haben (9 Jahre) und eine Ausbildung beginnen. Die allgemeine Schulpflicht beträgt in vielen Bundesländern nur 9 Jahre. Daran schließt sich dann die Berufsschulpflicht an, aber daß 15jährige schon in der Lehre sind, ist keineswegs ungewöhnlich.

  • Übrigens sind für die AlgII Anträge kaum mehr die Agenturen für Arbeit zuständig. Vielmehr ist es die sogenannte ARGE (Arbeitsgemeinschaft zwischen Stadt und Agentur für Arbeit) oder die Kommune die eigenständig die Betreuung der AlgII Bezieher übernommen hat.

    Wenn ein 15jähriger AlgII bezieht dann löst diese Leistung lediglich die vorher gezahlte Sozialhilfe ab und ist gelegentlich dann sogar günstiger.

    Und ganz sicher muss diese/dieser 15jährige den Antrag nicht während der Schulzeit und persönlich abgeben.

  • Zitat

    Wenn ein 15jähriger AlgII bezieht dann löst diese Leistung lediglich die vorher gezahlte Sozialhilfe ab und ist gelegentlich dann sogar günstiger.

    Nein. Der 15jährige hat seit 1.1. nicht Sozialhilfe bezogen, sondern Sozialgeld! "Günstiger" fährt er damit auch nicht, weil das Sozialgeld die gleiche Höhe hat wie das ALG2.

    Sozialhilfe gibt es überhaupt nicht nach SGB II, sondern nur nach SGB XII.

    Zitat

    Und ganz sicher muss diese/dieser 15jährige den Antrag nicht während der Schulzeit und persönlich abgeben.


    Er muß, wie schon erklärt, überhaupt keinen eigenen Antrag stellen, weil er noch eine Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter bildet.

  • ups, sorry, ich meinte damit auch nur dass es die früher mal gezahlte Sozialhilfe (bis 31.12.04) ablöst. Hab nicht mehr drauf geachtet dass da inzwischen schon Sozialgeld gezahlt wurde.

    Und das mit dem Antrag hab ich auch unglücklich ausgedrückt. Ich wollte damit nur sagen dass er/sie diesen Antrag eben NICHT WÄHREND DER SCHULZEIT abgeben muss. Hab vergessen hinzuzufügen dass das in der Regel durch den Antrag einer anderen Person mit der er/sie im Haushalt lebt geschieht.
    Ich glaube ich schreibe manchmal zu schnell und vergesse es genauer zu erläutern bzw. übersehe dass es falsch gelesen werden könnte.

    Also bitte nichts für ungut.
    lg
    madita
    :o
    und ggf rückfragen
    danke

  • hallo rascha,

    ist kein problem für mich.
    besser ein beitrag wird durch einen gut informierten leser korrigiert als dass eine falsch oder missverständlich formulierte aussage so weitergegeben wird. das kann nicht gut ausgehen und es entstehen dadurch häufig unnötige konflikte.

    lg
    madita
    :)

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