Urteil des Sozialgerichts Dresden

  • Zitat


    Durch Übergewicht verursachte Beschwerden allein begründen keinen Anspruch auf die Bezahlung einer Kur durch die Rentenversicherung. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.



    Hier der Link zur QUELLE

  • Über die Gründe, die im Jahr 2005 zur Ablehnung der Kur geführt haben, kann man geteilter Meinung sein, und darüber möchte ich mich hier nicht umfassend äußern.


    Ich denke aber, daß die bereits stattfindende Lymphdrainage zur allgemeinen Gesundung dieser Patientin beitragen kann.


    Bedenken habe ich bei folgendem Satz:

    Zitat

    Da die Therapien bereits erfolgen riet das Gericht der Klägerin zusätzlich zu einer kontinuierlichen Ernährungsberatung.

    Ich erinnere mich gern an den Tag, an dem ich die mir zugewiesene Ernährungsberaterin zum Teufel gejagt habe.:p

  • Moin Gerndabei,


    ja ich frag mich auch was eigentlich diese "Ernährungsberatung" in diesem Themenkomplex zu suchen hat...
    vermutlich beruht dies ja "nur" auf der Tatsache des vorhandenen Übergewichts, unabhängig von der Ursache?


    Übrigens, ich hab immerhin 2 Ökothropologinen "geschafft" und doch wenigstens eine gefunden die mir etwas weiterhelfen konnte - eine von drei ist keine schlechte Ausbeute :D wo doch Allergien gar nicht auf deren "Lehrplan" stehen...


    Liebe Grüße,
    Cailly

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