Dicker Beamter auf Lebenszeit soll abnehmen

  • Hallo zusammen!

    Ich wollte einfach nur mal erzählen, was mir gerade widerfahren ist. Mein Dienstherr verlangt von mir, daß ich abnehme. Vielleicht hilft es manch einem.

    Also, ich bin dicker Landesbeamter NRW auf Lebenszeit, 130 kg/1,78 m. Dazu noch sehbehindert, längere Zeit mit Unterbrechungen wegen Rückenbeschwerden krank gewesen. Die Ursache hierfür ist und war, dass das Sehvermögen sich in letzter Zeit verschlechtert hat, die Hilfsmittel am Arbeitsplatz nicht mehr ausreichten und ich in den letzten vielen Monaten sehr angespannt arbeiten mußte.

    Im Sommer kam die amtsärztliche Untersuchung, die Dienstfähigkeit sollte geprüft werden. Die Sehverschlimmerung wurde bestätigt. Ich bekam quasi eine volle Dienstfähigkeit mit Einschränkungen. Die Frau Amtsärztin hat aber zusätzlich aus der Adipositas einen dicken, fetten Brummer gemacht, wir hatten uns beim Untersuchungsgespräch gezofft.

    Jetzt fordert mich mein Dienstherr auf, Gewicht zu reduzieren. Er legt sich das Gutachten so aus, dass die Rückenbeschwerden ausschließlich durch das Übergewicht verursacht werden. Ich solle mit Hilfe einer Selbsthilfegruppe oder sonstwie einen Gewichtsreduzierungsplan erstellen. Alle 2 Monate soll ich einen beglaubigten Bericht abgeben, wie der Sachstand ist. Da das ein Eingriff in mein Privatleben ist, habe ich die Aufforderung begründet zurückgewiesen. Der Dienstherr begründet meine Mitwirkungspflicht mit dem § 35 Satz 2 Beamtenstatusgesetz.

    Meine Freunde und ich kommen zu dem Ergebnis, daß mein Dienstherr mit diesem Schritt einen weiteren Nagel auf meinen Sarg der Frühpension setzen will. Wenn es wieder mal heißt, Dienstfähigkeit beim Amtsarzt zu prüfen und es wird eng, dann können die sagen: Jaa, er wollte ja nicht abnehmen. Natürlich spielt es eine Rolle, wie man in solch einem Fall die Ablehnung begründet.

    Ein Disziplinarverfahren oder eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird es nicht geben, weil ich es abgelehnt habe, auf Verlangen des Dienstherren Gewicht zu reduzieren.

    § 35 Satz 2 Beamtenstatusgesetz Zitat:
    "1Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen.
    2Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen.
    3Dies gilt nicht, soweit die Beamtinnen und Beamten nach besonderen gesetzlichen Vorschriften an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen sind."

  • Ach ja, ich habe vergessen zu erwähnen, daß wenn solche Schriftstücke seitens des Dienstherren ergehen noch versucht wird, die betroffenen Personen vor Ort mündlich zu belabern und unter Druck zu setzen. Daran scheitern viele Kolleginnen und Kollegen. Darauf setzt mein Dienstherr.

    Aber, bei mir sind die Typen falsch. Ich habe 1995 meine Ausbildung bei meiner Landesverwaltung in Nordrheinwestfalen angefangen und war von Anfang an ein Störenfried.

    Mein Dienstherr droht mir seither durch seine Handlanger immer wieder mit Konsequenzen und sonstigen Nachteilen, nix ist bis jetzt passiert. Ich wurde befördert und habe viele Freiheiten. Aber es gilt, immer richtig agieren.

  • Tut mir Leid, aber mit Beamten oder sonstigen Bediensteten, die anscheinend ein Freilos haben und meinen, sie können tun und machen was sie wollen, wenn sie denn nur immer gegen alle arbeiten, kann ich nichts anfangen. Man arbeitet doch miteinander und nicht gegeneinander.
    Und das ist vollkommen unabhängig vom Gewicht.

  • Nunja, mein Einwurf dazu: was nimmt sich der Arbeitgeber eigentlich heraus, den Arbeitnehmer zum Abnehmen verpflichten zu wollen... kann ja wohl auch nicht sein. So wie das hier beschrieben wurde, bekommt er allerdings von anderer Seite wieder Unterstützung und ist erfolgreich, trotz der komischen Vorgaben. Und dagegen habe ich persönlich nun wirklich nichts einzuwenden...


    Gruß
    Dani

    Dress for the body you have RIGHT now. There is nothing wrong with you right now, and there is sure as heck no reason to wait to look good. Get up, get dressed and face the world and then do it again tomorrow. (Malia Anderson)

  • Als Beamter hat man nicht nur Rechte und Vorteile, sondern auch Pflichten. Inwieweit es jetzt beamtenrechtlich zulässig ist, einen Beamten zum abnehmen zwingen zu wollen, kann ich nicht beurteilen.

    Mich stimmt nur dieser Satz mehr als nachdenklich: "Aber, bei mir sind die Typen falsch. Ich habe 1995 meine Ausbildung bei meiner Landesverwaltung in Nordrheinwestfalen angefangen und war von Anfang an ein Störenfried".

    Dieser Satz lässt bei mir diverse Alarmglocken klingeln.

  • Also dieser Satz löst bei mir nur ein Grinsen aus, denn ich denke dann immer an meine Kollegen im Personalrat, Gewerkschafter eben ;)


    Auch ich war immer ein "Störenfried", auch in der Ausbildung, weil ich eben gewerkschaftlich aktiv war, und mich für die Rechte der Azubis stark gemacht habe. Na klar geht das nicht gut, wenn man immer nur mit einer "Hau drauf"-Mentalität Probleme angeht, aber man ist nunmal unbequem für den Arbeitgeber :rolleyes:


    So wie der TE schreibt, glaube ich, dass er weniger Krawall machen will, sondern eher die Pflichten des AG einfordert, u.a. Arbeitsplatzanpassung aufgrund Sehbehinderung. Das ist für manchen Arbeitgeber kein Problem, dem anderen ist es wieder lästig ;)

  • Ich weiß auch nicht, ob es Gerichtsurteile gibt. Allerdings hat der Arbeitgeber ja auch eine Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber.
    Wenn das vom Amtsarzt empfohlen wurde, wird er das halt auch nur so weitergeben (müssen).

  • Moin Zusammen,


    tja, das klingt so als wäre von Seiten der Amtsärztin das leider "übliche" passiert - Arzt sieht das Übergewicht als einzige Ursache für Beschwerden und stellt die leider ebenso "übliche" Theorie auf: Abnehmen ist einfach und hilft dagegen.


    Aber allein schon die Aufforderung einen "Gewichtsreduzierungsplan" zu erstellen ist ein - Ding der Unmöglichkeit - da dies etwas ist das nunmal nur rein Theoretisch machbar ist.
    Näheres dazu wieso diese "Theorie" nicht "praxisrelevant" ist und woraus sich dies Ergibt kann man recht gut in dem Buch von Günter Frank "Lizenz zum Essen" nachlesen - ist in unserer Bücherkiste auch aufgelistet.


    Was das Thema Fürsorgepflicht des AG betrifft, so gibt es da auch durchaus Dinge die weit über diese "Pflicht" hinausgehen und trotzdem in diese Schublade gesteckt werden und eine derartige Einmischung in das "Privatleben" gehört da durchaus zu.


    Liebe Grüße,
    Cailly

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