Keine Haftung d.Versicherung bei Unfall d. Dicke??

  • Wer sich bei Blitzeis oder Eisregen als Übergewichtiger auf die Strasse begibt und bei einem Sturz eine andere Person zu Fall
    bringt, handelt unter Ausschaltung des Willens und kann für sein Tun nicht haftbar gemacht werden. Schreiben und Vortrag der R+V
    Versicherung in einem Schmerzengeldprozess vor dem AG Papenburg. Diesem Vortrag der Beklagtenseite schloß sich das Amtsgericht in einem zwischenzeitlich vom LG Osnabrück bestätigten Urteil nicht an und verurteilte die R + V Versicherung zur Zahlung eines Schmerzengeldes an die Klägerin.

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